Mahnbescheid Kfz-Unfall Haftpflichtversicherung

Hallo Leute,

ich hatte vor 1 Jahr einen Unfall bei dem die Hauptschuld beim Unfallgegner liegt.
Dieser wollte zuerst die vollen ca. 6.000 EUR von mir bzw. meiner Haftpflicht.
Mein Schaden wird von meinem Anwalt über das „Quotenvorrecht“ geregelt.

Nun hab ich seit 1 Jahr nichts mehr gehört.
Jetzt kommt ein Mahnbescheid über ca. 1.800EUR an mich vom Rechtsanwalt des Unfallgegners. Den Schriftwechsel zwischen ihm und meiner Haftpflicht bekomme ich natürlich nicht mit.

Habe meine Haftpflicht hierüber informiert und um Info gebeten wie ich mich verhalten soll.
Entweder sie zahlen oder ich muss Einspruch erheben und die Sache geht vor Gericht.

Was soll ich nun tun, wenn sich meine Versicherung nicht meldet???
Mit einer telefonischen Info kann ich ja nichts anfangen, ich brauche ja was schriftlich.

Was meint ihr, was ich nun weiter tun soll???

Gruß

Es ist die Aufgabe der Haftpflichtversicherung, den Schaden zu regulieren bzw. abzuwehren. Mahnbescheid dahin schicken. Gibt es irgendwas, was die Versicherung nicht weiß ?

Es gab einen eigenen Anwalt ? Gibt es den nicht mehr ?

Sicherheitshalber unbedingt gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen. Der kann so unbegründet sein wie er will, ohne Widerspruch wird er rechtskräftig.

Hallo Dennis,

aus Deinem Text kann ich mir keinen Reim machen!

Hat Dein Anwalt nicht mit Deiner Kfz-Versicherun Kontakt aufgenommen?
Für was hast Du überhaupt einen eigenen Anwalt?

Ich kann nur empfehlen, alle Unterlagen (auch die Info, dass Du einen eigenen Anwalt hast) an Deine Kfz-Versicherung schicken.

Beste Grüße!

Alles was der Anwalt hat und weis, hat/weis auch die Kfz-Haftpflicht.

Der Anwalt ist nur für die Geltendmachung meiner Ansprüche (also mein Schaden) zuständig. Die Abwehr ist alleinige Sache meiner Kfz-Haftpflicht. Sie ist (lt. Wikipedia) auch eine Art Rechtschutz für den Versicherungsnehmer. Meiner Verkehrsrechtschutz zahlt aus diesem Grunde auch nur das einklagen meiner Ansprüche keine Abwehr.

Meine Haftpflicht streitet sich scheinbar mit dem Unfallgegner, aber das bekommt man als Versicherungsnehmer ja nicht mit. Da sie sich scheinbar nicht einig werden, soll es wohl vor Gericht (falls ich den Mahnbescheid nicht akzeptiere).

Mein Anwalt hat mir das so bestätigt. Meine Versicherung müsste so oder so zahlen, außer der Richter sagt der Unfallgegner hat 100% Schuld. Sieht aber eher nach 70/30 oder so ähnlich aus.

Wie auch immer, ich stehe nun zusammen mit meiner Haftpflicht als Gesamtschuldner auf dem Mahnbescheid. Wenn meine Versicherung nun zahlt ist alles ok, aber wenn nicht… Ich habe ja nur die 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen.

Was passiert also, wenn meine Versicherung sich jetzt einfach nicht meldet, was soll ich dann machen?? Ohne Einspruch habe ich ja dann die Forderung akzeptiert. Ab wann steht so was denn eigentlich in der Schufa??? Ich muss also meine Versicherung irgendwie zu einer Stellungnahme bringen, sonst bin ich dann noch der „Blöde“.

Ist man nicht Schuld am Unfall und trotzdem flattert ein Mahnbescheid ins Haus.
Schon komisch!

Achja, normal bekäme ja nur meine Versicherung den Mahnbescheid, aber aus prozesstaktischen Gründen bekommt ihn meist auch der Versicherungsnehmer um so im Prozess nicht mehr als Zeuge auftreten zu können. Man ist dann ja „beklagter“.
Gut das ich noch einen Zeuge habe!

