Mahnbescheid einfordern

Hallo,
wie setzt man die Forderung eines Mahnbescheides durch?
Also wie kommt man zu seinem Geld wenn man einen gültigen Mahnbescheid hat.

Gruß
Kosmo

Hi,

der mahnbescheid wird durch das zuständige Gericht an den Schuldner gesandt. Dieser kann den Bescheid widersprechen oder ignorieren. In beiden Fällen muss dann der Gläubiger klagen.

cu

der mahnbescheid wird durch das zuständige Gericht an den
Schuldner gesandt. Dieser kann den Bescheid widersprechen oder
ignorieren. In beiden Fällen muss dann der Gläubiger klagen.

Echt? Was macht der Gläubiger dann mit dem vollstreckbaren Titel, den das Amtgericht ihm ausstellt, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widersprochen hat? Wozu ist der gut, wenn der Gläubiger doch klagen muss?

wird die widerspruchsfrist gegen den mahnbescheid nicht wahrgenommen, ergeht ein vollstreckungsbescheid. gegen diesen kann wiederum einspruch eingelegt werden, was dazu führt, dass die sache zum zuständigen gericht abgegeben wird. es folgt das ganz normale verfahren.
wird kein einspruch eingelegt, hat der gläubiger mit dem vb einen sofort vollstreckbaren titel. oft wird das gericht den vb direkt an den gerichtsvollzieher übermitteln, der dann vollstreckt. der gläubiger kann übrigens vor ablauf der einspruchsfrist mit der vollstreckung beginnen. das findet man alles in den §§ 688ff. zpo.

das mahnverfahren hat den pferdefuß, dass es länger dauern kann als das normale erkenntnisverfahren. wenn der schuldner nämlich widerspruch/einspruch einlegt, hätte man sich den aufwand vorher sparen können.

Frage

das normale erkenntnisverfahren.

Was ist das?

Guten Morgen!

der mahnbescheid wird durch das zuständige Gericht an den
Schuldner gesandt. Dieser kann den Bescheid widersprechen oder
ignorieren.

Dritte Möglichkeit, der Vollständigkeit halber: Er zahlt.

In beiden Fällen muss dann der Gläubiger klagen.

Zunächst muss der Gläubiger erstmal gar nichts tun. Im Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz, dass die Parteien selbst übder den Fortgang des Verfahrens entscheiden.

Zweitens sollte der Gläubiger sein Geld lieber an eine gemeinnützige Organisation spenden als nach dem Mahnbescheid ncoh eine Klage einzureichen, die dann unzulässig wäre.

Was macht der Gläubiger dann mit dem vollstreckbaren
Titel, den das Amtgericht ihm ausstellt, wenn der Schuldner
dem Mahnbescheid nicht widersprochen hat?

Tut es das denn?

wird die widerspruchsfrist gegen den mahnbescheid nicht
wahrgenommen,

Es gibt keine Widerspruchsfrist.

ergeht ein vollstreckungsbescheid.

Und auch für Dich gilt: Nichts passiert automatisch ohne Antrag des Gläubigers.

wird kein einspruch eingelegt, hat der gläubiger mit dem vb
einen sofort vollstreckbaren titel.

Wie Du zwei Sätze weiter richtig schreibst, hat der Gläubiger diesen Titel, sobald er seine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides in Händen hält, unabhängig davon, ob der Schuldner Einspruch einlegt oder nicht. Der Einspruch hat keine Auswirkung auf die Vollstreckbarkeit.

oft wird das gericht den
vb direkt an den gerichtsvollzieher übermitteln, der dann
vollstreckt.

Auch hier gilt: Das macht das Gericht nicht „oft“, sondern, wenn der Gläubiger dies beantragt.

Antwort
Das ist das Verfahren, bei dem der Gläubiger eine Klageschrift mit Begründung einreicht.

wird die widerspruchsfrist gegen den mahnbescheid nicht
wahrgenommen,

Es gibt keine Widerspruchsfrist.

natürlich gibt es eine widerspruchsfrist. sie ist nur keine ausschlussfrist, d.h. widerspruch kann auch noch nach ablauf der gesetzlichen frist (§ 692 Nr.4 zpo, alternativ: 46a III ArbGG) eingelegt werden, MK § 694 Rn.4ff. (2007).

VB nicht MB

Hallo,

Hallo.

wie setzt man die Forderung eines Mahnbescheides durch?
Also wie kommt man zu seinem Geld wenn man einen gültigen
Mahnbescheid hat.

Gar nicht.
Denn dazu brauchts den Vollstreckungsbescheid! Und wenn möglich einen, gegen den kein Einspruch eingelegt wurde.
MfG

Nochwas. Auch der VB sichert dem Gläubiger nicht die Zahlung. Denn dies setzt voraus, dass beim Schuldner was zu holen ist. Denn, einem nackten Mann kann man nicht in die Tache greifen.

Präzisere Frage
Hallo,
hier wird klar, dass ich bisschen falsch gefragt habe. Also der Schuldner hat einen Mahnbescheid bekommen und nicht widersprochen, er ist also duchsetzbar.
Wie?

Gruß

Präzisere Antwort
Hallo nochmal,

Also
der Schuldner hat einen Mahnbescheid bekommen und nicht
widersprochen, er ist also duchsetzbar.

Äh, nein, der Mahnbescheid ist nicht durchsetzbar. Es muss ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden.

Wie?

Nun, da sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Das Einfachste ist wohl der Zwangsvollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilstelle bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner sitzt. Daneben kann man noch das Gehalt pfänden, die Bankkonten, Rentenansprüche, Internet-Domains… alles je nachdem, wie gut man über den Schuldner bescheid weiß. Anwaltliche Hilfe ist in der Zwangsvollstreckung übrigens geradezu spottbillig zu haben.

Gruß

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Hallo nochmal,

Also
der Schuldner hat einen Mahnbescheid bekommen und nicht
widersprochen, er ist also duchsetzbar.

Äh, nein, der Mahnbescheid ist nicht durchsetzbar. Es muss ein
Vollstreckungsbescheid zugestellt werden.

Wie?

Nun, da sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Das
Einfachste ist wohl der Zwangsvollstreckungsauftrag an die
Gerichtsvollzieherverteilstelle bei dem Amtsgericht, in dessen
Bezirk der Schuldner sitzt.

Ok Danke, dann weiß ich ja jetzt wo ich ansetzen kann.
VG
Kosmo