Ich bin freiberuflicher Grafikdesigner und habe für eine Firma ein Logo entworfen. Der Auftrag wurde mündlich abgesprochen. Noch vor Abschluss der Arbeit habe ich mich mit dem Chef überworfen, nun will er nicht mal einen Anteil für die Entwürfe zahlen. Leider ist mir die ganze Email-Konversation verlorengegangen und ich habe nur noch das Angebot (Kostenvoranschlag) und eine ziemlich große Menge Entwürfe. Hat man mit solchen Voraussetzungen überhaupt Chancen auf ein erfolgreiches Mahnverfahren?
moin,
ich glaube kaum - vielleicht einen Anwalt fragen…
klar hast du Anspruch auf Vergütung auch ohne Vertrag .
Auch eine mündliche Beauftragung zählt.
Du solltest eine Dokumentation der Beauftragung erstellen und dies dem Kunde schriftlich zustellen, dazu eine Mahnung.
Wenn nach 30 Tagen keine Bezahlung erfolgt , kannst du einen Mahnbescheid erstellen.Dann geht die Sache wenn der Kunde nicht bezahlt den Weg vor das Amtsgericht.
Mit einem gutem Anwalt erreichst du auf alle Fälle was.
Rechtlich hast du einen Anspruch auf Vergütung.
Auch ohne schriftliche Vereinbarung.Der Kunde kann sich nicht rausreden das er keinen Auftrag gegeben hat.
Dein Entwurf muss er vergüten.
Vielen Dank für die Info!
Gibt es Zeugen des Gespräches „Auftrag“, oder ein Gedächnisprotokoll (Terminkalender)? Siehe mündlicher Vertragsabschluss (unüblich heutzutage und blauäugig), würde mahnen, Beweisführung jedoch schwierig.
Nur „indirekte“ Zeugen, also Leute, die die Firma kennen und wussten, dass ich für sie arbeite.
Gibt es Zeugen des Gespräches „Auftrag“, oder ein
Gedächnisprotokoll (Terminkalender)? Siehe mündlicher
Vertragsabschluss (unüblich heutzutage und blauäugig), würde
mahnen, Beweisführung jedoch schwierig.
Sorry. da kenn ich mich leider gar nicht aus. Hoffe, jemand anderes kann weiterhelfen.
MFG
NaKa
Rechnung wie abgesprochen schicken, dann/oder Mahnung, bei Widerspruch der Gegenseite Zeugen benennen bei der „letzten“ aussergerichtlichen Mahnung, dann Mahnbescheid bei Gericht beantragen bzw Anwalt nehmen. Auf alle Fälle probieren, denn die Leistung wurde sichtbar erbracht und angenommen.
Ok, vielen Dank für die Hilfe! Mit dem Mahnbescheid bei Gericht hab ich mich schon mal befasst. Werde das mal in Angriff nehmen.
Hallo Bulli007,
Sorry - da kenne ich mich nicht aus. Das Thema ist zu heikel um nur mit Halbwissen und Vermutungen zu antworten. Ich hoffe, Du findest einen Experten !
Gruß,
Volker