Mahnbescheid ! Und dann?

Hallo und Guten Tag,

nehmen wir an ein Vermieter mahnt eine Miete und Nebenkosten vom vergangenem Jahr im Mai 2005 an. Bei der 2. Mahnung teilt er mit er habe das Mahnverfahren beantragt. Wenige Tage darauf werden die Forderungen des Vermieters (Miete, Nebenkosten) beglichen.
Fast einen Monat erreicht den Mieter nun ein Mahnbescheid des Amtsgerichts mit den Forderungen der Miete, Nebenkosten und Zinsen.Zusätzlich beinhaltet er Kosten für den Mahnbescheid. Dieser geht dem Mieter aber doppelt zu. Doppelt deswegen weil 2 Personen im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen sind.
Durch die Zahlungen des Mieters sind aber eigentlich nur noch die Zinsforderungen (im einstelligen Euro Bereich) aus dem mahnbescheid berechtigt.
Wie muss der Mieter in diesem Fall weiterhin verfahren?
Ist es rechtmäßig, dass der Mahnbeschied und die damit verbunden Gebühren an beiden im Mietvertrag stehende Personen geht obwohl es ja nur eine Forderung (Nebenkosten, Miete) gibt/gab ?

Vorab vielen Dank für Euer Interesse und Eure Ratschläge !
Ich wünsche einen angenhemen Feierabend !

Hallo,

nachdem der Mieter in Verzug war, hat er auch die Kosten zu tragen. Es ist wohl unbestritten, das bei Beantragung des Mahnbescheides dem VM nicht bekannt gewesen ist, weil noch kein Geld da war, dass der Mieter zahlt.

Ein anderer Fall liegt dann vor, wenn nachweislich das Geld des Mieters bereits auf dem Konto war, der VM es aber versäumt hat, den Kontoauszug zu prüfen - bei der Bank abzufragen, ob diese Zhalung eingegangen ist. In diesem Fällen hat der VM dann die unnötig verursachten Kosten zu tragen.

In dem hier vorliegenden Fall hat der Mieter ab immerhin sogar die 2. Mahnung abgewartet. Er wird die Kosten tragen müssen.

Im Übrigen ist es richtig, wenn alle im Mietvertrag enthaltenen Personen in gesamtschuldnerischer Haftung einen Mahnbescheid erhalten.
Was selten geschieht, aber auch zusätzlich möglich ist ist, dass wenn der VM aus mehr als einer Person besteht, beide gegen die Mieter einen Mahnbescheid erlassen können. Dann sind die Kosten doppelt so hoch, wenn ein Ehepaar als Vermieter jewiels getrennt gegen die Mieter vorgeht.

Dieses Verfahren ist im Übrigen auch in einem Rechtsstreit durchaus zulässig und viele Anwälte verlangen nur eine Gebühr, obwohl sie gegen beide Mieter die doppelten Gebühren verrechnen dürfen

Grüsse Günter.

nehmen wir an ein Vermieter mahnt eine Miete und Nebenkosten
vom vergangenem Jahr im Mai 2005 an. Bei der 2. Mahnung teilt
er mit er habe das Mahnverfahren beantragt. Wenige Tage darauf
werden die Forderungen des Vermieters (Miete, Nebenkosten)
beglichen.
Fast einen Monat erreicht den Mieter nun ein Mahnbescheid des
Amtsgerichts mit den Forderungen der Miete, Nebenkosten und
Zinsen.Zusätzlich beinhaltet er Kosten für den Mahnbescheid.
Dieser geht dem Mieter aber doppelt zu. Doppelt deswegen weil
2 Personen im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen sind.
Durch die Zahlungen des Mieters sind aber eigentlich nur noch
die Zinsforderungen (im einstelligen Euro Bereich) aus dem
mahnbescheid berechtigt.
Wie muss der Mieter in diesem Fall weiterhin verfahren?
Ist es rechtmäßig, dass der Mahnbeschied und die damit
verbunden Gebühren an beiden im Mietvertrag stehende Personen
geht obwohl es ja nur eine Forderung (Nebenkosten, Miete)
gibt/gab ?

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