Mahnbescheid oder Klage?

Hallo,
nehmen wir an ein Kurier kündigt einem Kunden. Obwohl der Kurier Dienstleistungen schon erbracht hat, möchte der Kunde nicht bezahlen. Vielmehr plädiert er auf Schadensersatz, weil der Kurier fristlos gekündigt hat.
Dann folgt das Übliche, Rechnung wurde verschickt (per Einschreiben), Mahnung ebenfalls. Beides kam ungelesen wieder zurück. Nun ist die ÜBerlegung: wenn man davon ausgeht, das der Kunde nicht zahlungswillig ist, welchen Weg wählt man? Mahnbescheid oder lieber gleich gerichtlich klagen? Zum Anwalt? Wenn aber die finanziellen Mittel nicht gegeben sind sich einen solchen leisten zu können? Bleibt man da zwangsläufig auf seinen Forderungen sitzen?
Bitte helft mir auf die Sprünge! Leider kann ich hier den Sachverhalt nicht so ausführlich erklären…
Gruß fellini

Zum Schiedsamt und Schlichtung beantragen ist wirksam wie ein Mahnverfahren und ersetzt das Mahnverfahren, ist aber billiger. Beim Amtsgericht fragen wer zuständig ist.
Anwalt braucht man dafür nicht.
Jakob

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Hallo!

Zum
Anwalt? Wenn aber die finanziellen Mittel nicht gegeben sind
sich einen solchen leisten zu können? Bleibt man da
zwangsläufig auf seinen Forderungen sitzen?

Ich kann es nur immer und immer wiederholen: Die Kunden, die nicht über die notwendigen Mittel verfügen, sind mir fast schon die liebsten. Denn die bekommen auf Antrag bei ihrem örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, gehen damit zum Anwalt, zahlen diesem EUR 10,- und haben Anspruch auf kompetente und loyale Beratung. Der Vorteil für Anwälte ist: Sie kriegen schon ihr Geld, wenn auch ziemlich spät, aber sie kriegen es garantiert. Und das ist in der heutigen Zeit Gold wert.

Zurück zum Beispielfall: Der Anwalt wird den Anspruch prüfen, den Schuldner nochmal außergerichtlich anmahnen und wenn immer noch nichts passiert, das gerichtliche Vorgehen mit dem Mandanten besprechen. Wenn die Forderung bestritten ist, bietet sich zwar die sofortige Klageerhebung an, sie könnte aber trotzdem unzulässig sein aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften.

Soll sich der Anwalt drum kümmern. Denn wer Beratungshilfe kriegt,dem steht auch Prozesskostenhilfe zu.

Und am Ende zahlt alles der Gegner (wenn er kann).

Zum Schiedsamt und Schlichtung beantragen ist wirksam wie ein
Mahnverfahren und ersetzt das Mahnverfahren, ist aber
billiger. Beim Amtsgericht fragen wer zuständig ist.
Anwalt braucht man dafür nicht.
Jakob

Hallo
Ja, wäre eine Idee. Nur müssen die Kosten für den Schiedsmann von beiden Seiten zur Hälfte getragen werden. Und da sowieso Zahlungsunwilligkeit vorliegt, denke ich nicht das sich der Schuldner darauf einläßt.Ich gehe davon aus, das der Schuldener sich in jeder Hinsicht weigern wird, den geforderten Betrag zu bezahlen. Da er der Auffassung ist, wir wären „Quitt“. Also, der Kurier bekommt sein Geld deshalb nicht weil dem Kunden angeblich Schadensersatz wegen Verdienstausfall zusteht. Da aber eine solche Gegenrechnung sowieso nicht zulässig ist, kann man aus diesem Argument schließen, wie der weitere Verlauf der Dinge sein wird.
Gruß fellini

Zum Schiedsamt und Schlichtung beantragen ist wirksam wie ein
Mahnverfahren und ersetzt das Mahnverfahren, ist aber
billiger. Beim Amtsgericht fragen wer zuständig ist.
Anwalt braucht man dafür nicht.
Jakob

Okay, das wäre natürlich die Alternative, wenn man a) gar nicht sicher ist, ob man den Anspruch zu Recht geltend macht und b) deswegen auch Kosten in Kauf nimmt.