Hallo ihr lieben,
wir nehmen mal folgendes an, jemand bekomm einen Mahnbescheid und anstatt Einspruch einzulegen zahlt der Empfänger den Betrag auf das Konto des Anwalts ein.
Fünf Tage nachdem der Betrag überwiesen wurde ergeht nun aber ein Vollstreckungsbescheid wo die Kosten natürlich nun nochmals gestiegen sind.
Da der Betrag aber voher überwiesen wurde, würde mich nun Intressieren ob der Vollstreckungsbescheid nun wirkunslos ist?
LG
Hallo
wir nehmen mal folgendes an, jemand bekomm einen Mahnbescheid
und anstatt Einspruch einzulegen zahlt der Empfänger den
Betrag auf das Konto des Anwalts ein.
Hier wäre hilfreich zu wissen, wie die Zahlungsfrist im Mahnbescheid bemessen war und wann tatsächlich gezahlt wurde.
Da der Betrag aber voher überwiesen wurde, würde mich nun
Intressieren ob der Vollstreckungsbescheid nun wirkunslos ist?
Siehe oben.
Rumburak
Hallo!
Da der Betrag aber voher überwiesen wurde, würde mich nun
Intressieren ob der Vollstreckungsbescheid nun wirkunslos ist?
Ein Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Versäumnisurteil und ist demnach niemals wirkungslos, solange er nicht durch ein Endurteil aufgehoben wird.
Ob es sinnvoll ist, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen oder die restlichen Anwaltskosten zu zahlen, hängt davon ab, wann die Zahlung des Schuldners bei dem Anwalt eingegangen ist.
Nach Zustellung des Mahnbescheides hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, den geforderten Betrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen darf der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen.
Bei der Reihenfolge:
- Geldeingang beim Anwalt
- Absenden des VB-Antrages an das Mahngericht
lohnt sich ein Einspruch. Bei umgekehrter Reihenfolge lohnt sich eine sofortige Zahlung.
Die Frist war bis zum 22.12.2010, bezahlt wurde am 29.12.2010 und der Vollstreckungsbescheid ist erlassen worden am 03.01.2011 und Zugestellt worden am 05.01.2011
Die Frist war bis zum 22.12.2010, bezahlt wurde am 29.12.2010
So hatte ich das vermutet.
Es gilt, was weiter oben der wwf geantwortet hat.
Zahlungsfrist verstrichen.
Rumburak