Liebes wer weiß was Team,
ich habe eine heikle Frage. Meine Eltern hatten vor 3 Jahren über einen Kontakt von meinem Bruder ein Beratungsgespräch bei einer Anwältin bezüglich ihres Testamentes. Das Gespräch war kurz. In diesem Gespräch teilte die Anwältin noch mit, dass für weitere Beratung etc. sie eine Unterschrift leisten müssen und die Kosten sich auf ca. 200,-- - 600,-- € belaufen. Der Entwurf kommt mit der Zustimmung per Post.
Am 20.12.10 ging an meinen Bruder RE i.H.v. 840,-- €. Die RE wurde beanstandet. Die RE wurde auf die 410,-- € gekürzt. Am 03.01.11 bekam er zwei Mahnbescheide über jeweils 840,-- €.
Am 05.01.10 bekommen meine Eltern auch eine RE mit Datum vom 29.12.10 über die gleiche Summe von 410,-- €. Am 08.01.11 ging auch an meine Eltern ein Mahnbescheid von je 410,-- € mit Datum von 31.12.10 ein. D.h. die o.g. Mahnbescheid wurden bereits beantragt, obwohl die RE noch nicht mal zugestellt war. Meine Frage wäre jetzt, ist die Leistung nicht bereits verjährt und was können wir gegen die Mahnbescheiden unternehmen? Sind diese überhaupt rechtens?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
S. Schmidt
hallo…
Tja - eine Rechnung zu stellen verjährt nicht. Eine Mahnung, wenn bereits eine Rechnung gestellt wurde, kann verjähren.
Eine Mahnung jedoch so kurzfristig zu einer Rechnung zu senden, ist jedoch nicht o.k.
Ich würde mich zu einem erst mal im Netz erkundigen, wie viel ein Anwalt bei entsprechendem Wert kassieren darf - und dann die „Rechnung“ recht zügig bezahlen.
Hatte auch mal so einen "Vor"termin - der Anwalt hat dann nach Jahren recht übel Druck gemacht - ich war froh, als ich dann am Ende seine übertriebene Forderung bezahlt hatte…
Mir ist es auch einmal vor Jahren gelungen, einem Anwalt 2/3 seiner Forderung zu zahlen und einen Brief dazu zu schreiben, dass es meiner Meinung nach für seine Leistung so wie für den Streitwert genug sei - habe darauf hin auch nichts mehr gehört.
Manchmal ist es auch nützlich, den Namen des Anwalts im Netz zu googeln - da gibt es auch schwarze Schafe…
Viel Glück - Gruß - Helena
Na, ganz einfach, dem Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen und zwar als ganzes.
Achtung, die Frist für den widerspruch beträgt 14 tage.
Nach dem Widerspruch mussen die klagen …lass sie doch, dann wird ein Gericht entscheiden und die tussi versucht da wohl bei jeden einzeln abzugreifen