Ich habe am 7.8.09 einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten.
Es geht um eine Zuzahlung zur Krankengymnastik (€ 44,-) PLUS sonstige Gebühren aus dem Mahnbescheid (€ 86,-).
Die Forderung bezieht sich auf eine „Rechnung vom 23.9.09“, die aber nie bei mir ankam.
Ich habe nie eine Zahlungserinnerung geschweige denn eine Mahnung erhalten !!
Mir liegen 2 Rechnungen der Krankengymnastik vor, 1 vom 1.7.09 und 1 vom 14.10.09, die beide fristgerecht bezahlt wurden.
Ich möchte jetzt natürlich die Forderung bezahlen (die korrekt ist, ich habe in meiner Ablage nachgesehen), allen sonstigen Gebühren jedoch widersprechen.
Natürlich können Sie die Forderung immer noch bezahlen.
Sie können auf dem Widerspruchsformular zum Mahnbescheid (rosa Zettel) ankreuzen, das Sie nur hinsichtlich der Kosten und Gebühren widersprechen.
Wenn Sie dies tun, müssen Sie damit rechnen, dass die Kosten und Gebühren gerichtlich beigetrieben werden. Sie haben dann aber die Möglichkeit, darzulegen, dass Sie nie eine Rechnung erhalten haben.
Mein Tipp wäre, schreiben Sie den Antragsteller an und teilen ihm mit, dass Sie nie eine Rechnung erhalten haben und lassen Sie sich die Rechnung zuschicken.