Mahnbescheid ungerechtfertigt

Hallo liebe Wer-weiß-was-Gemeinde,

mir ist am Freitag ein Mahnbescheid ins Haus geflattert.

Dazu gibt es folgende Vorgeschichte:

Ich hatte am 03.08. ein Autounfall auf einem Privatgrundstück, die Schuldfrage wurde von der Polizei nicht geklärt, Personalien wurden ausgetauscht, da auf einem Privatgrundstück keine Anzeige vergeben werden muss.
Zeugen gibt es keine und Schuldfrage ist auch nicht klar gewesen, da ich die Tür offen hatte , er hinein gefahren ist , er aber sicher ist, ich hätte diese erst geöffnet , blieb der Fall offen.

Ich hab meinen Schaden an seiner Versicherung gemeldet, wie es meine Pflicht ist, von Ihm hab ich aber 6 Monate nichts gehört.

Auf Grund seiner Aussage , welche ich für
vorsichtig formuliert , der Wahrheit nicht genau entspricht, ist mein Schadensanspruch nach 3 Monaten abgelehnt worden.
Vor Ort sagte er den Polizisten, er habe mich nicht gesehn, geschweige denn dass dort überhaupt jemand drin sitzt.
Ich habe das zitiert in meiner Schadensmeldung, die Versicherung meinte aber auf Grund erhöhter Sitzposition hätte er mich nicht übersehen haben können.

Meine Versicherung hat nie eine Forderung erhalten.

Jetzt will der Herr per Mahnbescheid die Kosten für den Unfall bezahlt haben,
angeblich gab es eine Aufforderung am 30.08…

Die habe ich nie bekommen, es sind sogar Zinsen in der Nebenfälligkeit aufgelistet.
Für eine Rechnung die ich nie gesehen und auch nie von gehört habe.

Für den Fall eines Wiederspruchs hat der Antragsteller die Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt.

Was nun?
Ist das überhaupt rechtens?
Hat er seine Pflicht der Meldung und sein Recht auf Schadensersatz nicht nach 2-3 Wochen verloren ???

Kann der mich persönlich haftbar machen ?

Hoffe auf zahlreiche Antworten.

Danke

Sie müssen sofort einen Anwalt beauftragen, anders kommen Sie in der Angelegenheit nicht weiter

mfg

Walter Dettinger

Hallo,

dem Mahnbescheid musst Du auf jeden Fall widersprechen. Wende Dich zusätzlich an Deine Versicherung und schildere denen den Vorgang. Die werden Dir dann evtl. weiter helfen. Zur Sicherheit solltest Du allerdings einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Lieber Gruß
Monika

Hallo Mr. Who,

das ist leider nicht mein Gebiet. Trotzdem viel Erfolg, Beste Grüße
Roland

So richtig verstehe ich den Vorgang nicht, aber Fakt ist, wenn er seine Ansprüche nicht bei deiner Versicherung angemeldet hat und behauptet, er hätte dir eine Aufstellung seiner Ansprüche zukommen lassen, dann ist er in der Beweislast. D.h. er muss beweisen, dass du seine Forderung bekommen hast, etwa durch ein Einschreiben.

Hallo,

das geht mehr in Richtung „Versicherungsrecht“ und da kenn ich mich leider nicht so aus. Aber Widerspruch gegen MB würde ich auf alle Fälle machen. Dann kommt es halt zum streitigen Verfahren und dort kann alles geregelt werden (wenn die andere Partei schon sonst nicht dazu bereit ist).

Viel Erfolg wünscht lichtblick