Hallo zusammen,
nach längerem außergerichtlichen Streit und Androhung des Mahnverfahrens hat der Schuldner trotz zuletzt immer noch gegenteiliger Behauptung bezahlt.
Ich hatte aber ein paar Tage nach dem letzten Gespräch den Mahnbescheid beantragt, dieser wurde dem Schuldner auch zugestellt, noch bevor ich von der Begleichung der Forderung Kenntnis erlangte (Überweisung auf dem Konto).
Dem Mahnbescheid hat der Schultner nun über einen Anwalt komplett widersprochen.
Das Mahngericht hat mir dies mitgeteilt mit der Aufforderung, weitere 52 EUR zu überweisen, damit der Vorgang an das zuständige Prozessgericht weitergeleitet wird.
Aus meiner Sicht sind nun jedenfalls noch die Kosten für den Mahnbescheid „offen“.
Wie muss ich weiter vorgehen?
Wenn ich einfach auf die Erstattung der Nebenforderung aus dem Mahnverfahren (also den Kosten) verzichte, und das Verfahren nicht weiterbetreibe, muss ich dann mit irgendwelchen Konsequenzen seitens des gegnerischen Anwalts rechnen?
Wie teile ich -wenn ich auf die Kostenerstattung nicht verzichten möchte- dem Mahngericht die Erledigung der Hauptsache mit und reduziere den folgenden Prozess auf die Nebenkosten?
Danke für jede Hilfe
P.
Hallo zusammen,
nach längerem außergerichtlichen Streit und Androhung des
Mahnverfahrens hat der Schuldner trotz zuletzt immer noch
gegenteiliger Behauptung bezahlt.
Ich hatte aber ein paar Tage nach dem letzten Gespräch den
Mahnbescheid beantragt, dieser wurde dem Schuldner auch
zugestellt, noch bevor ich von der Begleichung der Forderung
Kenntnis erlangte (Überweisung auf dem Konto).
Dem Mahnbescheid hat der Schultner nun über einen Anwalt
komplett widersprochen.
Das ist auch völlig richtig so
Das Mahngericht hat mir dies mitgeteilt mit der Aufforderung,
weitere 52 EUR zu überweisen, damit der Vorgang an das
zuständige Prozessgericht weitergeleitet wird.
Auch das ist völlig richtig
Aus meiner Sicht sind nun jedenfalls noch die Kosten für den
Mahnbescheid „offen“.
Ja, und die darfst du jetzt bezahlen
Wie muss ich weiter vorgehen?
Wenn ich einfach auf die Erstattung der Nebenforderung aus dem
Mahnverfahren (also den Kosten) verzichte, und das Verfahren
nicht weiterbetreibe, muss ich dann mit irgendwelchen
Konsequenzen seitens des gegnerischen Anwalts rechnen?
Wie teile ich -wenn ich auf die Kostenerstattung nicht
verzichten möchte- dem Mahngericht die Erledigung der
Hauptsache mit und reduziere den folgenden Prozess auf die
Nebenkosten?
Klar kannst du auf den Nebenkosten bestehen …und letztlich auch selber bezahlen
Danke für jede Hilfe
P.
Sorry,
aber das hilft jetzt mal gar nicht weiter. die eingefügten „ja das is richtig“ is klar, stört zwar nicht, hätte aber einfach auch weggelassen werden können.
Eine Antwort auf die Frage „Wie teile ich dem Mahngericht …mit“ kann ich mit der Formulierung „Klar kannst du …“ nicht erkennen.
Is ja noch früh am Sonntag morgen, daher dennoch „danke für die Mühe“.
Also: „Wer weiß was“ auch wirklich Hilfreiches in der Sache?
P.
Es ist alles gesagt !
Das mahngericht wird dir die Kosten aufbrummen. Wer die Musik bestellt der zahlt auch.
Eine Frage, zu der diese Antwort passt wurde in diesem Thread nicht gestellt.