Hallo Dennis,

es ist nicht nur sinnvoll, jeder Versicherungsnehmer ist sogar verpflichtet, solche Korrespondenz unverzüglich an den Versicherer weiter zu leiten. Bei Vertragsabschluss hast Du die Bedingungen erhalten, den entsprechenden Passus findest Du unter „Obliegenheiten im Schadenfall“ o.ä.

Kommt man dem nicht nach, verliert man den Versicherungsschutz.

Ansonsten gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab und leistet für berechtigte Ansprüche. Abweichungen davon gibt es nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Trunkenheitsfahrt, Rotlichtverstoss, etc.).

Viele Grüße
oscar.

Ja, diese Darstellung ist besser. Alles im grünen Bereich.

(Bis auf die Sache mit scheinbar statt anscheinend: denn die Haftpflicht streitet sich nicht nur scheinbar, sondern anscheinend wirklich mit dem Gegner.)

Sicherheitshalber Widerspruch einlegen und ansonsten zurücklehnen. Denn wenn die Versicherung sich nicht rührt (das wird sie aber tun), würde sie ja die Forderung akzeptieren.

es ist nicht nur sinnvoll, jeder Versicherungsnehmer ist
sogar verpflichtet, solche Korrespondenz unverzüglich an den
Versicherer weiter zu leiten. Bei Vertragsabschluss hast Du
die Bedingungen erhalten, den entsprechenden Passus findest Du
unter „Obliegenheiten im Schadenfall“ o.ä.

Ja das ist mir schon klar und meine Versicherung hat eine Kopie des Mahnbescheides 1 Stunde nach erhalten bekommen. Also unverzüglich!

Ich denke nur drüber nach, was ich machen soll, falls sich meine Versicherung nicht meldet. Der Mahnbescheid ist ja nunmal an mich gerichtet und egal was ich dann mache (oder halt nichts mache), es ist dann bestimmt falsch. Aber mehr wie meine Versicherung informieren und um Stellungnahme bitten kann ich ja nicht machen oder??

Ich könnte dann höchsten Einspruch einlegen mit dem Verweis auf meine Haftpflichtversicherung, nur ob das korrekt ist oder was bringt weis ich halt nicht. Am letzten Mittwoch kam der Bescheid, ich warte jetzt bis kommenden Mittwoch und dann muss ich mir halt überlegen was ich mache.

Ich hoffe das sich meine Versicherung noch „rührt“.

d.h. nach 2 Tagen schon Panik ? Auch die Versicherung kann doch nicht zaubern.

d.h. nach 2 Tagen schon Panik ? Auch die Versicherung kann
doch nicht zaubern.

Ja ich weis, zaubern können die auch net.
Ich hab halt schon einiges erlebt (wie viele andere natürlich auch!)
und mache mir daher bei so was doch lieber vorher meine Gedanken als kurz vor Fristende nicht zu wissen wie ich dann reagieren soll.

Ich kenne mein Glück, egal was ich mache, am Ende hab ich dann wieder die A-Karte.

Also ich warte mal bis Dienstag und dann ruf ich meine Versicherung noch mal an. Mal sehen wie dann der Sachstand ist.

Gruss
Dennis

Ab wann wird so was eigentlich in die Schufa eingetragen??

So also meine Haftpflichtversicherung legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.

Wie muss man sich das dann vorstellen, kommt es da zu einer Gerichtsverhandlung und das dann komplett mit allen Zeugen, oder reichen da die schriftlichen Zeugenaussagen??

Wie gesagt, kein Personenschaden und der Streitwert (lt. Mahnbescheid) liegt bei 1.500EUR + 300EUR sonstigen Kosten.
Also kein großer Betrag.

Gruß

Das ist eine Frage für ein anderes Board.

Das kommt darauf an, ob die Gegenseite überhaupt klagt. Und auch dann kann man sich noch vergleichen. Eine Gerichtsverhandlung wie in den Anwaltsserien im Fernsehen sehe ich hier nicht.