Mahnbescheid bzw. Ankündigung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Wie damit umgehen?

Hallo Community,

ich habe letzte Woche einen Mahnbescheid einer Anwaltskanzelei erhalten, die für meinen damaligen Handyvertrag Geld eintreiben soll. Der witz an der Sache ist, dass es um eine Rechnung von April 2013 geht. Angeblich wurde ich vom Anbieter bereits mehrfach angemahnt, habe aber nie entsprechende Schreiben bekommen. Zwischenzeitlich wurde der Handyvertrag gekündigt, durch Zufall bin ich jetzt wieder beim gleichen Anbieter, das hat aber damit nichts zu tun. Frage ist nun, wie kann ich

  1. überprüfen, ob der eingeforderte Betrag überhaupt gerechtfertigt ist? (Entsprechende Kontoauszüge von damals zu erhalten, kostet mehr als die Forderung, zumal ich damals schon einen Dispo hatte und der Anbieter eine Einzugsermächtigung) und
  2. Wie kann ich rechtlich abgesichert antworten bzw. um entsprechende Informationen über die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides bitten?

DIe Kanzelei ist Bissel&Partner Nürnberg (scheint recht seriös zu sein), ich habe als Zahlungsziel diesen Mittwoch (23,03.16) erhalten - Absendedatum 16.03. , also 7 Tage.

VIelen Dank für eure Hilfe

Das ist also gar kein „Mahnbescheid“.
Der kommt nämlich vom Gericht und da hat man 2 Wochen Einspruchsfrist.

es ist eine schlichte Mahnung in der auch angedroht wird, sollte man nicht zahlen werde man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Möglichkeit :smile:

  1. zahlen (Motto, wird schon einen Grund haben, so wie die Unterlagen verschlampt sind, so die Erinnerung an die Forderung)

  2. zahlen unter Vorbehalt

  3. nicht zahlen und Mahnverfahren abwarten (Glücksspiel)

  4. schreiben, grundsätzliche Zahlungsbereitschaft einer berechtigten Forderung signalisieren und um genaue Aufschlüsselung der Forderung bitten.

MfG
duck313

„Seriöser Anwalt“ ist so ein Wortpaar wie „prüde Prostituierte“.