Hallo,
wenn man einem Mahnbescheid widersprechen will, muss man dann eigentlich das umständliche Formular ausfüllen und per Post an das Gericht zurückschicken?
Oder kann man auch per Fax oder Mail formlos schreiben: Hiermit widerspreche ich dem Mahnbescheid mit der Geschäftsnummer xyz?
Grüße
Carsten
Hallo,
mir fällt zwar im Moment keine Vorschrift dazu ein, aber ich sag mal so, das Formular hängt nicht umsonst beim Mahnbescheid hinten dran. Und eigentlich muss man auf dem Formular auch nur ein Häkchen (Widerspruch gegen den Mahnbescheid) setzen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Unter Umständen sollte man die Adresse seines Rechtsnawalts angeben, wenn man einen hat.
Viele Grüße
Bernhard
Huhu!
wenn man einem Mahnbescheid widersprechen will, muss man dann
eigentlich das umständliche Formular ausfüllen
Was denn für ein umständliches Formular?
und per Post an
das Gericht zurückschicken?
Nicht unbedingt.
Oder kann man auch per Fax oder Mail formlos schreiben:
Hiermit widerspreche ich dem Mahnbescheid mit der
Geschäftsnummer xyz?
Per Mail nicht, denn dann fehlt die Unterschrift. Per Fax geht es, so mache ich es immer, weil es weit über 50 Cent billiger ist und ich gleich einen Sendebeleg habe.
Aber jetzt meine Gegenfrage: Was ist der Vorteil der Textversion, wenn man stattdessen nur ein Kreuzchen und eine Unterschrift auf ein Formular setzen muss?