Es wurde mit einer Firma einen Servicepartner-Vertrag geschlossen mit der Verpflichtung mtl. Ware abzunehmen. Für neue Partner und Kunden bekommt man Bonus.Diesen Vertrag wurde fristgerecht auf 3 Monate gekündigt. Dies hat die Firma akzeptiert aber sofort die Auszahlung und auch Erstellung der Bonusabrechnungen eingestellt. Die Firma besteht auf die Abnahme der Ware, Bezahlung Vorkasse, da die Einzugesermächtigung entzogen wurde. Es wurde vom SP-Partner angeboten, die Ware von 3 Monaten zu bezahlen wenn bis Ende der Laufzeit auch ordentlich die Boni erstattet werden. Dem stimmte die Firma nicht zu. Sollte ein Vertrag nicht von beiden Parteien eingehalten werden und nicht von einer Seite zu deren Gunsten geändert werden dürfen. Die hat diese Firma aber so gemacht, Ware abnhemen „ja“ aber keine Bonusabrechnungen mehr. Daher wurde die Ware nicht bezahlt und somit auch nicht ausgeliefert. Nun erging ein gerichtlicher Mahnbescheid über die gesamte Summe plus Mahnkosten vor. Sollte man hier besser bezahlen oder dem Mahnbescheid widersprechen ? Es handelt sich um knapp 200,-- Euro.
Hallo!
Ich ahne schon,auf was man sich da eingelassen hat. Hat man wieder mal einen Dummen/Dumme gefunden ?
Was steht im Vertrag,nur das zählt. Vielleicht gibts eine Vereinbarung,bei Kündigung gibts keinen Bonus mehr.
Wenn nicht,dann verhält sich der Vertrieb wohl vertragswidrig. Dem Mahnbescheid muss man dann widersprechen und zwar recht schnell(Frist steht drin!).
Widerspricht man,dann käme es auf Wunsch des Vertriebs zu einem Gerichtsverfahren,nicht automatisch.
MfG
duck313
Hallo,
die Firma hat sicherlich in den AGB’s hier für sich eindeutige Regelungen bei Kündigung durch den Kunden getroffen und dies sollte man durchlesen; ist der Kunde ein Verbraucher oder hat er hier als „Gewerbetreibender“ etc. den Vertrag geschlossen, dann wären andere Regelungen der Firma denkbar und auch wirksam.
si