Mahnbescheid - welche Voraussetzungen

Hallo liebe Wissenden,
Ein Kunde, mit dem ich eigentlich gerne zusammen gearbeitet habe, wurde in einem Projekt „hängengelassen“. Anstatt Plan B zu schmieden hat er alles so weiterlaufen lassen, beauftragt mich aber munter weiter… Da meine Arbeit schwer im Vorfeld abzuschätzen ist (Produktentwicklung) haben wir uns auf Bezahlung auf Stundenbasis geeinigt… Eine grobe Schätzung vorab… und bei sichtlichen Überschreitungen eine rechtzeitige in Kenntnissetzung. D.h. ich schreibe nicht monatlich Rechnungen sondern nach Fertigstellung - dies bedeutet - ich gehe in Vorleistung. Nun ist es der Fall, dass eine Rechnung seit 2 Monaten fällig ist. Mehrmals hat er mir Zahlungstermine genannt, die aber nicht eingehalten wurden. Letztenendes hat er mir 1/3 beglichen…
Die unzuverlässigen Zahlungstermine tragen nicht gerade zum Weiterbestehen des Vertrauens bei. Deshalb habe ich eine Mahnung mit einem Zahlungsziel des Restbetrags geschickt. (Zwischen dem 1/3 Betrag und der Mahnung liegen 4Wochen.) Gibt es eine Regelung - ab wann ich einen Mahnbescheid schicken kann? Bezieht sich das dann auf das Zahlungsziel in der Mahnung, auf das Datum des 1/3 Betragseingangs, oder auf das ursprüngliche Zahlungsziel? Was passiert wenn er plötzlich zahlt und ich den Mahnbescheid gerade losgeschickt habe?

Ich sitze auf Kohlen… Bei dem Auftraggeber handelt es sich um eine GmbH. Meine Befürchtung, dass ích sein Risiko trage und bei einer möglichen Insolvenz leer ausgehen würde - wiegelte er ab… er würde für mich aus seinem Privatvermögen haften… mit einer GmbH??? Weiterhin beauftragt er… (die laufenden Projekte habe ich abgeschlossen… - die kommenden Projekte starte ich erst, wenn das Geld eingegangen ist.)

Was habe ich für Möglichkeiten bei Insolvenz an mein Geld zu kommen? Gibt es Möglichkeiten das Privatvermögen eines Gesellschafters anzugreifen?

Viele Grüße

Hallo,

eine Mahnung kann man erst dann verschicken, wenn der Schuldner in Verzug geraten ist.

In Verzug gerät der Schuldner aber nur dann, wenn man ihm eine Zahlunsgfrist gesetzt hat.

Üblicherweise werden daher in Rechnungen Passagen wie diese aufgenommen:

Zahlbar bis XX.XX.XXXX ohne Abzug

nach Verstreichen des genannten Datums ist der Schuldner automatisch in Verzug und man kann Mahnen.

Hallo!

Selbst wenn Du die Aussage schriftlich hättest, wäre sie vorhersehbar nicht viel wert. Der Geschäftsführer, womöglich Alleingesellschafter, wird vermutlich für Bankkredite persönlich bürgen und im Fall der Insolvenz der GmbH auch selbst Insolvenz anmelden.

In solchem Fall hättest Du Forderungen gegen die Insolvenzmasse der GmbH, was i. d. R. darauf hinaus läuft, dass nach Deckung der Verfahrenskosten für die Gläubiger nichts mehr übrig ist.

Praktisch so gut wie nie. Sollte ein Gesellschafter seine Kapitaleinlage nicht voll erbracht haben - gehört zu den ersten vom Insolvenzverwalter zu klärenden Punkten - kommt das Geld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den Gläubigern zugute, sondern dient zur Deckung der Verfahrenskosten.

Gruß
Wolfgang

Servus,

neugierhalber: Bist Du mal im Vorbeigehen über § 286 BGB gestolpert?

Entsetzt

MM

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Hallo Aprilfisch,
was ist daran so spektakulär? darin sind die üblichen Fristen geklärt… fraglich ist nur … ob das Tage zählen wieder bei 0 anfängt, wenn zwischendurch mal ein paar Euro beglichen wurden.

Sicherlich war ich bisher sehr kulant… was nicht mit Nachlässigkeit zu verwechseln ist. Ich bin mir nicht sicher wie seine Liquidität gerade aussieht … und möchte ihm nicht den Hahn abdrehen - bevor der Markt das Produkt überhaupt gesehen hat. Allerdings wäre es fair mich bei Neubeauftragung über die aktuelle Situation zu informieren… damit ich selbst über das Risiko entscheiden kann.

Viele Grüße

Spektakulär ist die Ignoranz, mit der Benny Rechtsauskünfte erteilt, die zu geltendem Recht in einem Winkel von etwa 175 Grad stehen.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

ja. Wenn man z.B. nachweisen kann, dass die GmbH wegen Fehlern bei der Gründung nie bestanden hat - dann haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen (so man hat).

