Hallo zusammen,
ich habe Ärger mit einem Händler, der mir statt eines Neugerätes ein gebrauchtes und zudem beschädigtes Gerät andrehen wollte.
Nach Rücksendung des Gerätes habe ich immer noch keinen Ersatz (und das seit über 4 Wochen!), obwohl ich schon zig-mal auf Erfüllung des Kaufvertrages gedrängt habe. Nun möchte ich den Händler offiziell anmahnen, um ihn entweder zur Lieferung meines Gerätes oder zur Rückzahlung des Geldes zu bewegen.
Was muss ich das alles beachten, wo muss ich hin, wie läuft das Ganze ab?
Würde mich über ein paar Tipps zum Vorgehen in so einem Fall freuen…
Besten Dank,
Flox
ne keinen mahnbescheid,
hi,
wenn du den schon angemahnt hast, dann nochmal ne allerletze mahnung (schrftl.m. einschreiben o. eingang direkt bestätigen lassen) - wegen der beweislast
also z.b. so: auf unsere letzte mahnung vom … haben sie nichtreagiert. ich fordere sie hiermit auf mir den vereinbarten kaufgegenstand bis zum (1-2 wo.) herrauszugeben oder mir den kaufpreis zurückzuerstatten.
sollte der termin nicht eingehalten werden, werde ich ohne weitere ankündigung die sache gerichtl. klären lassen. ich weise darauf hin, dass diese kosten dann ebenfalls von ihne zu tragen sind
mfg etc.
(ist nur ein Vorschlag, keine verb. beratung) - da musst du lieber gleich zum anwalt
uwe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]