Hallo liebe Wissenden,
Ein Kunde, mit dem ich eigentlich gerne zusammen gearbeitet habe, wurde in einem Projekt „hängengelassen“. Anstatt Plan B zu schmieden hat er alles so weiterlaufen lassen, beauftragt mich aber munter weiter… Da meine Arbeit schwer im Vorfeld abzuschätzen ist (Produktentwicklung) haben wir uns auf Bezahlung auf Stundenbasis geeinigt… Eine grobe Schätzung vorab… und bei sichtlichen Überschreitungen eine rechtzeitige in Kenntnissetzung. D.h. ich schreibe nicht monatlich Rechnungen sondern nach Fertigstellung - dies bedeutet - ich gehe in Vorleistung. Nun ist es der Fall, dass eine Rechnung seit 2 Monaten fällig ist. Mehrmals hat er mir Zahlungstermine genannt, die aber nicht eingehalten wurden. Letztenendes hat er mir 1/3 beglichen…
Die unzuverlässigen Zahlungstermine tragen nicht gerade zum Weiterbestehen des Vertrauens bei. Deshalb habe ich eine Mahnung mit einem Zahlungsziel des Restbetrags geschickt. (Zwischen dem 1/3 Betrag und der Mahnung liegen 4Wochen.) Gibt es eine Regelung - ab wann ich einen Mahnbescheid schicken kann? Bezieht sich das dann auf das Zahlungsziel in der Mahnung, auf das Datum des 1/3 Betragseingangs, oder auf das ursprüngliche Zahlungsziel? Was passiert wenn er plötzlich zahlt und ich den Mahnbescheid gerade losgeschickt habe?
Ich sitze auf Kohlen… Bei dem Auftraggeber handelt es sich um eine GmbH. Meine Befürchtung, dass ích sein Risiko trage und bei einer möglichen Insolvenz leer ausgehen würde - wiegelte er ab… er würde für mich aus seinem Privatvermögen haften… mit einer GmbH??? Weiterhin beauftragt er… (die laufenden Projekte habe ich abgeschlossen… - die kommenden Projekte starte ich erst, wenn das Geld eingegangen ist.)
Was habe ich für Möglichkeiten bei Insolvenz an mein Geld zu kommen? Gibt es Möglichkeiten das Privatvermögen eines Gesellschafters anzugreifen?
Viele Grüße