Fall:
Gegen einen Mahnbescheid wurde Widerspruch eingelegt.
Das Mahnverfahren läuft also ordnungsgemäß. Kann jetzt seitens des Gläubigers Klage erhoben werden?
Fall:
Gegen einen Mahnbescheid wurde Widerspruch eingelegt.
Das Mahnverfahren läuft also ordnungsgemäß. Kann jetzt seitens des Gläubigers Klage erhoben werden?
Ja
Nach dem Widerspruch wird die Akte an das Gericht abgegeben, dass der Anspruchsteller dafür bestimmt hat, also im besten Fall an das zuständige Prozessgericht. Dorthin kann der Anspruchsteller nun eine sog. Anspruchsbegründung schicken, bei der es sich im Grunde um eine Klageschrift handelt. Und dann beginnt das streitige Verfahren.