Mahnbescheid mit falscher Anspruchsbegründung

Hallo,

angenommen, gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid wird Widerspruch eingelegt und es kommt zur Klage.

Kann diese Klage abgewiesen werden, wenn die Forderung zwar in voller Höhe gerechtfertigt ist, aber im Mahnbescheid der falsche Anspruchsgrund angegeben wurde?

Danke Ebi

Nein (owT)
owT = ohne weiteren Text

Hallo,

es kommt darauf an ob die berechtigte Forderung mit der Begründung in Zusammenhang steht.

Aber wenn die Forderung berechtigt ist und die Begründung nur ungeschickt ist, dann dürfte hier der Grundsatz „falsche Bezeichnung schadet nicht“ greifen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_…

Grüße
Lumpi

Der maßgebliche Klageantrag, über den das Gericht entscheidet, ist der, der in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt wird (in der Regel stillschweigend). Der bis dahin vorgetragene Sachverhalt ist maßgeblich. Hat sich das eine oder beides seit dem Mahnbescheid geändert, gilt das Neue.

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Ein Mahnbescheid ist nur der Versuch die Sache schnell zu beendenn. Dh. die Forderung besteht und ist bereits in Verzug. Daher kann man „in der Hauptsache“ wohl kaum „verlieren“.
Man kann aber um die Kosten des Mahnverfahrens streiten - wobei die im dem Klagekosten aufgehen würden. Also nix zu gewinnen.

Wenn die Forderung nicht eindeutig beschrieben wurde kann der Gegner den Mahnbescheid in der Pfeife rauche. Wenn er bei der Klage genau so doof wäre würde die abgewiesen und er müsste dann eben nochmal klagen…

Was solls - ist die Forderung berechtigt wird das so nix werden