Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Am 07.09.11 habe ich eine Zahlungserinnerung über mein Hausgeld bekommen, mit der Feststellung das ich im Rückstand bin und der
Aufforderung, bis zum 16.09.2011 zu zahlen.
Aufgrund Urlaub und beruflicher Abwesenheit konnte ich nicht vor dem 04.10.2011 Überweisen, da habe ich das natürlich getan, an diesem Tag wurde der Betrag angewiesen und abgebucht.
Nun hab ich einen Mahnbescheid erhalten, der am 11.10.11 beim Amtsgericht einging.
Wogegen muss ich Wiederspruch einlegen und wer muss die Kosten des Mahnbescheids zahlen?
Hallo.
Ich bin keine Rechtsberatung.
Aber ich denke, dass eine Aufforderung, innerhalb 9 Tage zu zahlen, zu Kurzfristig ist.
Da Sie innerhalb 4 Wochen gezahlt hatten, würde ich darauf bestehen (mit Quittungsnachweis), dass es „SO“ in Ordnung war.
Wenn Sie Nachweis zu Ihrer Abwesenheit innerhalb dem Zeitraum haben, noch besser.
Ich würde zuerst Kontakt mit dem Mahner aufnehmen, dass dieser seine Sache zurück zieht, so dass ihm nicht noch mehr Kosten entstehen, wenn es tatsächlich vor Gericht kommt, obwohl die Sache längst gegessen ist (so was mögen Gerichte auch nicht gerne)
Viel Glück - Helena
Widerspruch gegen den MB gesamt ist ja bezahlt und die kosten erst mal ausser acht lassen