Liebe Juristen,
Vor kurzem habe ein einen Mahnbescheid veranlasst. Der Nicht-Zahlende hat verspätet Widerspruch (also Einspruch) eingelegt.
Jetzt muss ich die Sachlage erklären und Beweise vorlegen - in doppelter Ausführung!
Laut „Vorzimmerdame“ des Amtsgerichts: 1x für das Amtsgericht und 1x für die Gegenpartei.
Ist das richtig? Wieso soll ich der gegnerisch Partei meine Waffen offenbaren… ?
Die haben die gleichen Unterlagen! Und ich soll denen die Arbeit erleichtern? Dann können die gleich basierend auf meinen Beweisen nach Formfehlern etc. suchen. Irgendwas findet sich ja immer. (ähnl. wie bei der Polizeikontrolle: ahhh … ok sie haben nix getrunken … aber ihr Gesicht gefällt mir nicht,… und der linke Scheibenwischer ist nicht mehr ganz intakt… "
ok … etwas überspitzt… Bitte nicht so ernst nehmen.
Aber ist das richtig? MUSS ich der gegnerischen Partei auch meine Beweise liefern? Gibt es irgendeinen Paragraphen, auf den ich mich beziehen kann, meine Beweise nicht der Gegenpartei auszuhändigen? Genügt nicht der Sachverhalt???
Vielen Dank
Steffi