Mahnbescheid fehlerhaft ?

Guten Tag,

X hat einen Mahnbescheid erhalten. Grundsätzlich besteht die Forderung zu recht.Aber die Hauptforderung Darlehen und Girokonto? Vor dem Mahnbescheid wurde das Girokonto was mit 1063.83 im Minus war mit einem Guthaben von 1910 Euro Steuerrückerstattung ausgeglichen.Man hat hier diese Guthaben mit den Darlehen verrechnet das Girokonto ist hier weiterhin auf den Mahnbescheid in Minus als X die Bank darauf hingewiesen habe sagte man es hätte sich überschnitten . Auch seitens des Gerichts wurde v.16.6-24.07 5% punkte festgesetzt, Girokonto 1063.83 gleich 6,56 Euro Zinsen, Darlehen 6999,09 gleich 40.03 Zinsen bei der Ermittlung hat X festgestellt das hier 44,44 Tage angesetzt wurden hier aber nach Kalenderrechnung 39 Tage bestehen?

Hallo Apac,

hier fehlt jetzt eigentlich die Frage. So wie ich es verstehe, ist der Mahnbescheid ja nicht wirklich fehlerhaft, sondern die Situation hat sich mittlerweile verändert.

Das könnte eine Grundlage sein, noch einmal mit dem Gläubiger zu verhandeln, aber setzt nicht den Mahnbescheid als solchen außer Kraft.
Handeln ist also in jedem Fall angesagt.

Gruß!

Horst

Hallo,

ich muß gestehen, daß ich aus Formulierung und Frage auch nicht so richtig schlau werde. Wenn Du also einen Tipp haben möchtest, wäre es vielleicht das nächste Mal angebracht, dies für Außenstehende verständlich und mit kompletten Sätzen/Fragen/Formulierungen zu tun.

Zu dem, was ich verstanden habe:

  • Die Bank ist berechtigt (aufgrund der Allgemeinen GEschäftsbedingungen, die der Kunde mit Kontoeröffnung akzeptiert), wenn das Darlehen im Rückstand war, einen
    Guthabenbetrag vom Girokonto auf das Darlehenskonto zu übertragen. Ich nehme also an, daß die Bank das im geschilderten Fall getan hat.
  • In den Vollstreckungsbescheiden ist meist (jedenfalls alle, die ich in diesem Jahr gesehen habe - dies sind sicher mehr als 100) 5% über dem Basiszins angegeben, also nicht 5 % absolut.

Viele Grüße, Eva