Tach Community,
Firma A wird von Firma B beauftragt eine Webseite zu erstellen.
Gegenstandwert 800 EUR. Firma B fordert nach Fertigstellung Rechnung an und geht dann „Pleite“. Keine Insolvenz, Firma wurde abgemeldet, Vertragspartner ziehen um, Firmenname existiert nicht mehr.
Nun Betreibt der Inhaber der ehemals Firma B eine Selbststaendigkeit unter Firma C.
Firma A moechte nun dem Betreiber einen Mahnbescheid zustellen.
Leider ist sich Firma A nicht sicher, an wen sie diesen Adressieren soll ---->
Alter Firmenname
Inhaber Name
c/o neuer Firmenname
neue Adresse
oder
Inhaber Name
c/o Neue Firmenadresse
oder ganz anders?
die Rechnung ist auf die nicht mehr existierende Firma ausgestellt…
Was tun??? Oder kann sich Firma B/C sich einfach aus der Verantwortung ziehen?
Dummerweise deckt der Rechtsschutz der Firma A diesen Fall nicht ab *grummel* (das naechste mal liest Firma A das kleingedruckte besser)
Danke fuer die Antworten
Grusz
PixelKoenig
Hallo!
Leider ist sich Firma A nicht sicher, an wen sie diesen
Adressieren soll ---->
Die Sache ist ein wenig komplizierter, denn „Firma“ ist nicht gleich „Firma“. Da müsste man die Rechtsformen näher beschreiben.
Dummerweise deckt der Rechtsschutz der Firma A diesen Fall
nicht ab *grummel*
Oh je, und die Beantragung des Mahnbescheides durch einen Anwalt (incl. Prüfung des richtigen Adressaten) würde, wenn alle Stricke reissen und der Schuldner nicht zahlen kann, die unglaubliche Summe von EUR 92,82 kosten. Bei einem derart hohen Risiko verzichtet man doch lieber auf die lausigen 800 Euro, oder?
nachzureichende Informationen
Die Sache ist ein wenig komplizierter, denn „Firma“ ist nicht
gleich „Firma“. Da müsste man die Rechtsformen näher
beschreiben.
hmmm…
„Firma B“ besteht aus einer Person, die wahrscheinlich lediglich Gewerbe angemeldet hat. Ich kann das jetzt von hier aus nicht überprüfen. Halte das aber für sehr wahrscheinlich. Person B (=Firma B)
liess sich von TV Sendern buchen und hatte eine eigene Sendung.
Oh je, und die Beantragung des Mahnbescheides durch einen
Anwalt (incl. Prüfung des richtigen Adressaten) würde, wenn
alle Stricke reissen und der Schuldner nicht zahlen kann, die
unglaubliche Summe von EUR 92,82 kosten. Bei einem derart
hohen Risiko verzichtet man doch lieber auf die lausigen 800
Euro, oder?
nun… da Firma A noch nie soetwas tun musste, hat Firma A überhaupt keine Ahnung was der „Spass“ kostet. „Lausig“ sind die 800 Euronen mit Sicherheit nicht. Natürlich stellt sich dann die Frage, ob sich der Aufwand eines Rechtsstreits lohnt. Aber in Anbetracht dessen, dass Firma B nun unter Firma C firmiert und geführt wird, denke ich , dass dort schon noch was zu holen ist.
Somit bleibt jetzt nur noch die Frage, da der Mahnbescheid Firma A zum ausfüllen bereits vorliegt und dieser OHNE Rechtsbeistand aus Kostengruenden ausgefuellt werden soll… wie sich das mit der adressierung jetzt verhaelt.
An Exfirmennamen,
An Neuen Firmennamen oder
Nur an Person,
ausgehend davon, dass Person B als Inhaber von Firma B fungierte.
merci
Pixel
Somit bleibt jetzt nur noch die Frage, da der Mahnbescheid
Firma A zum ausfüllen bereits vorliegt und dieser OHNE
Rechtsbeistand aus Kostengruenden ausgefuellt werden soll…
wie sich das mit der adressierung jetzt verhaelt.
Hallo,
aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es ohne Anwalt nicht viel bringen wird. Wenn Du Dir relativ sicher bist, dass dort Geld zu holen ist, dann übergebe es einen Anwalt.