Dann spielt noch das Thema „Durchgriffshaftung“ eine Rolle - gerne genommen bei Einmann-GmbHs, deren einziger Gesellschafter auch Geschäftsführer ist. Bei dieser Konstellation ist es nicht gänzlich unmöglich, auf der Schiene Durchgriffshaftung zu etwas zu kommen, wenn die GmbH bachab geht.

Wie auch immer - die Frage

stellt sich nicht, weil einen Mahnbescheid das Mahngericht zustellen lässt und nicht der Gläubiger, der ihn beantragt hat. Wenn übrigens ein gerichtliches Mahnverfahren zu einem vollstreckbaren Titel führt (das ist je nach Geschick des gemahnten Schuldners nicht unbedingt der Fall), ist kein Gläubiger gezwungen, seinen Titel sofort vollstrecken zu lassen. Du kannst Dir also ohne weiteres (vom Geld abgesehen) einen Titel besorgen, ohne dass dem Schuldner gleich die Bude unter dem Hintern weggepfändet wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Hört sich für alle Beteiligten nach nicht sehr glücklich gewählter Konstellation an. Außerdem hört es sich nach mangelnder Erfahrung in zielführender Vergabe und Abwicklung von Entwicklungsaufträgen an, ebenfalls bei allen Beteiligten.

Eine Abrechnung nach Stunden ist für den Auftraggeber i. d. R. nicht sinnvoll. Für Zeit kann man Angestellte bezahlen, ansonsten zahlt man nur für Ergebnisse und möchte vorher wissen, was es kostet. Es kann sinnvoll sein, überprüfbare Teilergebnisse zwischendurch abzurechnen. Der Auftraggeber hat dadurch eine gewisse Kontrolle über den Fortgang der Arbeit und der Auftragnehmer gerät nicht mit zu hohen Vorleistungen in Verdrückung. Außerdem bekommen die Beteiligten mit der Strukturierung in abrechenbare Teilergebnisse das einer Entwicklung anhaftende Risiko in den Griff.

Auftragsvergabe und die Zwischenschritte müssen im Vorfeld sorgfältig ausgearbeitet werden. Dazu gehört auch eine schriftliche Vereinbarung, wie die Entwicklungsunterlagen auszusehen haben (sollten für Dritte nachvollziehbar sein) und eine Abtretung von Verwertungsrechten, so dass man irgendwann auch wieder auseinander kommt, wenn es einer der Beteiligten möchte.

Im Vorfeld eines Entwicklungsauftrags sind also etliche Dinge zu regeln (erfordert einiges an Hirnschmalz und Zeit), die manche Leute so lange für entbehrlich halten, bis sie vor Problemen der von Dir geschilderten Art stehen.
Das Ergebnis fehlender Professionalität bei der Auftragserteilung und Annahme kennt nur Verlierer.

Gruß
Wolfgang

damit das niemand auch nur annähernd glaubt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

[Beitrag editiert - www Team]

geklärt ist dadruch gar nichts, weil benny genau gar keine ahnung hat und gefährlichen mist erzählt.
##fall bloß nicht auf diesen quatsch rein!
schau ins gesetz und lass dich vom anwalt beraten!

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„Für Zeit kann mann Angestellte bezahlen, ansonsten zahlt man nur für Ergebnisse und möchte vorher wissen, was es kostet.“

Ein kleines Unternehmen kann sich einen Ingenieur in Festanstellung kaum leisten,… vor allem dann nicht, wenn mit Beendigung des Projektes der Ingenieur wieder auf der Straße stehen müsste… Das bedeutet, der Ingineur würde nur befristet angestellt werden… Befristete Anstellung ist nur für den Arbeitgeber von Vorteil. Arbeitnehmer ab einem gewissen Alter sollten sich klar darüber sein - auf welcher Seite sie stehen. Möchte ich Arbeitnehmer oder Unternehmer sein? Die Option einer befristeten Anstellung steht für mich außer Frage. Da ich meinen anderen Kunden (die ich mir mühsam erkämpft habe) dann vor den Kopf stoßen müsste… Als externer ist es für mich und dem Auftraggeber besser… er beauftragt mich bei Abschluß nicht mehr. Dafür ist mein Stundensatz höher - Er spart sich aber die Sozialversicherungsbeiträge…

Abgesehen davon… Ich bin freiwillig Selbständig und keiner von denen, der in der Industrie nicht unterkommt… :wink:

Ich arbeite mit dem Kunden auch schon über längere Zeit und über mehrere Projekt zusammen… deshalb macht mir der Verzug ja Sorgen. Bisher gab es das noch nicht. Im Augenblick steh ich zwischen den Stühlen… versuche ich professionell zu sein… oder kulant… ??? Gut … ich schätze, meine Rechnung wird nicht die sein, die Ihn in den Bankrott treibt…

Mit einem Mahnbescheid setz ich zumindest den Maßstab, dass es so nicht läuft.

lg