Mahnbescheid - Schon beim Widerspruch

Guten Tag!

Bitte die Experten die Folgende(n) Frage(n) zu beantworten.

A erhält ein Mahnbescheid und möchte den Forderungen widersprechen. Ein Standardfragebogen wird ausgefüllt.

Beim ausfüllen (zeile 8) gibt es die Möglichkeit den Prozesbevollmächtigen§ von A zu nennen.

Muss P schon zu diesem Zeitpunkt genannt werden?
Kann A in Zeile 8 lediglich den Name der (Rechtsshutz)Versicherung eingeben?

Danke!

Hallo!

Freilassen,die Versicherung wird nicht eingetragen.
Die gibt zwar das Geld für einen ggf. noch auszuwählenden Anwalt,aber sie vertritt doch nicht rechtlich.

MfG
duck313