Guten Tag,
folgendes ist passiert. Ein Mieter hat in einem Einfamilienhaus über 5 Jahre gewohnt und dieses dann fristgerecht gekündigt. Soweit so gut.
Im März bekam der Mieter von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung in der, der Vermieter weitere Kosten geltend gemacht hat, wie z.B. Wartungskosten für eine Heizungsanlage, Austausch eines Jalousiebandes,welches bei Wohnungsübergabe defekt war und und und…
Der Mieter hat dem Vermieter ein Schreiben geschickt, das er diese Kosten nicht trage, sondern eigentlich noch Geld ausgezahlt bekommen müsse, da er die Heizungswartung als Instandhaltungskosten anschaut
Lange Zeit passierte nichts, bis der Mieter im April dann ein Schreiben von des Vermieters Anwalt bekam und dieser das Geld einfordert, mit der Notiz das dies bei nicht bezahlung weiter geleitet wird.
Auch hier gab es keine Reaktion vom Exmieter und er bezahlte nicht.
Nach 7 Monaten bekam der ehemalige Mieter jetzt ein Schreiben von einem Gericht,welches noch nicht einmal in der Nähe des Wohnortes ist, mit einem Mahnbescheid, wegen der Sache die im März passiert war.
Nun die Frage des Mieters:
Kann es einfach so ein Mahnverfahren geben, ohne das im Vorfeld drei Mahnungen versand wurden?
Was passiert wenn auch diesem Schreiben widersprochen wird?
Über eine Antwort freut sich auch ein anderer.
andreas
Kann es einfach so ein Mahnverfahren geben, ohne das im
Vorfeld drei Mahnungen versand wurden?
Wenn das jetzt ein fiktiver Fall wäre, würde man antworten: Ja.
„Drei Mahnungen“ sind ein Ammenmärchen.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden beantragen, das Gericht prüft die Berechtigung der Forderung nicht.
Was passiert wenn auch diesem Schreiben widersprochen wird?
Hierauf würde die Antwort, wenn es sich um einen fiktiven Fall handeln würde, lauten, daß dann der Vermieter weitere Gerichtskosten einzahlen und den Anspruch in Form einer Klage begründen muß. Es wird dann ein ganz normales Gerichtsverfahren geben.
Ciao, Wotan
Dazu würde man dem fiktivem Mieter aber auch sagen müssen,
dass Wartungskosten der Heizungsanlage zu den umlegbaren Betriebskosten gemäß Betriebskosteverordnung gehören;
dass die Kosten für Beseitigung von Schäden, die der Mieter an der Whng verursacht hat, zwar nichts in der Betriebskostenabrechnung zu suchen haben, der Mieter aber grundsätzlich natürlich schadensersatzpflichtig ist.
Wenn auch „und, und, und …“ ähnlich gelagert wären, würde der Mieter durch den Einspruch bzw. durch das Riskieren einer Zahlungsklage die Kosten, die er letztlich bezahlen muss nur unnötig weiter erhöhen.
Dazu würde man dem fiktivem Mieter aber auch sagen müssen,
Wenn der fiktive Mieter zu einem Anwalt gegangen wäre, schon.
Es wurde aber zwei konkrete Fragen zum Ablauf eines Mahnverfahrens gestellt, die beantwortet wurden. Die Berechtigung der Forderung war nicht Gegenstand der Fragen und mußte somit auch nicht behandelt werden. „Können“ vielleicht, aber nicht müssen. Aber Du hast es ja nun Gott sei Dank erledigt.
Ciao, Wotan
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Servus!
von einem Gericht,welches noch nicht einmal in der Nähe des
Wohnortes ist, mit einem Mahnbescheid,
Horrido, eine allgemeine Rechtsfrage! Nun gut: In vielen Bundesländern gibt es zentrale Mahngerichte (Hagen, Mayen, Hünfeld, Uelzen usw.), die die Mahnbescheide en masse raushauen und so zu einer Beschleunigung des verfahrens beitragen.
Kann es einfach so ein Mahnverfahren geben, ohne das im
Vorfeld drei Mahnungen versand wurden?
Wie Wotan schon sagte, das mit den drei Mahnungen mag bei bestimmten geduldigen Kaufleuten Brauch sein, rechtliche Bedingung ist es nicht. Der Gesetzgeber hat mittlerweile auch erkannt, dass die bisherige Regelung „Mahnung mit Fristsetzung“ auch volkswirtschaftlich schädlich ist.Heute heißt es im gesetz „Der Schuldner kommt mit der Mahnung in Verzug“, und das ist auch gut so.