Guten Tag!
Bitte die Experten die Folgende(n) Frage(n) zu beantworten.
A erhält ein Mahnbescheid und möchte den Forderungen widersprechen. Ein Standardfragebogen wird ausgefüllt.
Beim ausfüllen (zeile 8) gibt es die Möglichkeit den Prozesbevollmächtigen§ von A zu nennen.
Muss P schon zu diesem Zeitpunkt genannt werden?
Kann A in Zeile 8 lediglich den Name der (Rechtsshutz)Versicherung eingeben?
Danke!