Mahnbescheid gerechtfertigt?

Hi an alle!

A hat ein defektes Gerät innerhalb der Gewährleistungsfristen bei einem Händler (im folgendem B) der gleichzeitig auch der Hersteller ist reklamiert. Der hat darauf hin ein Ersatzgerät geschickt. Das defekte Gerät hat A dann unfrei an B geschickt. Dieses Paket kam aber wieder zurück. A hat das Gerät aufbewahrt. Es folgte daraufhin eine Rechung in der B das Ersatzgerät in Rechung gestellt hat (zusätzlich war das Gerät höher in Rechnung gestellt als die vorgegebene UVP). Darauf hat A von seinem Wiederrufsrecht Gebrauch gemacht, da dies nicht seperat mitgteilt worden ist. Laut BGB §355 verlängert sich das Wiederrufrecht auf ein halbes Jahr. A hat das defekte Gerät dann erneut frei per Post an B übersandt. Dieser hat wiederum ein neues Gerät geschickt. A hat das Gerät nicht erneut versandt. Jetzt hat A einen Mahnbescheid erhalten.

Sollte A gegen den Mahnbescheid angehen oder ist die Forderung berechtigt?

Servus!

Sollte A gegen den Mahnbescheid angehen oder ist die Forderung
berechtigt?

Nach meinem eilig hingekritzelten Diagramm ist die Forderung nicht berechtigt.

Rückfrage
Hallo,
was meinst Du damit:

Darauf
hat A von seinem Wiederrufsrecht Gebrauch gemacht, da dies
nicht seperat mitgteilt worden ist.

Wofür ist denn der Mahnbescheid?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

der Mahnbescheid bezieht sich auf das Ersatzgerät. A hat aber Gebrauch vom Wiederrufsrecht gemacht, bloß hat B (der Hersteller dieses Gerätes) nicht auf diesen Wiederruf geantwortet. Und anstatt den Wiederruf anzuerkennen und das Gerät zurückzunehmen, einfach ein neues Gerät zugesandt.

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Servus!

der Mahnbescheid bezieht sich auf das Ersatzgerät.

Das geht nicht, da Mahnbescheide nur auf Geldforderungen gerichtet sein können.

A hat aber
Gebrauch vom Wiederrufsrecht gemacht, bloß hat B (der
Hersteller dieses Gerätes) nicht auf diesen Wiederruf
geantwortet. Und anstatt den Wiederruf anzuerkennen und das
Gerät zurückzunehmen, einfach ein neues Gerät zugesandt.

Ich bin mir nicht sicher,ob für das zweite Gerät überhaupt ein Widerrufsrecht bestand…

Der Mahnbescheid bezieht sich auf eine Geldforderung. Die Geldforderung bezieht auf das Ersatzgerät. Zum Sachverhalt des Wiederrufs. Da A das Ersatzgerät in Rechung gestellt bekommen hat,
handelt es sich hier ja wieder um einen neuen Kaufvertrag der aber auf einer einseitigen Willenserklärung beruht.

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Hallo,

Da A das Ersatzgerät in Rechung gestellt bekommen hat,
handelt es sich hier ja wieder um einen neuen Kaufvertrag der
aber auf einer einseitigen Willenserklärung beruht.

ianal, aber das ist Quatsch. Ein Vertrag entsteht nicht dadurch, dass jemand einseitig irgendwas erklärt, sondern dadurch, dass der andere zustimmt - was aber manchmal nicht gleich offensichtlich ist.

Vielleicht solltest Du doch ein paar Euro in die Hand nehmen und Dich von einem Anwalt beraten lassen. Irgendwas ist hier gründlich schief gelaufen.

Gruß
loderunner

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Der Wiederruf hat bei A die Folge das er den Kaufvertrag nichtig macht. Wenn B jetzt aber anstatt den Wiederruf anzunehmen ein neues Gerät zusendet, ensteht somit ja ein neuer Kaufvertrag, der ja wiederum Rückgängig gemacht werden kann, sofern B eine neue Rechnung an A schickt. A hat aber keine neue Rechnung erhalten. Der Mahnbescheid bezieht sich aber auf die Rechung die Wiederrufen wurde. Ist die Forderung uns somit der Mahnbescheid gerechtfertigt?

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Hallo,
ianal. Und ich blicke durch Deine Schilderung nicht mehr durch. Deshalb nur ein Rat: ab zum Anwalt.
Gruß
loderunner

Hallo,
ianal. Und ich blicke durch Deine Schilderung nicht mehr
durch. Deshalb nur ein Rat: ab zum Anwalt.
Gruß
loderunner

Hallo Loderunner!

Vielleicht hilft dieser Ablaufplan

A bekommt ein subventioniert Gerät eines bestimmten Herstellers

In der Garantiezeit hat das Gerät einen Defekt

A ruft beim Hersteller des Gerätes an. Dieser schickt daruf hin ein Ersatzgerät.

  1. A schickt das Defekte Gerät unfrei an den Hersteller
  2. Hersteller nimmt das Gerät nicht an und es kommt zurück
  3. Nach einiger Zeit kommt eine Rechung für das Ersatzgerät
    4 A macht einen Wiederruf. Es war keine Wiederrufsbelehrung auf der Rechnung
  4. A schickt sofort nach dem Wiederruf das Gerät an den Hersteller
  5. Hersteller schikct darauf hin ein neues Gerät zurück
  6. Es folgt ein Mahnbescheid vom Hersteller

Ist dieses Forderung berechtigt.

Ich hoffe diese Aufstellung ist übersichtlicher

mfg