Mahnbescheid vom Anwalt des Vermieters?

Hallo an alle, bräuchte eine Info:

Angenommen, ein ehemaliger Mieter hat mit dem Vermieter noch eine Streitfrage offen. Der ehemalige Vermieter möchte noch 2 Mieten nachbezahlt bekommen, wegen vorzeitigem Auszug.

Der Auszug basierte allerdings auf massiven Schimmelbefall der Wohnung (Fotos genügend gemacht)

Wie auch immer … der Anwalt der ehemaligen Vermieterin droht jetzt mit einem Mahnbescheid um dem Mieter zur Zahlung zu zwingen. Momentan lief alles noch über Schriftverkehr. 3 Briefe insgesamt. Also, 1 Brief vom Anwalt an den ehem. Mieter, 2. Antwort-Brief vom ehemaligen Mieter, 3. Brief vom Anwalt mit Drohung des Mahnbescheides. Darf der Anwalt das so einfach? Muss so etwas nicht vom Gericht geklärt werden? Bekommt der ehemalige Mieter deshalb einen negativen Eintrag bei der Schufa? Wie ist normalerweise der Gang solcher Fälle falls der ehem. Mieter sich weigert zu zahlen und auch Gründe, Beweise und Zeugen seiner Aussagen hat?

Hallo Jasmin,

Darf der Anwalt das so
einfach? Muss so etwas nicht vom Gericht geklärt werden?
Bekommt der ehemalige Mieter deshalb einen negativen Eintrag
bei der Schufa? Wie ist normalerweise der Gang solcher Fälle
falls der ehem. Mieter sich weigert zu zahlen und auch Gründe,
Beweise und Zeugen seiner Aussagen hat?

der Mahnbescheid steht selbstverständlich VOR der gerichtlichen Auseinandersetzung. Nachher würde er keinen Sinn machen.
Wenn der Mieter sich weigert zu zahlen, hat der Vermieter die Option, die Summe einzuklagen.

Gruß!

Horst

Vielen Dank!
Und würde dieser Mahnbescheid einen negativen Eintrag bei der Schufa nach sich ziehen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und würde dieser Mahnbescheid einen negativen Eintrag bei der
Schufa nach sich ziehen?

Hallo,

nein, ein Mahnbescheid alleine nicht. Das ist - so gesagt - nur eine „per gerichtlicher Zustellung aufgepeppte“ Zahlungsaufforderung.

Auf einen Mahnbescheid aber unbedingt reagieren (!) und nicht einfach abwarten, sonst kommt ruck-zuck ein Vollstreckungsbescheid hinterher.
-> Wenn der Mahnbescheid begründet ist, am besten bezahlen. Und wenn nicht: schriftlich Widerspruch einlegen (das „wie“ wird auf dem Mahnbescheid erklärt).

Gruß
Christian

Vielen Dank!
Und würde dieser Mahnbescheid einen negativen Eintrag bei der
Schufa nach sich ziehen?

Durch einen Mahnbescheid allein wird die Zahlung ja noch nicht fällig, also interessiert das die Schufa noch gar nicht.
Im Prinzip kann ja jeder so eine Forderung stellen. Deshalb kann man dem Mahnbescheid auch ohne Begründung widersprechen.
Dann muss die andere Partei ihre Forderung belegen.

Solange man sich im Recht weiß, ist das kein Problem. Anderenfalls wird es allerdings immer teurer. Bereits beim gerichtlichen Mahnbescheid kommen Gebühren und Zinsen hinzu.

Gruß!

Horst

Vielen Dank an alle!
Die Info hat mir bereits geholfen, ein Termin beim Anwalt ist morgen. Der ehem. Mieter sieht sich im Recht, wird aber alles schnell geklärt werden. Ist sehr ärgerlich, aber naja, es gibt wohl größere Probleme. Sowas wird auch vorübergehen :smile:
Danke noch einmal an alle !