Alles was der Anwalt hat und weis, hat/weis auch die Kfz-Haftpflicht.
Der Anwalt ist nur für die Geltendmachung meiner Ansprüche (also mein Schaden) zuständig. Die Abwehr ist alleinige Sache meiner Kfz-Haftpflicht. Sie ist (lt. Wikipedia) auch eine Art Rechtschutz für den Versicherungsnehmer. Meiner Verkehrsrechtschutz zahlt aus diesem Grunde auch nur das einklagen meiner Ansprüche keine Abwehr.
Meine Haftpflicht streitet sich scheinbar mit dem Unfallgegner, aber das bekommt man als Versicherungsnehmer ja nicht mit. Da sie sich scheinbar nicht einig werden, soll es wohl vor Gericht (falls ich den Mahnbescheid nicht akzeptiere).
Mein Anwalt hat mir das so bestätigt. Meine Versicherung müsste so oder so zahlen, außer der Richter sagt der Unfallgegner hat 100% Schuld. Sieht aber eher nach 70/30 oder so ähnlich aus.
Wie auch immer, ich stehe nun zusammen mit meiner Haftpflicht als Gesamtschuldner auf dem Mahnbescheid. Wenn meine Versicherung nun zahlt ist alles ok, aber wenn nicht… Ich habe ja nur die 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen.
Was passiert also, wenn meine Versicherung sich jetzt einfach nicht meldet, was soll ich dann machen?? Ohne Einspruch habe ich ja dann die Forderung akzeptiert. Ab wann steht so was denn eigentlich in der Schufa??? Ich muss also meine Versicherung irgendwie zu einer Stellungnahme bringen, sonst bin ich dann noch der „Blöde“.
Ist man nicht Schuld am Unfall und trotzdem flattert ein Mahnbescheid ins Haus.
Schon komisch!
Achja, normal bekäme ja nur meine Versicherung den Mahnbescheid, aber aus prozesstaktischen Gründen bekommt ihn meist auch der Versicherungsnehmer um so im Prozess nicht mehr als Zeuge auftreten zu können. Man ist dann ja „beklagter“.
Gut das ich noch einen Zeuge habe!