Hi und hallo,
angenommen jemand muss einen Betrag zahlen und ihm wurde hierfür eine Frist gesetzt. Derjenige kann den Betrag aber nicht in voller Höhe zahlen und beantragt vor dem Fristende eine Ratenzahlung über welche dann am Tag des Fristendes entschieden und ihm mitgeteilt wird.
Ist dann diese Frist nicht hinfällig und es muss eine neue Frist für die Ratenzahlung gesetzt werden?
Angenommen es wurde dann einen Tag danach ein Mahnbescheid beantragt, obwohl noch keine Frist gesetzt wurde? Wäre das so rechtlich in Ordnung?
Könnte der Gläubiger die Raten willkürlich festsetzen ohne auf die Finanzielle Situation des anderen zu achten? Gibt es darüber vielleicht Urteile?
Danke im Voraus!
Der Gläubiger muss, wenn nichts anderes vereinbart wurde, überhaupt keine Ratenzahlungen akzeptieren. Dann muss er erst recht keine „neuen“ Fristen in Gang setzen etc pp.
Levay
Der Gläubiger muss, wenn nichts anderes vereinbart wurde,
überhaupt keine Ratenzahlungen akzeptieren. Dann muss er erst
recht keine „neuen“ Fristen in Gang setzen etc pp.
Levay
Ratenzahlung wurde aber akzeptiert. Dann trotzdem keine neue Frist?
Hai,
ich würde dem Schuldner das dann noch mal schreiben. Nen MB kann man ja ggf. immer noch machen, wenn eine Rate ausblieb.
Oder geht es darum, die Sache möglichst bald tituliert zu haben? Wäre dann nicht evtl. ein Schuldanerkenntnis des Schuldners weitaus kostengünstiger und einfacher zu haben?
Als Schuldner würd ich mich jedenfalls schon wundern, wenn ich gerade erst angefangen habe, Raten zu zahlen (oder das jedenfalls vereinbart habe und zukünftig tun werde) und plötzlich flattert mir ein Mahnbescheid ins Haus, der mich mit zusätzlichen Kosten belastet.
LG
Schnägge
Hai,
ich würde dem Schuldner das dann noch mal schreiben. Nen MB
kann man ja ggf. immer noch machen, wenn eine Rate ausblieb.
Oder geht es darum, die Sache möglichst bald tituliert zu
haben? Wäre dann nicht evtl. ein Schuldanerkenntnis des
Schuldners weitaus kostengünstiger und einfacher zu haben?
Als Schuldner würd ich mich jedenfalls schon wundern, wenn ich
gerade erst angefangen habe, Raten zu zahlen (oder das
jedenfalls vereinbart habe und zukünftig tun werde) und
plötzlich flattert mir ein Mahnbescheid ins Haus, der mich mit
zusätzlichen Kosten belastet.
Also das ganze könnte so abgelaufen sein:
Es ist eine 4-stellige Summe zu zahlen bis angenommen zum 07.08.06. (Dass diese Summe zu zahlen sei konnte der Schuldner nicht vorraussehen)
Am 05.08.06 stellt der Schuldner einen Antrag auf Ratenzahlung.
Am 07.08.06 wird er darüber informiert, dass eine Ratenzahlung möglich ist. Der Schuldner schreibt daraufhin eine Email mit der Bitte die Raten nicht zu hoch anzusetzen, da die Raten in dieser Höhe seine finanzielle Lage dermaßen übersteigt, dass er sich nichtmal mehr was zu essen kaufen kann.
Am 08.08.06 könnte er die Antwort bekommen haben, man könne auf seine finanzielle Lage keine Rücksicht nehmen und er könne sich das Geld ja beispielsweise in der Verwandschaft leihen. Der Anwort könnte noch folgendes beigefügt gewesen sein: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der ausgebliebenen Zahlung einen Mahnbescheid haben beantragen müssen.“
Und nun? was würdet Ihr antworten?
Antworten per Email sind ebenfalls sehr erwünscht 
Also das ganze könnte so abgelaufen sein:
Es ist eine 4-stellige Summe zu zahlen bis angenommen zum
07.08.06. (Dass diese Summe zu zahlen sei konnte der Schuldner
nicht vorraussehen)
Am 05.08.06 stellt der Schuldner einen Antrag auf
Ratenzahlung.
Am 07.08.06 wird er darüber informiert, dass eine Ratenzahlung
möglich ist.
In welcher Form ? Schriftlich ? Falls nicht, erübrigt sich das anschließende.
Der Schuldner schreibt daraufhin eine Email mit
der Bitte die Raten nicht zu hoch anzusetzen, da die Raten in
dieser Höhe seine finanzielle Lage dermaßen übersteigt, dass
er sich nichtmal mehr was zu essen kaufen kann.
Am 08.08.06 könnte er die Antwort bekommen haben,
In welcher Form ? Schriftlich ? Falls nicht, erübrigt sich das anschließende.
man könne
auf seine finanzielle Lage keine Rücksicht nehmen und er könne
sich das Geld ja beispielsweise in der Verwandschaft leihen.
Der Anwort könnte noch folgendes beigefügt gewesen sein:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der
ausgebliebenen Zahlung einen Mahnbescheid haben beantragen
müssen.“
Und nun? was würdet Ihr antworten?
Falls alles nachweisbar, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen unter Hinweis auf die vorliegenden Schriftwechsel. Das verschafft einen zusätzlichen zeitlichen Spielraum, falls deine Angaben jedoch nicht zutreffen, wird es erheblich teurer.
Gegebenenfalls Schuldenberatung aufsuchen, falls es wirklich so klemmt.
Grüße
BW
Die Kommunikation könnte schriftlich per Email stattgefunden haben.
Also wenn ich das dann richtig verstehe müsste der Gläubiger KEINE Rücksicht auf die finanzielle Lage des Schuldners nehmen…
Nicht besonders aufbauend…