Hallo, ich hab letztes jahr am 1.04.2011 vor dem familiengericht eine Verhandlung gehabt.
Zwischen meinem Ex mann und mir,es ging um geld was er wollte.Vergleich:smiley:ie Antragsgegnein verpflichtet sich zur Rückzahlung des Betrags X… Der Antragsgegnerin wird nachgelassen sie Summe in monatlichen raten zu zahlen,sollte ich mit 2 aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand gelangen wird die Restmenge sofort fällig.
Sollte die Antragsgegnerin die Raten zuverlässig zahlen und späterstens zum 31.12.2011 einen Betrag von X zahlen,verzichtet der Antragsteller auf den restlichen Betrag.Ich bezahle jeden Monat meine Rate.
Nun kam heute vom Gericht ein Mahnbescheid das ich das inerhalb von 2 Wochen Zahlen soll, sowie Zinsen seit dem 1.1.12.
Sollte ich wiederspruch einlegen hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
Was heist das jetzt für mich? Es ist freitag, ich erreiche niemanden bei Gericht mehr, was kann ich machen?Vom gericht hab ich ja eine Ratenzahlung bekommen, und hab immer pünktlich bezahlt.Ich möchte gern Wiederspruch einlegen,mit der begründung das mir Ratenzahlung bewilligt worden sind
Es stehen sogar in den Nebenforderungen 1. mahnkosten und2.Inkassokosten.
Welche Inkasso kosten bitte?
ja, hab ich gemacht.Hab ja dauerauftrag von der bank her, das geht jeden monat weg. Mein ex meinte noch ich hätte die gesamte zumme bis 31.12.11 zahlen solln, aber da das ja in dem gerichtsurteil steht das er mir dann nur einen betrag von x nachlässt… wenn ich jetzt widerspruch einlege, was kann mir dann passieren?
Wenn Du beweisbar immer pünktlich die festgelegte Rate bezahlt
hast leg Widerspruch ein
Vielleicht wärs am Einfachsten Du fragst den Anwalt kurz an der Dich bei der Scheidung vertreten hat?
So eione kurze Auskunft müsste eigentlich umsonst sein, und bis Montag hat das noch zeit
Moin, also erst mal Ruhe bewahren. Du hast das Recht, gegen den Mahnbescheid (MB) Widerspruch zu erheben. Bei jeden MB ist ein lila Formular auf dem Du erst mal ohne Begründung Widerspruch erheben kannst.
2. Alle Belege Deiner Zahlungen heraus suchen, kopieren u. zu einem Gerichtstermin mitbringen u. vorlegen.
Inkassokosten u. Nebenkosten müssen nachgewiesen werden. Also nichts bluffen lassen. !! Und wenn Inkassokosten bestehen hätte das Inkassounternehm. Dich anschreiben bzw. in Verzúg setzen müssen. Hast Du nichts bekommen, entfallen so oder so diese Kosten.
Es gibt sogar einen § im BGB das der Kläger „verpflichtet“ ist, alle unnötigen Kosten zu „vermeiden“.
Sollte beim MB kein Widerspruchsformular angehängt gewesen sein besteht hier der Verdacht des Betruges.
Unter 5.000 € ist keine Anwaltpflicht.(RA) Darüber geht es ans Landgericht u. das dann nur mit RA.
Also, erst mal einen formlosen Widerspruch an ds Amtsgericht per EINSCHREIBEN / RÜCKANTWORT senden oder noch besser persönlich abgeben. Dann Quittung geben lassen und zusätzlich eine Aktennotiz machen wann, welche Uhrzeit der Widerspr. ans Gericht gegangen ist.
Danach abwarten, das Gerciht wird dann igend wann einen Termin festlegen.
HINWEIS: Du kannst auch dem Gericht mitteilen, das Du Nachweis liefern kannst das alle Zahlungen pünktl. geleistet wurden.
Dann im Widerspruch den Antrag stellen, nach Aktenlage zu entscheiden.
Damit kommt es erst nicht zu einer Verhandlung, sondern das Gericht entscheidet dann sofort für Dich, ohne Verhandlung.
Hi, leg Widerspruch ein!
Entweder versucht dein EX das Geld schneller zu bekommen als abgemacht (solltest du die 2 Wochen Widerspruchsfrist verpennen,steht Ihm das auch zu!)
Oder dieser Mahnbescheid(Antrag) wurde vergessen zurück zu nehmen da Ihr euch vor kurzem geeinigt habt,dieser Mahnbescheid ist wohl vor dem Vergleich gestellt wurden.
ABER VORSICHT!!! DIESE BRIEF IST IMMER NOCH SCHARF!!!
Das heißt solltest du kein Widerspruch einlegen innerhalb der Frist,hat er das Recht bei dir zu Vollstrecken!
Ruf am Montag morgen die gegnerische Partei an und hör mal was da los ist und Warum du die Post bekamst!
Aber Parallel dazu Schriftlich (Rückseite Mahnbescheid) Vollständig Wiedersprechen)das ist Wichtig.
Mach dich nicht Verrückt,für mich hört sich das an wie ein Versehen.
Ach ja Mahnbescheide gibts für jedermann für 34€ beim Gericht.
Das heißt Person X geht zum Gericht und beantragt beim Gericht für 34€ ein Mahnbescheid gegen Person Y. Bis dahin weiß niemand ausser Person X ob seine Forderung Rechtens ist und ob er überhaupt recht auf eine Forderung hat!Das Gericht schaut da nicht rein und überprüft das!!!
Entweder es ist nicht das selbe Verfahren - oder Sie werfen da etwas anderes durcheinander. So kann ich den Sachverhalt leider nicht ausreichend verstehen, als dass ich antworten könnte.
Sorry