Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid

Hallo,
ich habe geben meinen Mieter (Mietnomade) einen Mahnbescheid beantragt. So wurde es mir von der Rechtsabteilung des Amtsgerichts geraten. Jetzt kam ein Formular zurück zum Ausfüllen, der Vollstreckungsbescheid.
Ich möchte ja nur an mein Geld kommen. Wisst ihr, wie es da weitergeht ?

Das Amtsgericht Coburg hat mir gesagt, dass ich einen Titel über 30 Jahre bekomme. Was nützt der mir ?
Kommt da mal ein Gerichtsvollzieher hin ? Fragen über Fragen.
Hoffentlich wisst ihr Rat.

Danke im Voraus
Uli

der VB wird benötigt um einen titel zu bekommen.Erst danach sind Pfändungen möglich… aber wenn der die miete schon nicht bezahlt, wird dem ein VB auch egal sein. So wird das nix

Hallo,
unbedingt den Vollstreckungsbescheid beantragen (siehe hierzu Frist auf Formular, ab wann man diesen beantragen kann).
Mit dem Vollstreckungsbescheid, auch Titel genannt, kannst Du über einen Gerichtsvollzieher die Vollstreckung beantragen. D.h. Du musst einen Vollstreckungsantrag stellen bei dem AMtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner (Mieter) seinen jetztigen Wohnsitz hat. Hoffentlich kennst Du seine neue Adresse.

Der Titel gilt 30 Jahre. Auch wenn der Mieter jetzt vielleicht kein Geld hat (wegen Abgabe eidesstattlicher Versicherung, Insolvenz etc.) kannst Du in ein paar Jahren die Sache wieder aufrollen und vollstrecken lassen. Hoffentlich hat dieser Mieter nur Mietschulden hinterlassen und nicht auch noch Schäden an der Wohnung.

Gruss, lichtblick

Hallo,

eine Frage hätte ich noch: ich werfe das Formular heute ein, Geht natürlich nach Coburg. Wo kommt jetzt der Gerichtsvollzieher her ??? Geht das übers Gericht und automatisch? Oder wie bestelle ich so einen. Bitte Hilfe. Danke

Uli

Hallo nochmals,

ich weiss nicht, wie Du das auf dem Formular Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides angekreuzt hast. Ich beantrage das immer so: der Vollstreckungsbescheid wird vom Gericht an den Schuldner zugestellt. Du bekommst die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides vom Gericht. Musst dann 14 Tage warten und kannst dann Gerichtsvollzieher beauftragen, aus dem Titel zu vollstrecken.
Wie man an den Gerichtsvollzieher kommt? Antrag auf Vollstreckung einfach an das zuständige Amtsgericht am Sitz des Schuldners richten wie folgt: z.B. Amtsgericht Schweinfurt, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, Adresse.
Das Amtsgerichtet legt Deinen Antrag dann ins Fach des zuständigen Gerichtsvollziehers. So eine Vollstreckung kann auch Zeit in Anspruch nehmen. Die GV sind ziemlich überlastet.

Gruss, lichtblick

Hallo lichtblick,

ich habe in Coburg angerufen, also angekreuzt muss ich schon alles richtig haben. Das Formular was auch automatisch an das Amtsgericht Coburg gerichtet. Ich konnte das gar nicht bei uns in Augsburg abgeben. Wahrscheinlich bekomme ich wieder einen Schrieb von Coburg zurück, den ich dann hier im Amtsgericht Augsburg einreiche.

Ich danke Dir für soviel Mühe
LG
Uli