Folgende Konstellation: Ehepaar, Mann selbständig und in finanziellen Schwierigkeiten. Ein Gläuber einer geschäftlichen Forderung ist so clever und versucht bei der Ehefrau den Ehegattenunterhalt zu pfänden. Aus diesem Grund erlässt er einen Mahnbescheid gegen die Ehefrau, welcher durch Einwurf in den Briefkasten der ehelichen Wohnung zugestellt wird. Der Ehemann findet den Brief und entwendet ihn. Die Ehefrau ist ahnungslos und wird einige Zeit später mit einer Vollstreckung konfrontiert. Die Frage: Wenn der Ehemann an Eides statt erkärt, dass er den Mahnbescheid nach Zustellung unterschlagen hat und seine Frau keine Kenntnis davon hatte - wird Bescheid dann trotz dessen als ordnungsgemäss zugestellt angesehen? Danke
Ein Gläuber einer geschäftlichen
Forderung ist so clever und versucht bei der Ehefrau den
Ehegattenunterhalt zu pfänden. Aus diesem Grund erlässt er
einen Mahnbescheid gegen die Ehefrau,
Grundsätzlich ist das nicht clever, sondern strohdumm, weil zur Vollstreckung einer Forderung gegen Dritte völlig ungeeignet. Aber nun ja, scheint ja geklappt zu haben.
Die Frage: Wenn der Ehemann an Eides statt
erkärt, dass er den Mahnbescheid nach Zustellung unterschlagen
hat und seine Frau keine Kenntnis davon hatte - wird Bescheid
dann trotz dessen als ordnungsgemäss zugestellt angesehen?
Das entscheidet das jeweilige Gericht. Ich tippe mal auf ja (p~60%). Wie es weitergeht, hängt davon ab, ob der Vollstreckungsbescheid auch unterschlagen worden ist oder ob der Gerichtsvollzieher diesen gleich dabei hat. Im letzteren Fall ist die Sache ganz einfach: Einspruch einlegen und fertig. Im anderen Fall muss noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Das sollte man nicht ohne professionelle Hilfe machen. Die Anwaltskosten sollte der Mann seiner Frau dabei spendieren.
Ich tippe mal auf ja
(p~60%).
Gemeint war „nein“. Wiedereinsetzung wird wahrscheinlich gewährt werden.
Danke erst mal für die Antworten. Es könnte natürlich auch sein, dass ein Richter der Meinung ist, dass durch den Einwurf in den Briefkasten der Mahnbescheid zugestellt wurde - unabhängig davon, ob er danach unterschlagen wurde. Man könnte auch konstrieren, dass daraus 2 Fälle entstehen: Der wirksam zustellte Mahnbescheid und die daraus nun abzuleitende Vollstreckung und zum anderen, ein Anspruch gegen den Ehemann wegen Unterschlagung und dem daraus resultierenden Vermögensschaden. Dumm nun, wenn der Ehemann selbst vermögens- und einkommenslos ist und bereits eine EV abgegeben hat. So könnte die Ehefrau zwar ggf. einen Titel haben, diesen aber nicht vollstrecken können und für die Verbindlichkeiten des Ehemanns einstehen müssen. Es würde mich doch sehr interessieren, ob es dazu richterliche Entscheidungen gibt, welche man als Argumentationsgrundlage nutzen könnte.
Hi
Es gibt einen Fall der sich in meinen direkten Bekanntenkreis abgespielt hat .
Eine Person wird wegen einer Straftat beschuldigt .
Die Person wird von dem Gericht schriftlich zu einer Aussage aufgefordert , danach kam ein Ladungstermin , eine Gerichtsverhandlung , ein Schuldig Spruch , eine Zahlungsaufforderung usw , bis nach knapp 3 Jahren der Gerichtsvollzieher kam und dieser feststellte , das die angegebene Adresse seit rund 5 Jahren nicht mehr aktuell ist .
Der Gerichtsvollzieher suchte sich über das Einwohnermeldeamt die neue Anschrift und der Beschuldigte fiel aus allen Wolken , da er von dem Vorgang gar nichts wusste.
der ganze Schriftverkehr ging an die alte Wohnanschrift in ein Haus das nach dem Auszug erst einmal 2 Jahre unbewohnt war und dann Kernsaniert wurde , also dort niemand mehr wohnte .
Die Schriftsätze galten aber als zugestellt und der Beschuldigte muss zahlen , obwohl er erst durch den Gerichtsvollzieher von dem Vorgang erfuhr .
Nachweislich hatte der Beschuldigte aber diesen angeblichen Diebstahl nicht begangen , da er sich zu dem besagten Zeitraum auf seiner Arbeitsstelle befand und nicht wie in der Beschuldigung im rund 200 km entfernten Dortmund , trotztdem blieb der Schuldspruch gültig
Toni
Hallo,
Es gibt einen Fall der sich in meinen direkten Bekanntenkreis
abgespielt hat .
Sorry, aber die Geschichte glaube ich jetzt einfach mal nicht. Keine Zustellung irgendwelcher Schriftstücke durch Gerichtsvollzieher vor dem Urteil, kein Anwalt, kein Vertreter, kein… Und dann nicht mal die Möglichkeit eines Einsetzens in den alten Stand? Wir sind doch nicht in Bananistan.
Gruß
loderunner (ianal)