Hallo,
es geht um eine etwas diffiziele Angelegenheit:
Bis Ende 2008 war X Untermieter für etwa 2 Jahre in einer WG. Nachdem der Hauptmieter etwa 1 Jahr vorher gewechselt hatte, hat X keinen neuen Untermietvertrag gemacht. Mit dem neuen Hauptmieter hatte X also nur einen mündlichen Mietvertrag. Der neue Hauptmieter hat ansonsten alles vom vorherigen übernommen, beispielsweise auch die Verwaltung der Kaution, die X laut seinem Untermietvertrag an den alten Hauptmieter gezahlt hatte. Nach Auszug von X Ende 2008 war der neue Hauptmieter nicht bereit die gesamte Kaution zurückzuzahlen. Obwohl eine nachträgliche Nebenkostenabrechnung bei einem mündlichen Mietvertrag nicht üblich ist, hat X das akzeptiert und sich erst Anfang 2010 beschwert, dass nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt, der Kautionsrest nicht ausgezahlt und auch nie Auskunft dazu erteilt wurde. 2 Mahnungen blieben unbeantwortet. X sieht sich nun gezwungen einen amtsgerichtlichen Mahnbescheid zu veranlassen und dazu nun folgende Fragen:
* Da der neue Hauptmieter den Kautionsanteil einbehalten hat, um Nebenkosten abzurechnen, aber nie eine Abrechnung geschickt hat, kann X neben der Restkaution einen Nebenkostenrückzahlungsbetrag schätzen und diesen rechtmäßigerweise im Mahnbescheid berücksichtigen? Woran kann er sich in der Höhe orientieren, wenn bisher die Handhabung solcher Rückzahlungen im Mietverhältnis undurchsichtig war und er keinen Einblick in Rechnungen hatte?
* Darf X Zinsen für die gesamte Wohnzeit seit Zahlung der Kaution verlangen, evtl. auch einschließlich der Zeit als der Hauptmieter noch ein anderer war?
* Hat X Gerichtskosten zu befürchten, wenn ihm nicht für die gesamte Höhe der im Mahnbescheid gestellten Forderungen Recht gegeben wird, sondern nur für einen Teil also z.B. nicht für die geschätzten Nebenkostenrückzahlungen?
Herzlichen Dank im voraus an alle kundigen Helfenden!
He superlupo,
also pass auf da kann ich dir jetzt nich alt zu viel sagen.
Das tut mir voll leid.
Trotzdem allet jute und nen schön tag
Tschu Tschu
Hallo,
- Warum wurden von X nicht im Vorfeld die NK-Abrechnungen verlangt?
- Etwaige Zinsen legt ein Richter fest oder die Anwälte unter sich
- Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann nur durch einen RA erfolgen uns kostet Geld
Bleibt fraglich ob sich das für den popeligen Streitwert lohnt?
Für die Zukunft einfach merken, dass man mündlich NICHTS vereinbart!!!
Ich sehe keine Aussicht auf Erfolg und würde die Sache vergessen.
Zudem sind ja Nebenkosten entstanden, so dass der Streitwert am Ende extrem gering sein dürfte.
X sollte zu aktuellen Mietern der WG gehen und von denen Nebenkostenabrechnungskopien machen lassen, bzw. kopieren lassen und schauen dass er es auf nur eine Person anrechnet weil X ja nur eine Person war. Wasser Strom Müllgebühren etc. plus sollte er darauf schauen dass er das alles mit der Quadratmeterzahl der Wohnung berücksichtigt.
Oder er geht zum Anwalt, und sagt, er benötige eine Prozesskostenhilfe, wo er dann alles in Raten abzahlen kann was so an Kosten entsteht und übergibt alles dem Anwalt auch dass er den Mahnbescheid mit einer geschätzten Nebenkostenabrechnung ans Amtsgericht sendet .
Ja X darf für die gesamte Zeit Zinsen und Zinseszinsen für die Kaution verlangen, auch wenn der Hauptmieter ein anderer war, denn es ist X Geld von Anfang an bzw. X Zinsen und Zinseszinsen.
Es kommt auf den Richter an, wie er das alles aufteilt mit den Gerichtskosten, du kannst es dir überlegen, ob du auch zum Amtsgericht gehst und dir dort einen Beratungshilfeschein holst in Höhe von 10 Euro die du dafür zahlen musst doch das bekommen nur Menschen wo es beweisen können dass sie nicht viel Geld zum leben haben z.B. Arbeitslose oder Geringverdiener . oder zum Anwalt gleich direkt gehen und eine Prozesskostenhilfe beantragen damit auch Gerichtskosten abgedeckt sind.
Ich hoffe dir damit etwas weitergeholfen zu haben.
Freundliche Grüße Christina
Hallo Kritiker77,
herzlichen Dank für Deine Hilfe! Zwei Nachträge bzw. -fragen habe ich dazu noch:
Es geht ja nicht nur um Nebenkosten nachzahlungen, sondern auch um den nicht zurückgezahlten Teil der Kaution. Siehst Du auch dafür keine Aussicht auf Erfolg?
Der gerichtliche Mahnbescheid kostet X letztlich nichts, wenn er im Recht ist, oder?
Viele Grüße und vielen Dank!
Hallo,
die Frage ist wie hoch die Restkaution ist.
Das wird in vielen Fällen bei Gericht abgeschmettert da der Streitwert zu gering.
Sind die Nebenkosten zurecht von der Kaution abgezogen darf X am Ende alles zahlen.
In Zukunft sollte sich X einfach mehr für seine Nebenkostenabrechnung interessieren.
Ich würds lassen!
LG
Herzlichen Dank nochmals,
ich reagiere auch nochmal kurz:
Es geht um unter 70 € Restkaution.
Ob sie zurecht abgezogen wurden, dürfte allerdings inzwischen egal sein, da der Hauptmieter wegen der verstrichenen Zeit keine Ansprüche mehr geltend machen darf!
In diesem Falle kann doch vor Gericht eigentlich nichts passieren, oder?
70 Euro?
Dann sollte X das auf jeden Fall komplett vergessen!
Das ist das Papier nicht wert.
Erfolgsschancen sehe ich auch 0,0 da es bei dem Betrag wohl nicht zur Verhandlung kommen wird.
Ein Vergleich ist hier dann wohl das Maß und das wird deutlich teurer als 70 Euro.
Gruß