Mahnbescheid nach Zahlung

Hallo zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich einen Schuldtitel erhalten habe und den entsprechenden Betrag ( nach Vergleich ) fristgerecht gezahlt habe? Muß der Gläubiger mir dann seine Ausfertigung des Originalschuldtitels überlassen?

M.E. ist der Schuldtitel nach meiner Zahlung für den Gläubiger ( Telekom / RAe Seiler ) nicht mehr von Belang; Insofern möchte ich ausschliessen, das man mir in xy Jahren nochmals „auf den Pelz rückt“.

Vielen Dank im voraus für die Info

Sir James

Hallo!

Also ehrlich gesagt, ich kenne mich jetzt nicht genau aus, was passiert ist. Gibt es jetzt bereits einen Titel ja oder nein? War der Vergleich ein gerichtlicher Vergleich oder ein außergerichtlicher bzw. ist der Titel etwa der gerichtliche Vergleich?

Ich hoffe das ist nicht zu verwirrend, aber vielleicht könntst du ein bisschen genauer beschreiben worum es geht, damit wir hier wirklich antworten können.

Gruß
Tom

Leider sind Deine Ausführungen etwas ungenau, dennoch ich will’s versuchen:

1.)Wenn ein Titel in der Welt ist, so kann der (befriedigte) Gläubiger mit diesem noch immer den Gerichtsvollzieher (=GV) mit der Zwangsvolstreckung (=ZV) beauftragen.

2.) Der Gv wird die ZV einstellen, wenn Du ihm eine Quittung über die erfüllung vorlegst bzw. einen Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis (§ 775 ZPO). Da aber die tatsächliche Leistung hier wohl, wegen des zwischenzeitlichen Vergleichs, nicht der titulierten Leistung entsprechen wird, scheint Dir dieser Ausweg nicht offen zu stehen.

3.) Du hast natürlich nach Befriedigung des Gläubigers einen Anspruch auf Ausstellung einer Quittung und Herausgabe des erledigten Titels. Dies solltest Du auch, wenn Du kein volles Vertrauen hast, ihm gegenüber durchsetzen.

4.) Sollte die andere Seite aus dem Titel tatsächlich die ZV betreiben, musst Du gerichtlichen und am besten auch anwaltlichen Schutz suchen. Geboten ist dann eine Vollstreckungswiderklage (§ 767 ZPO).

Gruss

Kuregonist