Mahnbescheid trotz Ratenzahlung: Widerspruch einle

Es geht um eine Gesamtforderung laut Zahlungerinnerung vom Mai 2010 in Höhe von 158 €.

Der Gläubiger erklärte sich mit Ratenzahlung à 20 € ab Juli 2010 einverstanden. Ich richtete Dauer-Auftrag ein, so daß immer pünklich die Raten gezahlt wurden.

Leider habe ich nix Schriftliches vorliegen über die Ratenzahlungsvereinbarung. Wurde telefonisch gemacht und zu meiner Schande muß ich gestehen mir auch keinen Namen notiert zu haben.

Im Oktober erhielt ich „Gelben Brief“ mit Mahnbescheid von besagten Gläubiger. Forderung inkl. Gebühren: 163,71 €.

Nun kann ich keinen klaren Gedanken fassen vor Wut und Unverständnis… Deshalb hoffe ich Ihr könnt mir helfen?

Was soll ich jetzt machen? Widerspruch einlegen?
Warum Mahnbescheid?

wer muß im Falle eines Widerspruches am Ende die Gerichtskosten tragen?

ich danke euch jetzt schon mal für Antwort :smile:

du hast die Raten immer pünktlich gezahlt?
OK, dann kann ja die Forderung im MB gar nicht stimmen also sofort widerspruch einlegen und zwar gegen die Forderung insgesammt.
und brav weiter deine raten zahlen.

Wenn der GL dann sich doch erdreistet eine Klage eintureichen, dann hast du den Richter auf deiner seite weil du ja immer deine raten bezahlst.

Also nicht einschüchtern lassen.