Mahnbescheid: Rückzahlung Mietkaution

Wundert mich eigentlich, daß im „Hauptforderungs-Katalog“ zum Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides die Rückgabe einer verpfändeten Sache, in diesem Fall eines Kautionssparbuches, nicht direkt vorgesehen ist.
Muß ich hier „Ungerechtfertigte Bereicherung“ angeben?

Kann mir jemand sonst noch Tips zum Mahnbescheid geben?

Die Hausverwaltung war 5 Monate nicht erreichbar und hat auch auf meine Einschreiben nicht reagiert. Jetzt ist das Sparbuch von Pfandnehmerseite aufgelöst worden…

DeeDee,
stinksauer, da eigentlich gar keine Zeit zum Geldeintreiben und zu pleite, um es auf ein Verfahren ankommen lassen zu können

Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt beauftragen, denn ich glaube mal, daß es mit einem Mahnbescheid in diesem Fall nicht getan ist. Du soltlest wissen, daß Du, wenn Du nicht genügend Geld hast, Prozeßkostenhilfe beantragen kannst und für die erste Beratung Beratungshilfe.

Mach es nicht allein, Du hast mehr Kosten als sonstwas!

Gruß Melanie

Hallo Dee Dee,
es ist gesetzlich geregelt, daß Du per Mahnbescheid nur Geldforderungen in inländischer Währung geltend machen kannst. Wenn Du tatsächlich das Sparbuch herausgegeben haben willst, mußt Du leider klagen (kostet erheblich mehr als der Mahnbescheid). Für die Kautionsabrechnung hat der Vermieter einen gewissen Zeitraum zur Verfügung, weil er erst schauen können muß, ob er von der Kaution noch was abziehen darf (z.B. für Schäden, die Du verursacht hast, oder für ausstehende Nebenkostenabrechnungen, falls Du noch was nachzahlen mußt für Betriebs-/Heizkosten). „Ungerechtfertigte Bereicherung“ spielt da nach fünf Monaten noch keine Rolle. Ich kann Dir zum Mahnbescheid noch den Tip geben, daß der auf jeden Fall günstiger kommt als eine Klage, Du aber in jedem Fall sehr genau wissen solltest, wieviel Geld Du letztendlich bekommst, sonst geht das Ganze womöglich nach hinten los, und Du bleibst zumindest auf einem Teil der Kosten hängen. Insofern informiere Dich als erstes, ob die Forderung überhaupt schon fällig und der Vermieter im Verzug ist. Achte auch darauf, wen genau Du in Anspruch nimmst (nicht die Verwaltung, sondern den Eigentümer!). Außerdem mußt Du sowohl bei Klage als auch beim Mahnbescheid wissen, welches Gericht zuständig ist. Da ich nicht weiß, was Du genau für Informationen brauchst, will ich dieses posting nicht noch länger machen, als es ohnehin schon ist - kannst Dich aber an mich wenden, wenn Du noch was wissen willst. Wenn Du Dir wegen der oben angesprochenen Punkte nicht sicher bist, versuch’s mal bei Eurer örtlichen ÖRA.
Gruß, Cajun