Hallo, ich hab letztes jahr am 1.04.2011 vor dem familiengericht eine Verhandlung gehabt.
Zwischen meinem Ex mann und mir,es ging um geld was er wollte.Vergleich:smiley:ie Antragsgegnein verpflichtet sich zur Rückzahlung des Betrags X… Der Antragsgegnerin wird nachgelassen sie Summe in monatlichen raten zu zahlen,sollte ich mit 2 aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand gelangen wird die Restmenge sofort fällig.
Sollte die Antragsgegnerin die Raten zuverlässig zahlen und späterstens zum 31.12.2011 einen Betrag von X zahlen,verzichtet der Antragsteller auf den restlichen Betrag.Ich bezahle jeden Monat meine Rate.
Nun kam heute vom Gericht ein Mahnbescheid das ich das inerhalb von 2 Wochen Zahlen soll, sowie Zinsen seit dem 1.1.12.
Sollte ich wiederspruch einlegen hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
Was heist das jetzt für mich? Es ist freitag, ich erreiche niemanden bei Gericht mehr, was kann ich machen?Vom gericht hab ich ja eine Ratenzahlung bekommen, und hab immer pünktlich bezahlt.Ich möchte gern Wiederspruch einlegen,mit der begründung das mir Ratenzahlung bewilligt worden sind
Es stehen sogar in den Nebenforderungen 1. mahnkosten und2.Inkassokosten.
Welche Inkasso kosten bitte?
danke
Widerspruch einlegen.
ohne begründung.Die wird später nachgereicht falls die wirklich klagen sollten
Widerspruch einlegen.
ohne begründung.Die wird später nachgereicht falls die
wirklich klagen sollten
Widerspruch für den ganzen Mahnbescheid?Wieso kann man sowas machen obwohl Ratenzahlung vereinbart worden ist?Und vorallem jetzt erst.
Hallo Jessy83
Erst mal keine Panik!
Für mich sieht das ja so aus, als ob sich die Ratenzahlung nicht auf den Betrag x vom 31.12. 2011 bezieht. Da ist vielleicht noch ein anderer Betrag X fällig gewesen oder? Von hier aus kann ich das nicht genau beurteilen. Abgesehen davon, dass Mahnbescheide nicht mein Expertengebiet ist, sieht das nach Rechtsberatung aus und das kann und darf ich nicht.
Folgenden Rat möchte ich Dir geben. Beim Familiengericht geht es humane zu. Du kannst Dich also vertrauensvoll erst mal an die wenden.
Gehe est mal zum Familiengerich zu der Stelle die mit der Ratenzahlung zu tun hatte.(Öffnungszeit beachten).
Nach meine Erfahrung kan man mit den Leuten reden, und lass Dir erklären warum ein Mahnbescheid ergangen ist, und ob das überhaupt mit der damaligen Sache zu tun hat.
Denke auch mal daran, der Mahnbescheid wird wohl vom Amtsgericht geschickt sein, aber das muss nicht bedeuten, dass es etwas mit Deiner damaligen Vereinbarung und dem Familiengericht zu tun hat. Jemand… kann den Mahnbescheid beantragt haben, und das Gericht stellt Ihn aus ohne zu prüfen ob die Forderung richtig ist. Wenn Du von Inkassokosten spricht, dann sieht es ja so aus, dass ein Inkasobüro den Mahnbescheid beantrgt hat.
Falls das mit dem Familiengericht und der alten Sache nichts zu tun hat, dann wende Dich dierekt an einen Rechtspfleger/in, die auch beim Gericht ansässig sind. Mahnbescheide gehören zu deren Aufgabenbereich. Dabei kannst Du auch mal gleich sondieren, falls es nötig sein sollte, ob Du nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung hast, und was Du dafür gegebenenfalls noch erledigen must.
Wenn Du mit den Leuten beim Familiengericht keine Lösung findest, und das mit denen gar nichts zu tun hat, dann scheint Rechtsberatung angezeigt.
Das meine persönliche Meinung.
Gruß
Mischek
Vielen lieben dank für die Antwort.
Doch es geht genau um diese Forderung was damals bei gericht vereinbart worden ist steht auch auf der linken seite bei Hauptforderung.Ich versteh auch nicht wieso da Inkassokosten drauf sind, weil auch nie irgendwas kam. Der Antragssteller ist aber mein Ex Mann.
Ja sicher für den ganzen MB
Also wenn dem so ist, dann musst Du unbedingt sofort beim Familiengericht klären, ob Du da alles formal richtig gemacht hast oder nicht. Und unbedingt prüfen ob Deine Raten beim (richtigen) Empfänger auch wirklich eingegangen sind.
Wie dem auch sei. Es ist möglich, dass der Mahnbescheid ein Schuß vor den Bug war. Vielleicht will Dein Ex das Geld jetzt sofort, entgegen der Vereinbarungund hofft, dass Du einlenkst. Es ist nicht unüblich, dass man sich bei Geldforderungen an ein Inkassobüro wendet, und die schießen ofmals scharf. Oft ein Spiel mit der Angst der Gläubiger. Da werden immer Inkassogebüren erhoben.
Im Übrigen hast Du recht, falls da wirklich eine Forderung zu recht bestehen würde, wäre zu prüfen, ob zuerst eine Zahlungserinnerung hätte erfolgen müssen, weil der Gläubiger auch eine Schadensminderungspflicht hat. Man kann nicht jemand aus heiterem Himmel und nach 4 Monaten mit einer Forderung überfallen, ohne vorher wenigstens mal daran erinnert zu haben.
Etwa schlimmes passiert jetzt erst mal nicht. Es kommt vielleicht eine weitere Mahnung usw. aber die Gebühren erhöhen sich, und irgendwann kommt dann mal eine Klage. Ist die Forderung nicht berechtigt, und Du hast alles richtig gemacht, kannst Du der Sache gelassen entgegen sehen, und das Inkassobüro wird die Klage kurz vor dem Gerichtstermin zurückziehen. So meine Erfahrung.
Wenn Du nach dem Gespräch mit dem Familiengericht die Sache geklärt hast und die Forderung unbegründet ist, ist es sinnvoll der Forderung zu widersprechen, wie Du es auch geplant hast. Gegebenenfalls kann Dir der Rechtspfleger am Amtsgericht dabei helfen.
Fazit: Prüfe ob eine Forderung zu recht besteht oder nicht!