Mahnbescheid wg Miete

Hallo zusammen,

Mutter ist seit letztem Jahr ein Pflegefall und wird von den Kindern gepflegt. Ihre Mietwohnung wurde von einem Sohn, der eine Vollmacht hatte, gekündigt. Leider wurde hier die Kündigungsfrist nicht eingehalten und es entstanden schon von vornherein Probleme. Des Weiteren wurde eine 6monatige Kündigungsfrist vom Vermieter angegeben. Ein anderer Sohn hat 5 Monate nach Kündigung in der Wohnung gelebt und die Miete wurde der Mutter weiterhin bezahlt. Nach diesen 5 Monaten wurde die Wohnung nicht ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben, daher wurde die Kaution vom Vermieter einbehalten. Die letzten zwei Monatsmieten wurde von der Mutter nicht mehr bezahlt, da der Sohn, sozusagen gratis darin gelebt hat, war das nicht mehr tragbar, dass die Kosten von der Mutter weiterhin getragen werden. Die Mutter hat nun einen Mahnbescheid (für die letzten zwei Monatsmieten, Nebenkosten sowie eine plötzliche Mieterhöhung) erhalten. Wer haftet in diesem Fall?

Hallo,

Alles bleibt an Mutter hängen!

Gruß
nicki

Hier sollte man sich dringend Rat beim Mieterbund holen: eine Kündigungsfrist von 6 Monaten für Mieter erscheint sehr fragwürdig (ohne Kenntnis des Mietvertrags). Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate. Problematisch könnte hier nur die fortgesetzte Nutzung der Wohnung durch den Sohn sein.
Dass der Vermieter die Kaution einbehält, ist zunächst nicht zu beanstanden.
Die Mutter haftet als Mieterin für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.
Eine plötzliche Mieterhöhung ist nicht möglich - auch das sollte man prüfen lassen.
Bitte dringend die Einspruchsfrist zum Mahnbescheid beachten!!! Verstreicht diese Frist, hat der Vermieter einen Titel und kann diesen vollstrecken lassen - unabhängig davon, ob seine Ansprüche überhaupt begründet sind.
Gruß florestino

Danke für die Info.
Wie ist die Rechtslage, wenn der Sohn eine Vollmacht besitzt und auch die Kündigung für die Mietwohnung unterschrieben hat und dem Vermieter versichert hat, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wird (was hier nicht der Fall war)? Es wurde auch keine Änderung beim Notar vorgenommen, dass nun ein anderer Sohn die Pflege der Mutter übernommen hat. Die Mutter darf auch laut Notar keine Änderungen unterzeichnen, da sie unter Demenz erkrankt ist.

Hallo,

ein Rechtbeistand ist in diesem Fall unumgänglich.

Gruß
nicki

Gegenfragen:
Hallo,

erst im unteren Beitrag wird jetzt mitgeteilt, dass die Mutter unter Demenz leidet; das ändert den bisherigen Sachverhalt ggf. und auch die Antworten.
Gegenfrage: wurde ein „rechtlicher Betreuer“ bestellt, also Familienangehöriger oder ein Rechtsanwalt; falls ja, sind ab „rechtlicher Betreuung“ alle Vereinbarungen/Verträge/
Willenserklärungen der Mutter unwirksam.
In diesem Fall darf und kann der „rechtliche Betreuer“ über das weitere Mietverhältnis entscheiden; wenn dieser allerdings die Kü-Frist versäumt oder in Unkenntnis der Rechtslage eine falsche Kü-Frist akzeptiert hat (wurde denn da nicht in der Mietvertrag gesehen), haftet der Betreuer gegenüber der Mieterin, die aber wiederum gegen den Vermieter, es sei denn, dem Vermieter ist bekannt, dass die Mieterin aufgrund einer „rechtlichen Betreuung“ nicht mehr uneingeschränkt geschäftsfähig ist.

Leider etwas kompliziert geschrieben, aber einfacher ist fast nicht möglich, falls Rückfragen, nochmals posten.

lG

Wo lebt denn die Mutter?