Hallo zusammen.
Mal angenommen man hätte einen Rechtsanspruch gegen einen Firma, die die zustehende Provision nicht bezahlt. Diese Firma hat die Rechtsform GmbH & Co KG.
Der Komplementär - die GmbH - hat nun unmfirmiert von „XY“ GmbH zu „ZZ“ GmbH. Die Adresse und die handelnden Personen sind die Gleichen.
Wenn man nun einen Mahnbescheid erlassen möchte, gegen wen richtet sich dann dieser? Gegen die neue GmbH ("ZZ GmbH) oder die alte Firmierung („XY-GmbH“ ?
Grüsse
Holger
Man hat immer nur einen Anspruch gegen die GmbH, mit der man den Vertrag hat. Mit der neuen GmbH hat man rein gar nichts zu tun - auch wenn die personell gleich besetzt ist und ihren Standort an dem der Vorgänger-GmbH hat.
Eine Ausnahme wäre nur, wenn die neue GmbH als Rechtsnachfolger der alten fungiert - das würde mich aber überraschen, denn genau das soll ja meist mit der 'Neu’gründung umgangen werden.
Gruß florestino
Vielen Dank. Das würde weiter helfen.
Es gab „lediglich“ eine namentliche Umfirmierung. Keine Neugründung.