Mahnbescheid ohne Rechnung und ohne Mahnung?

Hallo liebe wer-weiß-was Gemeinde.
Ich habe hier einen interessanten Fall der gelöst werden muss.
Also: Herr A. hat den Auftrag von seiner Firma bekommen ein Fahrzeug beim Autovermieter xy abzuholen. Gewissenhaft tut er dieses auch und bringt den Wagen unbeschadet zurück (11.07.08).
Mit Datum 05.06.09 erhält Herr A. einen Mahnbescheid in dem er aufgefordert wird die Miete für das Kraftfahrzeug (130€) + Nebenforderungen + Zinsen usw. (155€) zu zahlen.
Eine Rechnung/Mahnung wurde an Herrn A. nicht geschickt.
Diese hat der ehemalige Arbeitgeber erhalten.
Was nun? Soll Herr A. Widerspruch einlegen?
Soll er den Fall an seinen Rechtsanwalt übergeben?
Herr A. handelte nur auf Rechnung der Firma. (Die es jetzt nicht mehr gibt).

Ich freue mich über eure Antworten und Hinweise!

Hallo liebe wer-weiß-was Gemeinde.
Ich habe hier einen interessanten Fall der gelöst werden muss.
Also: Herr A. hat den Auftrag von seiner Firma bekommen ein

Hat er den Auftrag schriftlich erhalten???
War im Mietvertrag er als Mieter/Fahrer eingetragen…

Fahrzeug beim Autovermieter xy abzuholen. Gewissenhaft tut er
dieses auch und bringt den Wagen unbeschadet zurück(11.07.08).

Hmm, bevor man mit Erfüllungsgehilfe usw. nachdenkt
Soll A mal schreiben, ob er als Vertragspartner ggü. XY aufgetreten ist. Als wer Mieter war, bzw. mit wem hat denn XY einen Vertrag geschlossen?

Mit Datum 05.06.09 erhält Herr A. einen Mahnbescheid in dem er
aufgefordert wird die Miete für das Kraftfahrzeug (130€) +
Nebenforderungen + Zinsen usw. (155€) zu zahlen.
Eine Rechnung/Mahnung wurde an Herrn A. nicht geschickt.

Diese hat der ehemalige Arbeitgeber erhalten.

Wenn A der Vertragspartner von XY ist, interessiert das XY nicht, andererseits muss ja offensichtlich die Fa als Rechnungsempfänger dann XY bekannt gewesen sein. -seltsam :-/
Hat er sich schon mit Fa. XY in Verbindung gesetzt?

Herr A. handelte nur auf Rechnung der Firma. (Die es jetzt
nicht mehr gibt).

Wen gibts nicht mehr? Die Fa., die ihn beauftragt hatte, oder die Selbständigkeit von A?

Hat er den Auftrag schriftlich erhalten???
War im Mietvertrag er als Mieter/Fahrer eingetragen…

-Herr A. hat den Auftrag mündlich bekommen, dass Fahrzeug wurde von der Firma telefonisch reserviert. Die Rechnung lief auf die Firma, Herr A. war nur Fahrer. Es wurde kein Vertrag zwischen ihm und dem Autoverleiher geschlossen!

Wenn A der Vertragspartner von XY ist, interessiert das XY
nicht, andererseits muss ja offensichtlich die Fa als
Rechnungsempfänger dann XY bekannt gewesen sein. -seltsam :-/
Hat er sich schon mit Fa. XY in Verbindung gesetzt?

-Herr A. hat sich bereits mit dem Anwalt vom Autoverleih xy in Verbindung gesetzt. Aussage am Telefon: „Die Firma hat die Rechnung nicht bezahlt, also sind Sie der nächste in der Reihe.“

Wen gibts nicht mehr? Die Fa., die ihn beauftragt hatte, oder
die Selbständigkeit von A?

-Herr A. war noch nie selbstständig. Die Firma für die er gearbeitet hat wurde aufgelöst.

Reicht es wenn Herr A. Widerspruch einlegt weil er nicht Auftragsnehmer ist? Er handelte ja, wie bereits erwähnt, nur im Namen und Auftrag der Firma.

Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, warst du „ganz normaler“ Mitarbeiter der Firma, die mit der Firma XY einen Mietvertrag eingegangen ist.
Auch nicht als Fahrer oder so eingetragen… , denn ich überlege wie der RA auf die Idee kommt, die Schulden bei einem normalen MA einzutreiben^^ und mich irritiert dabei, wie er Dich ausfindig gemacht hat, also ob da irgendwo etwas übersehen wurde :wink: )

Ansonsten als normaler (Ex-)Mitarbeiter würde ich dem Mahnbescheid widersprechen und gut schlafen, wäre da meine Meinung dazu.^^

Als Fahrer wird man beim Autoverleih xy mit Name und Adresse vermerkt (Führerschein). Daher hat man auch die Daten.
Herr A. wurde auf dem Auftrag lediglich als Fahrer vermerkt.
Der Auftrag lief auf die Firma.

Als Fahrer wird man beim Autoverleih xy mit Name und Adresse
vermerkt (Führerschein). Daher hat man auch die Daten.

Im Führerschein steht keine Adresse, also müssen da mehr Angaben gemacht werden. Aha, und genau das meinte ich, ob da nicht ggf. irgendeine Fußnote sein könnte, die wiederum man beachten muss, also in Zusammenhang mit den AGBs der Fa. XY!
(z.B. http://www.autovermietung-durlach.de/mietbedingungen…)
Ich kann mir spontan nicht vorstellen, dass so ein Mietvertrag den Erfüllungsgehilfen und ohne Schaden zum Vertragspartner werden lässt^^

Herr A. wurde auf dem Auftrag lediglich als Fahrer vermerkt.
Der Auftrag lief auf die Firma.

