Hallo zusammen
ich habe mich hier etwas durchgeschaut und habe noch keine antwort auf meine fragen gefunden.
meine fragen wären:
1)ich bin 2 mal umgezogen seit einer rechnung und habe nur die mahnung durch ein anwalt und von paar firmen aus 2005.mir ist auch nicht bekannt das ich wegen denen einen mahnbeischd ausgestellt wurde.so nun zur frage.
wie kann ich erfahren ob die schuld verjährt ist oder nicht und ob ein mahnbescheid ausgestellt wurde .wie kann ich das erfahren?
2)ich habe viele gläubiger ,schuldenberatung war ich bei 3 verschiedenen gewesen,wo ich mich aber nicht gut beraten vorgekommen bin.
meine frage nun
kann mir wer tips geben bei verhandlungen mit gläubigern oder seiten wo es mir gut beschrieben wird?
mir geht es um vergleichssummen und dadurch mit ratenzahlung.
3)ich habe damals mit meinen eltern gewohnt und hatten einen vermieter der nur unter der bedienung das ich mit im mietvertrag stehe die wohnung zu bekommen.
ich gab zwar meinen eltern die mietanteil aber wurde nicht bezahlt wo es zur räumnungsklage usw. kam er wollte damls eine summe von 21000 DM haben und es ging vor gericht.ich war nicht anwesend.ich bekam eine kostenfestsetzungbeschluß zugestellt wo drin stand das ich damls 3200DM festgesezt wurde.
die frage nun sind aus den damls nun 21k DM dann 3200DM geworden?oder wo kann ich es erfahren?es liegt mittlerweile 12 jahre her und bekam danach nie wieder post darüber.
ich danke schonmal für die antworten
lg
zu 1 beim Amtsgerich schuldnerverzeichnis
zu 2 guckst du kier www.schuldenfrust.de
zu 3 wie bei zu 1
Bitte eine seriöse Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufsuchen. Auf diesem Weg ist das für mich nicht serlös zu beraten.
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Also dies ist sehr schwer zu beantworten da es für mich schwierig ist zu verstehen was sie genau meinen.
Wenn ich es richtig verstanden habe dann haben sie damals mit ihren Eltern eine Wohnung genommen.Sie und ihre Eltern standen im Mietvertrag.Dann am eine Räumungslage für die sie 21000 DM zahlen sollten?
Erstmal ist das so das auch ihre Eltern mitzahlen müssen wenn sie mit im Mietvertrag standen. Wenn damals festgesetzt wurde das sie 3200 DM zahlen müssen von den 21000 DM dann müssen sie auch nur die 3200 DM zahlen.
Haben sie denn noch das schreiben wo dies drin steht? Oder den gerichtsbeschluss? Da müsste eine Telefonnummer sein die sie anrufen können und nachfragen.
Ich vermute das die 21 K DM an sie drei verteilt wurde und auch ihre Finanzielle Situation mitberücksicht wurde und aus dem Grund sie nur 3200 DM zahlen müssen. Ich kann es nicht so genau agen da ich das chreiben dazu lesen müsste. Es könnte auch seind as sie zusätzlich die 3200 DM dazu zahlen müssen.
Wenn sich die Gläubiger bei ihnen in den letzten 12 Jahren nicht gemeldet haben dann wurde dies entweder vergessen oder es wurde bezahlt.
Die allgemeine Verjährung beträgt drei Jahre
(§195 BGB). Dies ist die Auffangregel für alle
nicht anderweitig geregelten Fälle.
Beim Mietvertrag verjähren Ersatzansprüche des
Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung
der Mietsache und des Mieters wegen Aufwendungen
in 6 Monaten (§548 BGB).
Verjährungen können zwischen 6 Monaten und 10 Jahren sein, je nachdem worum es sich handelt.
Da es bei dir nun 12 Jahre her ist, ist dies auch verjährt und du musst nichts mehr zahlen.
Falls du noch Fragen hast dann annst du sie gern stellen.
Liebe Grüsse
Feivel
hast du denn noch keine Schuldensanierung machen wollen. Oder war das in der Beratung auch schon der Fall?
Einfach mal eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.
Hallo, also ich rate dringend entweder Schuldnerberatung oder sich mit dem Gläubiger auf Raten zu verständigen. Das die Forderung immer höher wird ist klar (muß ja schon lange her sein, da Angabe noch in DM)
Hallo,
schreibe die Gläubiger und Rechtsanwälte an und mache die Einrede der Verjährung geltend (Hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung gegen Ihre Forderung. Mit freundlichen Grüßen). Dann wird man sehen, was sie antworten. Wenn sie dann schreiben, dass sie einen Vollstreckungstitel haben und dir eine Kopie derselben zukommen lassen, sind die Forderungen nicht verjährt. Auch wenn du keinen Mahnbescheid persönlich erhalten hast, kann doch einer gegen dich erwirkt worden sein. Wenn die Gläubiger keine Adresse von dir haben und sie auch nicht über Einwohnermeldeamt zu erfragen ist, können Mahn- wie auch Vollstreckungsbescheid öffentlich zugestellt werden. Sie sind damit wirksam zugestellt.
Du kannst auch eine kostenlose Datenübersicht bei der Schufa (früher: Eigenauskunft) besorgen und prüfen, was für Daten und Schulden dort über dich gespeichert sind. Wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss auf 3.200 DM ausweist, dann schuldetst du 3.200 DM. Dazu kommen natürlich noch die Zinsen seitdem.
Eine gute und informative Seite ist www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha