Hallo !
Angenommen man bekommt einen Mahnbescheid und hat jetzt leider die Frist zum Widerspruch verpasst.Kann man auch bei Erhalt des Vollstreckungsbescheides Widerspruch einlegen ?
Danke
Frank
Hallo Frank,
der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wirkt wie das Rechtsmittel gegen ein erstes VersĂ€umnisurteil. D.h. die Sache geht in das streitige Verfahren ĂŒber. Da jetzt natĂŒrlich schon ein âVersĂ€umnisurteilâ in der Welt ist, darf man sich allerdings keine weiteren FristversĂ€umnisse mehr erlauben. Sonst ergeht ein zweites VersĂ€umnisurteil und die Instanz ist damit gelaufen.
GruĂ vom Wiz
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