Ich halte es auch eher für unwahrscheinlich, aber ich wollte eben den Punkt bedacht haben, ob das o.g. denn von Dir berücksichtigt wurde.

Zum Erfüllungsgehilfen fiel mir nur noch ein, was unter V. (V. Eigenhaftung des Erfüllungsgehilfen, http://www2.tu-berlin.de/~ifr1/BGB/kap05.htm) beschrieben wird.
Aber von einem Schaden hast du überhaupt nichts erwähnt, deshalb denke ich, braucht auch das nicht berücksichtigt werden.

Also mir fällt nichts ein, warum der Gläubiger an Dich herantreten könnte mit seiner Forderung, wenn auch die AGBs Dich nicht zum Schuldner machen. Ich möchte allerdings nochmals anmerken, dass ich an deiner Stelle zur Sicherheit, mir die AGBs von dem XY nochmals ansehen würde, einfach um ruhig schlafen zu können, wie das mit dem eingetragenen Fahrer im Allg. geregelt ist, weil das weiss ich nicht!
Aber selbst wenn, wäre das genauer zu prüfen, weil Du für die Fa. tätig warst. Das ist, was mir dazu einfiel. VG

Im Führerschein steht keine Adresse, also müssen da mehr
Angaben gemacht werden. Aha, und genau das meinte ich, ob da
nicht ggf. irgendeine Fußnote sein könnte, die wiederum man
beachten muss, also in Zusammenhang mit den AGBs der Fa. XY!
(z.B.
http://www.autovermietung-durlach.de/mietbedingungen…)
Ich kann mir spontan nicht vorstellen, dass so ein Mietvertrag
den Erfüllungsgehilfen und ohne Schaden zum Vertragspartner
werden lässt^^

Herr A. hat sich ja auch gewundert wo die seine Adresse her haben.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt der Firma xy wurde die Adresse gesucht anhand des Namens und des Geburtsdatum.

Also mir fällt nichts ein, warum der Gläubiger an Dich
herantreten könnte mit seiner Forderung, wenn auch die AGBs
Dich nicht zum Schuldner machen. Ich möchte allerdings
nochmals anmerken, dass ich an deiner Stelle zur Sicherheit,
mir die AGBs von dem XY nochmals ansehen würde, einfach um
ruhig schlafen zu können, wie das mit dem eingetragenen Fahrer
im Allg. geregelt ist, weil das weiss ich nicht!
Aber selbst wenn, wäre das genauer zu prüfen, weil Du für die
Fa. tätig warst. Das ist, was mir dazu einfiel. VG

Hier sind ein paar Auszüge aus den AGB´s des Autovermieters Europ…

  1. Zahlungsweise
    Bei Anmietung ist eine Anzahlung mind. in Höhe des zu erwartenden Endpreises zu leisten. Der Restbetrag ist bei Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Soweit der Mietpreis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung kreditiert wird, ist er 14 Tage nach Rücknahme des Fahrzeuges fällig. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 4,00 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mind. aber 6% jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.

  2. Berechtigter Fahrer
    Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Europcar Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

Naja, jetzt hab ich wohl gesehen warum sich der Autovermieter an Herrn A. gewandt hat.
Aber warum wurde keine Rechnung oder eine Mahnung gesendet?
Was sollte Herr A. jetzt am besten tun?
Die Firma für die er tätig war ist insolvent, also da ist nichts mehr zu holen.

… Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit
diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer
sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

Naja, jetzt hab ich wohl gesehen warum sich der Autovermieter
an Herrn A. gewandt hat.
Aber warum wurde keine Rechnung oder eine Mahnung gesendet?
Was sollte Herr A. jetzt am besten tun?
Die Firma für die er tätig war ist insolvent, also da ist
nichts mehr zu holen.

Ich bin gerade ziemlich entsetzt. Wie ich sehe, handelt es sich hier um Europcar. Auch mein Arbeitgeber hat da schon mehrfach LKWs ausgeliehen, teils sogar für längere Zeiträume. Ich bin dann damit gefahren, wurde also als Fahrer eingetragen.
Die Rechnung betrug nachher einige 1000 Euro.
Zum Glück ist mein AG solvent. Würde er aber irgendwann mal nicht zahlen können, müßte ich also mit meinem Vermögen haften und zig Tausende an Europcar zahlen?

Das ist doch eine wirklich linke Tour, Geld von insolventen Unternehmen über die Angestellten zu holen.

Wäre das nicht eine überraschende Klausel in den AGB? Also, ich hä

Beim nächsten Mal werde ich mir die AGB durchlesen und die entspr. Passage dann streichen. Wenn sie mir die LKWs dann nicht rausgeben, kann ich es auch nicht ändern, muss eben der AG selbst die Fahrzeuge abholen und dafür unterschreiben.

Grüße

Holygrail

Ich bleibe bei meinem „Bauchgefühl“(!), wenn(!) Du sicher bist, auf keinen Fall im Vertrag der Mieter warst, sondern nur Fahrer, also Erfüllungsgehilfe eingetragen und ohne Schaden, hast du den Wagen nicht angemietet.
Es wurde doch sicherlich von dir, oder im Vertrag die Firmensteuernr. usw. angegeben und die Fa. eben als Vertragspartner, also sehe ich da nicht, dass ein Fahrer, der das beachtet hat, dafür aufkommen muss. VG