Mahnbescheid Erfolg versprechend ?

Zwei gute Kumpels, Person A hat eine Autowerstatt. Das Auto von Person B bleibt liegen, er ruft seinen Kumpel Person A an, der sagt, dass er gerade in der Nähe sei u. nach dem Áuto schauen will. Er stellt fest, dass das Fzg nicht fahrbereit ist, sagt, dass er es am nächsten Morgen abholen würde. Das macht er u. repariert es auch, ohne einen Auftrag dazu erhalten zu haben.

Fakt ist, dass Person B noch was bei Person „gut“ (Grund soll hier nicht erläutert werden) hat (ungefähr in der Höhe der Rep.-Rg).

Aus einem anderen Grund bekommen die beiden Krach. Person A stellt an Person B eine nachweislich überhöhte Reparaturrechnung u. eine für das Abschleppen.

Person B will diese Rechnungen aus o. g. Grund nicht bezahlen u. Person A droht mit Mahnbescheid. Welche Chancen hat Person A damit ?

Hallo!

Person B will diese Rechnungen aus o. g. Grund nicht bezahlen
u. Person A droht mit Mahnbescheid. Welche Chancen hat Person
A damit ?

Ich kann in der Weltgeschichte rumlaufen und Mahnbescheide verschicken wie ich lustig bin. Sobald ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird, passiert gar nichts.

Frank

Servus!

Sobald ein Widerspruch gegen
den Mahnbescheid eingelegt wird, passiert gar nichts.

Das nenne ich jetzt mal arg verkürzt dargestellt. In meinen Kreisen geht es mit dem Widerspruch erst so richtig los. Vor Gericht wird sich dann zeigen, ob die Rechnung wirklich „nachweislich überhöht“ war.

Und wenn man zwei Forderungen gegeneinander aufrechnen will, dann muss man diese Aufrechnung schon erklären. So eine Aufrechnung macht ja nicht die berechtigte Forderung zunichte, sondern dient nur zu ihrer Begleichung.

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Hallo!

Das nenne ich jetzt mal arg verkürzt dargestellt. In meinen
Kreisen geht es mit dem Widerspruch erst so richtig los.

Aber mit dem Mahnverfahren ist schluss, und ohne eine Klage passiert weiter nichts. Ich wollte nur anmerken, dass ein Mahnbescheid nicht viel bewirkt, wenn man ihn nicht widerspruchslos hinnimmt. Es ist ja nicht so, dass das Mahnverfahren irgendwie automatisch in ein Klageverfahren münden würde.

Frank

Aber mit dem Mahnverfahren ist schluss, und ohne eine Klage
passiert weiter nichts. Ich wollte nur anmerken, dass ein
Mahnbescheid nicht viel bewirkt, wenn man ihn nicht
widerspruchslos hinnimmt. Es ist ja nicht so, dass das
Mahnverfahren irgendwie automatisch in ein Klageverfahren
münden würde.

Wenn gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde, geht das automatisch an das Amtsgericht zur Verhandlung.

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Hallo!

Wenn gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch
eingelegt wurde, geht das automatisch an das Amtsgericht zur
Verhandlung.

Das mag praktisch so aussehen, weil in der Regel in der Regel schon im Antrag auf Erlass des Mahnbescheids der Antrag gestellt wird, dass die Sache im Widerspruchsfall abgegeben werden soll.
Trotzdem kann man da nicht von einem Automatismus reden, weil es eben Antragsabhängig ist, ob die Sache abgegeben wird oder nicht. Und wenn der Antrag fehlt, passiert nichts. Also habe ich nicht so ganz unrecht gehabt. Ich empfehle zur Lektüre § 696 I 1 ZPO.

Frank

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