Mahnbescheid oder Klage? Und wie macht man das?

Hallo,

ich frage mich, wie man seine Forderung(en) auch ohne einen Anwalt eintreiben kann und was sich eher dabei empfiehlt - ein Mahnbescheid oder eine Klage?

Die IBF sagt in einem Newsletter, dass es sich eher empfiehlt eine Klage einzureichen, wenn man erwartet, dass der Gegner Einspruch erheben wird und die Forderung(en) bestreitet. Wie man einen Mahnbescheid beantragen kann - ohne vorerst einen Anwalt bezahlen zu müssen - habe ich schon im Internet entdeckt. Aber wie kann man eine Klage erheben?

Kann mir da jemand helfen?

Indem man eine Klageschrift entwirft und an das zuständige Amtsgericht schickt. Ab Streitwerten von 5.000 Euro ist allerdings das Landgericht zuständig, und dort herrscht Anwaltszwang.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/253.html

Guten Tag,

Soweit der Wert des Streitgegenstandes 5.000 Euro nicht übersteigt, ist das Amtsgericht in erster Instanz zuständig. Außerdem bei allen Mietstreitigkeiten, vgl. § 23 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Bei Streitigkeiten am Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Deshalb kann eine Klage beim Amtsgericht nicht nur schriftlich eingereicht werden, sondern man kann auch zum Amtsgericht gehen und dem sog. Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die Klage „diktieren“, was den Vorteil hat, dass dann gleich alle Formalien richtig beachtet werden.

Richtig ist, dass die Gebühren für einen Mahnbescheid „hinausgeworfenes Geld“ sind, wenn damit zu rechnen ist, dass der Gegner sich sowieso wehren wird. Wenn man das vorher weiß, ist es sogar möglich, dass die Kosten des Mahnbescheides selbst bei Obsiegen nicht dem Gegner zur Last gelegt werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zitat:
Deshalb kann eine

Klage beim Amtsgericht nicht nur schriftlich eingereicht
werden,

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Vielen Danke für den schnellen und sachkundigen Hinweis. Nur noch eine kleine Ergänzungsfrage: Bedarf es einer bestimmten Form, oder eines Formulars um eine Klage zu verfassen, oder reicht ein „normales“ Schreiben aus Marke: Hiermit reichen wir Klage ein gegen … wegen Forderungen … / gesetzl. Vertreter = GF, usw. aus?

Richtig ist, dass die Gebühren für einen Mahnbescheid
„hinausgeworfenes Geld“ sind, wenn damit zu rechnen ist, dass
der Gegner sich sowieso wehren wird. Wenn man das vorher weiß,
ist es sogar möglich, dass die Kosten des Mahnbescheides
selbst bei Obsiegen nicht dem Gegner zur Last gelegt werden.

Die Kosten des Mahnverfahrens werden doch angerechnet, wenn die Klage eingereicht wird, vgl. 1210 KV GKG.

Was gesetzlich erforderlich ist, steht in dem bereits genannten § 253 ZPO. Letztlich kann nur davon abgeraten werden, die Klage selbst einzureichen, dabei kann viel schief gehen.

Was gesetzlich erforderlich ist, steht in dem bereits
genannten § 253 ZPO. Letztlich kann nur davon abgeraten
werden, die Klage selbst einzureichen, dabei kann viel schief
gehen.

Dem ist beizupflichten. Ein Mindestmaß an Grundkenntnissen sollte vorhanden sein für den Schritt eine Klage selbst einzureichen. Auch das Gericht wird bei der Protokollierung der Klageschrift nicht unbedingt die große Hilfe sein die Begründetheit des Anspruches herauszuarbeiten wie es ein Rechtsanwalt (ggf. :wink:) könnte. Das Gericht wird sich lediglich um die äußere Form, ggf. Form der Anträge kümmern. Die Klagebegründung obliegt dem Diktat des Klägers. Das Gericht, bzw. der - nennen wir ihn mal der einfachheit halber Protokollant - wird/darf keine Partei ergreifen wie es natürlich der Anwalt macht.
Von der Rechtsberatung wollen wir hier gar nicht reden.

ml.

Guten Tag,

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Vielen Dank euch allen, die mir helfen konnten. Ihr seid wirklich top!
Liebe Grüße, TT