Guten Tag,
ich habe für einen Ltd Unternehmer (hat Niederlassung in Deutschland) als Nachunternehmer in Trockenbau einige Aufträge durchgeführt. Es wurde vereinbart, die Teile den Leistungen durch Abschlagrechnungen mit MwSt ausglichen und dann am Schluss mit der Schlussrechnung und 5 % Sicherheitseinbehalt. Zwei geschickte Abschlagsrechnungen hat er nicht bezahlt und auch auf 2 Mahnungen (eine davon mit Einschreiben geschickt) überhaupt nicht reagiert. Er meldet sich nicht mehr. Meine Frage:
- Soll ich Schlussrechnung schicken oder kann ich für die zwei unbezahlte Abschlagsrechnungen ein gerichtlicher Mahnbescheid einleiten,
- Müsste ich MwSt überhaupt anrechnen oder könnte ich Bauleistung gem.& 13 b UStG anwenden.
- Was tun, wenn ich MwSt nicht anrechnen sollte? ? Soll ich korrigierte Abschlagsrechnungen ohne MwSt schicken und eine Zahlungsfrist nennen und danach Mahnbescheid erlassen, oder muss ich wieder ganze verfahren wiederholen, zuerst 2 Mal mahnen und danach Mahnbescheid erlassen.
Vielen Dank im Voraus.