Mahnbescheid oder Klage (Kosten)

Hallo

Ich habe gegen Zwei Schuldner eine Geldforderung von ca. 9600€

ich will ungerne mehr kosten Produzieren.

Derzeit ist zu erwarten das die Schuldner Anspruch gegen den Mahnbescheid einlegen werden.

Meine Frage ist,

Ein Klage kostet 723,00 Gerichtskosten plus Anwalt von ca. 1700€ zusammen: 2423€

Bei ein Mahnbescheid enstehen aber nur Kosten von 241€

Wenn ich jetzt ein Mahnbescheid für 241€ Beantrage, und die Schuldner legen Einspruch gegen den Mahnbescheid ein, geht das Mahnverfahren in ein zivilrechtliches Klageverfahren über. Frage welche kosten enstehen dann? muss dann die 723,00 Gerichtskosten plus Anwalt gezahlt werden? oder bleibt es bei 241€?

Nein.
Will man das Verfahren vor Gericht durchziehen muss man einen Kostenvorschuss bezahlen, also die Gerichtskosten bleiben.
Anwalt braucht man ja vielleicht gar nicht, wenn die Sache klar ist.

Mahnbescheid sollte man nur nutzen, wenn abzusehen ist der Schuldner zahlt dann, weil er diesen Bescheid vom Gericht als eine deutliche und nachdrückliche Mahnung zur Zahlung auffasst.

Ist abzusehen, es gibt Streit um die Forderung an sich oder die Höhe, dann sollte man gut überlegen, wie man vorgeht. Mahnbescheid wäre billig aber rausgeworfenes Geld. Es verzögert alles nur. Man sollte gleich klagen.

Oder sogar alles überdenken, denn es kann ja (leider) auch so ausgehen, man bekommt den Titel aber es ist bei den Schuldnern nichts zu holen.
Dann kann man zwar 30 Jahre lang immer wieder versuchen zu vollstrecken, immer neue Kosten fallen dafür an, Erfolg ungewiss.
Und wenn die Insolvenz beantragen ?

Mach’s wie Du es für richtig hältst

MfG
duck313

Velen dank Für die Antwort.

Dann werde ich wohl doch gleich Klage einreichen.
Insolvenz wäre nicht so schlimm. die Forderung ist aus unerlaubter Handlung.

Das ist falsch.

Der Streitwert liegt laut UP bei 9.600,00 €. Ab einem Streitwert von mehr als 5.000,00 € ist das Landgericht zuständig. Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang.

Da sollte man sich bitte fachkundig beraten lassen. 9.600,00 € sind kein Pappenstiel, ob es Sinn macht auf dieses Geld zu verzichten, nur weil es sein kann, das beim Schuldner nie etwas zu holen ist, sollte man mit einem Fachmann besprechen.

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Das stimmt, habe ich übersehen.

Die gerichtlichen Gebühren für einen Mahnbescheid entsprechen 1/6 der Kosten für das streitige Verfahren, die nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid voll angerechnet werden, so dass noch 5/6 nachzuzahlen sind.