Mahnbescheid: Welche Kat-Nr.?

Hallo Experten!

A hat Ware bestellt und per Vorkasse bezahlt. Der Bestelleingang wurde ihm automatisch bestätigt, eine Lieferung erfolgte aber nicht. Nach gewisser Zeit widerruft A sein Angebot und fordert das überwiesene Geld zurück, die dafür gesetzte Frist verstreicht. Wenn A nun einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellt, welche Art des Anspruches sollte er angeben? Ein Kaufvertrag ist mangels einer Lieferung oder Lieferbestätigung ja noch nicht zustande gekommen. Vielen Dank!

Grüße
Richard

Hallo!

Wenn man sich so wenig auskennt, ist es meist besser einen Anwalt zu beauftragen…

Gruß
Tom

Hallo,

Wenn man sich so wenig auskennt, ist es meist besser einen
Anwalt zu beauftragen…

Im Zweifelsfall kann der A die Nr. 11 für Kaufvertrag auch selbst eintragen, wie es wohl der Anwalt machen würde: http://www.internetrecht-rostock.de/maschinellen-mah…
Es ging mir aber eher um die korrekte Eingabe als um irgendeine, die halt auch durchgeht.

Huhu!

Im Zweifelsfall kann der A die Nr. 11 für Kaufvertrag auch
selbst eintragen,

Ach, jetzt isses doch ein Kaufvertrag? Erst hieß es doch, es sei gar keiner abgeschlossen worden!

wie es wohl der Anwalt machen würde:

Würde kein Anwalt der Welt machen, erstens weil Anwälte nur noch im elektronischen Barcode-Verfahren am Mahnverfahren teilnehmen können, zweitens weil das Beispiel-Formular seit Jahren nicht mehr zulässig ist. Das ist Schreibwarenhändlern übrigens völlig egal.

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Huhu!

Hihi!

Im Zweifelsfall kann der A die Nr. 11 für Kaufvertrag auch
selbst eintragen,

Ach, jetzt isses doch ein Kaufvertrag? Erst hieß es doch, es
sei gar keiner abgeschlossen worden!

Natürlich ist zu dem Zeitpunkt noch keiner abgeschlossen worden, wie es die Regel für Online-Bestellungen mit Vorkasse sein dürfte. Das scheint die Anwälte, welche die verlinkte Seite erstellt haben und genau für diesen Fall die 11 empfehlen, nicht zu kümmern.

Würde kein Anwalt der Welt machen, erstens weil Anwälte nur
noch im elektronischen Barcode-Verfahren am Mahnverfahren
teilnehmen können, zweitens weil das Beispiel-Formular seit
Jahren nicht mehr zulässig ist.

Ob das Beispielformular (welches?) zulässig ist, ist relativ egal. Wer den Antrag online erstellt oder mit den Zehen klöppelt, wird irgendwann die Art des Anspruches angeben müssen und könnte auf die Idee kommen, dies anhand der vorgegebenen Auswahl zu tun. Dem A ist das mittlerweile gleichgültig, weil er es längst in 163 Zeichen als sonstigen Anspruch untergebracht hat und das Verfahren läuft. Mich hatte nur interessiert, ob es eine - von A irrigerweise nicht in Betracht gezogene - Kat.-Nr. für die beschriebene Konstellation gibt, welche mir die versammelte Kompetenz nennen könnte.

Huhu!

Hihi!

Hallo nochmal!

Natürlich ist zu dem Zeitpunkt noch keiner abgeschlossen
worden, wie es die Regel für Online-Bestellungen mit Vorkasse
sein dürfte.

Schnickschnack. Verträge werden durch übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen. Im Beispielfall lag glasklar ein Kaufvertrag vor.

Das scheint die Anwälte, welche die verlinkte
Seite erstellt haben und genau für diesen Fall die 11
empfehlen, nicht zu kümmern.

Sind halt Anwälte. Vielleicht haben sie Jura studiert?

Dem A ist das mittlerweile
gleichgültig, weil er es längst in 163 Zeichen als sonstigen
Anspruch untergebracht hat und das Verfahren läuft.

Das ist dem A so lange egal, wie es von Gericht und/oder Gegenseite kein Widerwort gibt und der A nicht doch irgendwann das dumme Gefühl bekommt, Geld in den Sand gesetzt zu haben, weil er sich nicht helfen lassen wollte.

Schnickschnack. Verträge werden durch übereinstimmende
Willenserklärungen geschlossen. Im Beispielfall lag glasklar
ein Kaufvertrag vor.

Danke, langsam wird es konstruktiv. In einem Juraforum, in dem man schneller zur Sache kommt, wurde mir die Ansicht bestätigt, die Darstellung im Online-Shop sei eine invitatio ad offerendum, A habe das Angebot abgegeben, den Artikel zu kaufen, und die automatisierte Bestätigung dieses Angebots sei eben noch keine Annahme.
Was spricht gegen diese durchaus verbreitete Auffassung?