Mahnbescheid / Vollstreckung / Kostenfrage ?

Hi,
Vor 2 Jahren hat mir jemand über eine Kleinanzeigenplattform einen Prozessor „verkauft“,den Betrag habe ich damals bezahlt,die ware nie erhalten.Auf emails wurde damals nicht mehr geantwortet.
Dann habe ich im Forum fragen gestellt bzw. dies angemerkt,und es kamen noch rund 10 Leute die den selben betrag bezahlt und nie was erhalten hatten.
Dann haben wir eine Sammel-Strafanzeige wegen betruges gemacht,die ich eingereicht hatte.Das Aktenzeichen habe ich hier vor mir liegen.
Diese wurde auch bestätigt und ich bekam von der Staatsanwaltschaft auch die reele Adresse des „Betrügers“.
Auf dieverse Schreiben kamen immer nur ausreden und zusagen die nicht erfüllt wurden.
Nun lese ich in einer Newsgroup das genau die gleiche Person schon wieder 4 Leute (bisher,infos von 1 Tag) mit der selben Masche abgezockt hat.Natürlich unter anderer Email-adresse und so,aber die selbe Postanschrift.Welche auch schon wiedereinmal bestätigt wurde.
Da ich mich immer noch über diese dreistigkeit und dergleichen aufrege,mein Geld aber noch immer nicht bekommen habe,möchte ich bei einer evtl. erneuten anzeige wieder mitmachen bzw. den Leuten sogut helfen wie möglich.
Nun meine Fragen :

  • Besteht die Chance doch noch an meine damalig bezahlten 250 DM zu kommen ?
  • Sollte ich sowas machen wie hier beschrieben steht :
    http://www.rechtmm.de/Mahnsachen/Formular.html
  • Kann ich überhaupt noch an der aktuellen Anzeige mitwirken ? Obwohl ich ja nur damals geschädigt wurde ?!
  • Wie sollte man sowas überhaupt angehen,damalige Forderungen circa 3-4 000 DM, die jetztigen nach meinem wissen rund 800 DM (1 Tag,wobei es wohl mehr werden)
  • WIe kann man solche Leute dauerhaft belehren ?

UND : WAS Kostet das alles,und kriegt man die Kohle zurück ?
Über Antworten wäre ich MEHR ALS DANKBAR !
Chrisi

Hi,

Ohje, das ist ja eine sehr dumme Geschichte; ein Bekannter hat soetwas aehnliches mit nem Auftragsdienst geregelt,der wirkte bei IHM, und da hier irgendwo bei www auch jemand sitzt, las ich mal, frad den dochmal, da Privatdienste oft auf Honorar NACH Erfolg verrechnen - tlw. jedoch ne Anzahlung verlangen, musst Du mal schaeun was fuer Dich das beste ist.

Alles, alles Gute,viel Erfolg.

Bye
Hans

…der reichlich Geld verlor, dass diese Dienste bei MIR jedoch nichts loesen konnten, war einfach zu clever der andere.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Chrisi,

was ist denn aus dem ersten Prozess bzw. Strafsache geworden?
Der Mahnbescheid, der auf dem Link zu sehen ist, ist ein ganz normaler Mahnbescheid, den Firmen beantragen, wenn Kunden nicht zahlen. Ob er bei dir noch nützt, weiss ich allerdings nicht. Wenn du einen Mahnbescheid verschicken willst, achte bitte darauf, dass die Bundesländer verschiedene Mahnbescheide verwenden. Erkundige dich mal bei eurem zuständigen Amtsgericht.
Brauchst du Hilfe beim Ausfüllen, kannst du mich ja anmailen.
Wegen der Komplexität der Angelegenheit wäre es wahrscheinlich nicht schlecht, zusammen einen Anwalt mit der ganzen Sache zu beauftragen. Hier wäre dann eine Rechtsschutzversicherung nicht schlecht. Die bezahlt natürlich auch nicht alle Sachen.
Ich hoffe, ich habe dir ein bißchen geholfen.

Gruß Ordnazo

Hallo,

also, sofern dir für ein späteres gerichtliches verfahren genügend beweise für das Rechtsgeschäft, für deine Zahlung, für sein Anerkenntnis usw hast, sollte das ganze kein problem sein. Forderungen von privat an privat verjähren nach 30 jahren (bitte korrigeren, wenn ich hier falsch liege). Das Strafverfahren selbst hat mit deiner Forderung nichts!! zu tun.

Als MB ausfüllen (es gibt zwei verschiedene - fragen, welchen das zuständige Gericht (das für den Wohnort des Schuldners) ist).

Als Kosten für den MB kannst du nur die Gerichtskosten eintragen. Die von dir geltend zu machende Forderung sind deine 250 DM. Die Verzinsung erfolgt ab Inverzugsetzung, d.h. ab Mahnung Rückforderung mit Fristsetzung (ab ende der frist) oder ab Rechtshängigkeit des MB. der Zinssatz beläuft sich auf 4% oder mehr, wenn du nachweisen kannst, daß du ständig mehr als 250 dm dispo zu einem anderen zinssatz nehmen must.

Gerichtskosten für einen MB über 250,00 DM = 25 DM (Ostländer = 22,50 DM)

Tip:

  • Zinsen bis zum Antrag ausrechnen (nebenforderung) und weitere zinsen ab Antrag beantragen
  • das Kreuz bei im Falle des Widerspruchs/Einspruchs geht automatisch in Streitverfahren über - WEGlassen
    (lieber von hand beantragen, wenn man das streitige Verfahren wünscht)

Gruß
Daniel