folgender fall
mitgliedschaft in einem fitnessstudio,attest der sportunfähigkeit wurde vorgelegt zwecks kündigung, kündigung bestätigt für 2010, beiträge werden einfordert, mittlerweile für oktober und november, draufhin wurde stundungvereinbart, diese allerdings erst ab dezember bestätigt. und mahnbescheid wird zugestellt.
folgende vorgehensweise:
einspuch einlegen, da ja attest vorliegt aus dem sich bezieht dass kein sport ausgeübt wird, so dass beiträge nicht richtig sind mit einfordern.
aus den agbs geht hierzu auch nichtshervor.
weiter anzumerken, ertrag über 36 monate abgschlossen, sittenwidrig? allerdings separater stempel aufdem vertrag mit: vertragsabo 36 monate akzeptiert und unterschrieben.
weiß jemand ws?