hallo,
ein kunde zahlt seine rechnung nicht. es handelt sich um einen dienstvertrag. die leistung des freiberuflers sind nachweislich erbracht. nach der 3. mahnung wurde der antrag auf erlassen eines mahnbescheids formgerecht beim amtsgericht gestellt.
der kund reagiert darauf mit der zahlung des HALBEN betrags, was er eigentlich noch zahlen muß mit der bemerkung „ohne anerkennung einer rechtlichen verpflichtung“. der kunde äußert zudem, daß ihm an einer gütlichen lösung sehr gelegen ist.
muß der gläubiger nun beim amtsgericht „bescheid geben“, daß die hälfte des betrags durch den schuldner bezahlt wurde?
der freiberufler akzeptiert nur die komplette summe. es fehlen also noch ein paar hundert euro.
läuft das mahnverfahren einfach weiter, bis auch der letzte cent gezahlt ist? muß der gläubiger erst dem amtsgericht mitteilen, wenn der schuldner die ganze summe gezahlt hat?
wie läuft das?
danke für die antworten
c.