Mahnbescheid - Inkassogebühr zu hoch?

Hi Leute,

kann mir jemand weiterhelfen?

Herr A bekam einen Mahnbescheid.
Darin steht:

Hauptforderung 57 Euro
Mahnbescheid 23 Euro
Inkassogebühren 47 Euro

Die Gebühren sind also ca. 80% der Hauptforderung. Ist das so in Ordnung?

Was ist, wenn die Firma, die den MB verschickt, eine Inkassoabteilung hat, die für die Beantragung des MB 47 Euro in Rechnung stellt? Ein echtes Inkassounternehmen wäre teurer - so die Aussage.

Dürfen diese 47 Euro dann als Inkassogebühr im MB aufgeführt werden, wenn die Firma beim Amtsgericht nicht als Inkassodienstleister eingetragen ist?

Grüße
basti

Herr A bekam einen Mahnbescheid.
Darin steht:

Hauptforderung 57 Euro
Mahnbescheid 23 Euro
Inkassogebühren 47 Euro

Die Gebühren sind also ca. 80% der Hauptforderung. Ist das so
in Ordnung?

In Bezug auf die Hauptforderung ist es egal, wie hoch die Gerichtskosten sind bzw. die Inkassogebühr ist.

Dennoch würde ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen - auf jeden Fall gegen die Inkassogebühren im Mahnbescheid.

Vor Gericht ist es nach meiner Beobachtung so, daß es eher abgelehnt wird, dem Schuldner die Inkassogebühr aufzuerlegen, zumal im vorliegenden Fall offenbar die Firma selbst das Inkasso vornahm. Dann gehört es nämlich zu den normalen Kosten der Firma, die sich in den Preiskalkulationen ihrer Erzeugnisse wiederfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hi Leute,

Hey, Basti!

Herr A bekam einen Mahnbescheid.
Darin steht:

Hauptforderung 57 Euro
Mahnbescheid 23 Euro
Inkassogebühren 47 Euro

Die Gebühren sind also ca. 80% der Hauptforderung. Ist das so
in Ordnung?

Nein, die sind um mindestens 59 Cent zu hoch. Richtwert für Inkassogebühren ist das, was man für anwaltliche Vertretung ersetzt verlangen dürfte, und das sind bei einem Streitwert von 0,01 bis 300 Euro genau 39 Euro netto, bei nicht vorsteuerabzugsbverechtigten Gläubigern also EUR 46,41 und kein Cent mehr.

Was ist, wenn die Firma, die den MB verschickt, eine
Inkassoabteilung hat, die für die Beantragung des MB 47 Euro
in Rechnung stellt?

Dann ist da überhaupt nichts erstattungsfähig. Wenn es sich um eine in das Unternehmen eingebettete Abteilung handelt, also Leute, die Arbeitsverträge haben und sowieso bezahlt werden, dann entstehen auch keine Kosten, die erstattungsfähig sind. Man könnte über Mahngebühren sprechen, die aber in der Höhe völlig unangemessen wären.

Ein echtes Inkassounternehmen wäre teurer

  • so die Aussage.

Mag ja sein, hat aber den Schuldner nicht weiter zu kümmern. Ein noch echteres Inkassounternehmen, ein Rechtsanwalt nämlich, wäre billiger - so das Gesetz.