Mahnbescheid was nun ?

Guten Tag,

bei einem Versandhandel wurde Ware bestellt, diese wurde auch erhalten nur leider ein wenig zu spät bezahlt aber die Ware wurde bezahlt !
Aufgrund der verspäteten Zahlung kamen natürlich immer wieder Bescheide von einem Inkassobüro &
irgendwann von diesen bekannten RAEn ! Alle Schreiben wurden ignoriert, da die Hauptforderung ja längst beglichen war, wie auch mittlerweile in einer Email von dem Versandhandel bestätigt wurde, daß keinerlei offene Posten mehr vorhanden wären! Tja und nun flattert ein Mahnbescheid ins Haus ! Hier wird die Hauptforderung plus natürlich horrenden
Kosten eingefordert ! Es wurde nun nochmals von dem Versandhandel angefordert mitzuteilen seit wann das Kundenkonto auf 0,00 ist ! Was nun ? Ist es möglich daß der Mahnbescheid zurückgezogen werden kann ?

Hallo,
allgemein ist es rechtlich völlig ok, einem Mahnbescheid -sogar ohne Angabe von Gründen- zu widersprechen. Wie das geht, steht im Mahnbescheid genau drin.
Der Mahnende bekommt vom Mahngericht dann eine Mitteilung, dass dem Mahnbescheid widersprochen wurde. Ohne weitere Angaben. (Die Kosten trägt immer der Mahnende auf sein Risiko!)
Nach Widerspruch kann der Mahnende sich dann entscheiden, vor Gericht zu ziehen oder die Sachlage nochmal zu prüfen.
Bei der beschriebenen Sachlage sollte man vor Gericht recht entspannt bleiben - denn Richter sind ja keine Doofies, sondern entscheiden rein nach Fakten.
Also locker bleiben.
Gruss, Helge

Hallo,

erstmal würde ich Widerspruch einlegen. Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Der Weg zum Anwalt wird Dir wohl dann nicht erspart bleiben.
LG
Mallen

Hallo,

bei einem Versandhandel wurde Ware bestellt, diese wurde auch
erhalten nur leider ein wenig zu spät bezahlt aber die Ware
wurde bezahlt !
Aufgrund der verspäteten Zahlung kamen natürlich immer wieder
Bescheide von einem Inkassobüro

Wenn der Kunde im Verzug war, hat er auch die Kosten für Inkasso etc. zu tragen. Wenn nicht, dann nicht.
Also dringend nachprüfen, ob das der Fall war. Einfach dem Mahnbescheid widersprechen kann im Fall vorliegenden Verzugs heftig nach hinten losgehen - dann kommen zu den jetzt schon aufgelaufenen kosten die Gerichtskosten auch noch hinzu. Dann wäre es sinnvoll, sofort zu zahlen.
Gruß
loderunner (ianal)

Die Frage ist: wann wurde der RA eingeschaltet und wann gezahlt!
Wurde zuerst gezahlt und der Rechtsanwalt vom Versandhandel danach erst eingeschaltet, so muss der Versandhandel die Kosten des Rechtsanwalts übernehmen. War der Rechtsanwalt beauftragt worden, bevor Sie gezahlt haben (= Gutschrift auf dem Konto), so haben Sie die RA-Kosten zu übernehmen.

Da Mahnbescheid eingelegt worden ist, ist schnellstmöglicher Handlungsbedarf gegeben! Sie sollten also mit dem Inkassobüro der Kanzlei telefonieren und sachlich – anhand von Kontoauszügen – darlegen, wann Sie gezahlt haben. Sollte dies nach Beauftragung des RAs sein, sollten Sie die RA Kosten zahlen. Gegen den Mahnbescheid sollten Sie solange nichts unternehmen. Nur wenn es keine Einigung gibt, sollten Sie widersprechen, was ein Gerichtsverfahren zur Folge hat. Hier werden – im Falle einer Niederlage – weitere Kosten für Sie entstehen. Sollten Sie siegen, fallen diese der Gegenseite an. Unternehmen Sie nichts, kann Vollstreckungsbescheid beantragt werden und anschließend gegen Sie vollstreckt werden. Zunächst einmal sollte sich aber wie gesagt versucht werden außergerichtlich zu einigen. Aber Vorsicht: Widersprochen werden muss binnen 14 Tage seit Zustellung!

Hoffe Ihnen geholfen gehabt zu haben.

Hallo,

Da Mahnbescheid eingelegt worden ist, ist schnellstmöglicher
Handlungsbedarf gegeben! Sie sollten also mit dem Inkassobüro
der Kanzlei telefonieren und sachlich – anhand von
Kontoauszügen – darlegen, wann Sie gezahlt haben. Sollte dies
nach Beauftragung des RAs sein, sollten Sie die RA Kosten
zahlen. Gegen den Mahnbescheid sollten Sie solange nichts
unternehmen. Nur wenn es keine Einigung gibt, sollten Sie
widersprechen, was ein Gerichtsverfahren zur Folge hat.

gegen einen Mahnbescheid, der unberechtigte Forderungen enthält, sollte man sofort Widerspruch einlegen. Dass ein Widerspruch automatisch zu einem Gerichtsverfahren führt, ist natürlich falsch.

Gruß

S.J.

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Widerspruch gegen dem Mahnbescheid einlegen!

Widerspruch gegen dem Mahnbescheid einlegen!

Warum?

Hallo,

(Die Kosten trägt immer der Mahnende auf sein Risiko!)

Schon mal überlegt, wer wohl bezahlen muss, wenn der Mahnende einen rechtmäßigen Anspruch auf die Zahlung hat? Und woraus schließt Du, dass das hier nicht der Fall ist?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

erstmal würde ich Widerspruch einlegen. Schriftlich per
Einschreiben mit Rückschein.

Käme vorher nicht erstmal das Nachdenken und Prüfen des Anspruchs?

Der Weg zum Anwalt wird Dir wohl dann nicht erspart bleiben.

Kann sein. Vielleicht aber auch nicht.

Gruß
loderunner (ianal)