Viele Grüße
JCK
wieso RA ?
aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es ohne Anwalt nicht
viel bringen wird. Wenn Du Dir relativ sicher bist, dass dort
Geld zu holen ist, dann übergebe es einen Anwalt.
hi JCK,
kannst du das kurz begruenden? Der Mahnbescheid ist doch der erste
Schritt. Kann man da Fehler machen ? Firma A stellte sich vor,
den Mahnbescheid rauszuschicken und erst nach Ablauf der Frist
mit Rechtsbeistand zu agieren um Kosten zu sparen.
Ein Fehler? Wenn ja, warum?
Wobei immer noch ungeklärt bleibt, an wen der MB adressiert werden muss.
merci
Pixel
aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es ohne Anwalt nicht
viel bringen wird. Wenn Du Dir relativ sicher bist, dass dort
Geld zu holen ist, dann übergebe es einen Anwalt.
hi JCK,
kannst du das kurz begruenden? Der Mahnbescheid ist doch der
erste
Schritt. Kann man da Fehler machen ? Firma A stellte sich vor,
den Mahnbescheid rauszuschicken und erst nach Ablauf der Frist
mit Rechtsbeistand zu agieren um Kosten zu sparen.
Hallo Pixelchef,
meistens wird auf den Mahnbescheid dann auch nicht reagiert, als Folge musst du den Vollstreckungsbescheid beantragen, darauf wird dann wieder nicht reagiert und letztlich kommst du dann um einen Anwalt so oder so nicht drumrum, hattest aber Menge Aufwand.
Zum Inhaltlichen kann ich Dir leider nichts sagen.
Grüße
JCK
Hallo,
wenn Unternehmen B ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft war ist das relativ einfach. Da bekommt es der Geschäftsführer/Inhaber persönlich, da er persönlich für die Schulden aus seiner selbständigen Tätigkeit, egal ob unter Firma B oder C haftet.
Die Umfirmierung und die Angabe, dass die „Firma pleite gegangen“ ist, spricht meiner Meinung nach jedoch dafür, dass es sich bei Unternehmen B um eine Kapitalgesellschaft, sprich um eine GmbH handelt und bei dieser muss bei „Pleite“ sprich Zahlungsunfähigkeit gem. §§ 64, 84 GmbHG die Insolvenz beantragt werden. Dann nutzt auch der Mahnbescheid nicht mehr viel.
Kurz um wenn es sich wie oben dargestellt um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handelt, dann an den früheren Inhaber persönlich, ansonsten wird es schwierig.
Im übrigen kann ich die Verweisung an einen Anwalt nur unterstützen. Bereits die Nachfrage zeigt ja, dass die Anspruchsbegründenden Umstände bzw. der Anspruchsgegner nur unzureichend bekannt sind und nicht oder nur lückenhaft aus dem Gesetz abgeleitet werden können. Entsprechend ist die Gefahr, dass Anspruch, Anspruchsgegner und Anspruchsgrund im Antrag auf Erlass des Mahnbescheids falsch angegeben werden.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich der Anspruchsgegner in der ein oder anderen Weise zur Wehr setzen wird, sprich man früher oder später ohnehin auf einen Rechtsbeistand angewiesen sein wird um den Anspruch durchzusetzen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass es nicht recht viel mehr kostet, wenn der Anwalt den Mahnbescheid gleich mit erledigt, denn das ist nun echt kein Ding.
Hoffe ich konnte weiterhelfen
Viele Grüße
Bernhard
Hallo Pixelchef,
meistens wird auf den Mahnbescheid dann auch nicht reagiert,
als Folge musst du den Vollstreckungsbescheid beantragen,
darauf wird dann wieder nicht reagiert und letztlich kommst du
dann um einen Anwalt so oder so nicht drumrum, hattest aber
Menge Aufwand.
Zum Inhaltlichen kann ich Dir leider nichts sagen.
Grüße
JCK
Hallo,
das ist doch supi, wenn weder auf den MB noch auf den VB reagiert wird. Dann habe ich nämlich einen vollstreckbaren Titel, mit dem ich schwupp-di-wupps einen GVZ beauftragen kann! Ob dann was zu holen ist, ist steht auf einem anderen Blatt, aber da kann dann auch ein RA wenig machen. Wenn man sich ein bischen auskennt, kann man bei einer relativ geringen Summe auch auf einen Anwalt verzichten.
Ansonsten bleibt mir auch nur zu sagen, daß es auf die Rechtsform der Firma ankommt. Vielleicht mal beim Amtsgericht nachfragen.
Gruß
Tina