Mahnbescheid, wie vorgehen ?

Also ich habe einen Familienmitglied in einer Notsituation eine Menge Geld geliehen, die aussage das ich es in kürze zurück bekomme hat sich mittler weile als falsch herausgestellt, ich habe auch schon eine schriftliche Mahnung geschickt aber auch diese ohne eine Reaktion, was kann man nun machen das ich rechtlich einen Status auf rückzahlung bekomme, ich denke in geraumer zeit wird nichts daraus das ich was zurück bekomme, doch alles nur auf sich beruhen lassen, will ich auch nicht gerade, weil ich mich ganz schön veräppelt vorkomme, allerdings das es sich um ein Familienmitglied handelt will ich auch nicht gerade bis auf Messer schneide gehen. Wer kann mir einen Rat geben und vielleicht auch weiterhelfen ??

Hi Thomas,

hast du irgendetwas schriftliches oder Zeugen?

Wenn nein hast du nur die möglichkeit über einen RA erstmal die Schuld einzufordern und dann einen Mahnbescheid zu beantragen. mit etwas Glück, erhebt der Schuldner keinen widerspruch und du hast einen Titel.

gruss
winkel

ja habe ich, einen Schuldschein, den ich nicht nur von einen sondern auch vom Ehepartner unterschreiben lassen habe. Was bringt mir ein sogenannter „Titel“ ?

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Hi Thomas,

die Aussage, dass etwas in Kürze erledigt wird, ist keine verbindliche Vereinbarung. Die Zusage kann allensfalls als eine Absichtserklärung gewertet werden.

Du musst nun zuerst einmal versuchen, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, die die Rückzahlung regelt. In der Rückzahlung der Gesamtbetrag und die vereinbarte Ratenzahlung anzugeben. Enthalten sein muss, wann die erste Rate beginnt, die Höhe der monatliche Rate und der Tag, an dem monatlich gezahlt sein muss.

Werden Zinsen berechnet sind auch diese festzulegen. Dann ist im Vertrag hinzuweisen, dass bei Zahlungsrückständen spätere Zahlungen zuerst auf die Zinsen, dann auf rückständige Raten verrechnet werden.

Die Vereinbarung sollte eine Klausel enthalten die regelt, wenn mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand sind, dass die gesamte Summe zur Zahlung fällig wir. Zu empfehlen ist, von dem Schuldner sich auch schriftlich erklären zu lassen, dass er jederzeit bei nichtbezahlten Raten ( mindestens zwei ) sämtliche Einkommen abtritt, inbesondere Arbeitseinkommen und einer gerichtlichen Geltendmachung der Huaptforderung zustimm, wobei er gegen berechtigte Ansprüche keinen Widerspruch erhebt.

Wenn Dein Verwandter nicht zustimmt, kaufe Dir einen Mahnbescheid und fülle ihn aus oder gehe auf das nächste Amtsgericht und lasse Dir den Mahnbescheid dort ausfüllen. Wenn Du die Forderung durch Schriftstück beweisen kannst, kannst Du auch wenn Widerspruch eingelegt wird, die Begründung der Forderung beim Amtspfleger des AG darlegen. Dort wird Dir auch geholfen die Klage abzufassen. (Hierzu sind diese Personen sogar verpflichtet, wenn Du die Hilfe suchst).

Je nach Bundesland wird der Mahnbescheid zentral angenommen. Von dort erhälst Du von der Landesoberkasse einen Gebührenbescheid. Wenn Du den Betrag eingezahlt hast, wird der Mahnbescheid zugestellt. Erfolgt kien Widerspruch wirst Du in angemesener Zeit informiert und kannst die weiteren Maßnahmen ergreifen bis hin zur EV. Kommt es zum Widerspruch musst Du nochmals Geld an die LOK überweisen, damit die streitige Sache verhandelt wird. Diese Auslagen werden im übrigen auch tituliert.

Bei einem Anwalt musst Du zuerst mal einen Kostenvorschuss entrichten, sodann die Gebühren. Es wird über einen Anwalt erheblich teurer. Ohne Anwalt kannst Du jederzeit einen Mahnbescheid vormnehmen, wenn Du beweisen kannst, z.B. durch eine Art Schuldschein, dass Dir die Zahlung zusteht.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Titel,
Hallo Thomas,

ja habe ich, einen Schuldschein, den ich nicht nur von einen
sondern auch vom Ehepartner unterschreiben lassen habe. Was
bringt mir ein sogenannter „Titel“ ?

Ein sogenannter „Titel“ bedeutet grob gesagt, daß du die fällige Summe, oder entsprechenden Gegenwert in Gütern, pfänden lassen (Gerichtsvollzieher) kannst.

Gruß
der Alex

Hallo Thomas, hallo Alex,

ja habe ich, einen Schuldschein, den ich nicht nur von einen
sondern auch vom Ehepartner unterschreiben lassen habe. Was
bringt mir ein sogenannter „Titel“ ?

Ein sogenannter „Titel“ bedeutet grob gesagt, daß du die
fällige Summe, oder entsprechenden Gegenwert in Gütern,
pfänden lassen (Gerichtsvollzieher) kannst.

… wenn denn derjenige was zu pfänden hat…

@Thomas:
Lohnpfändung wirst Du wohl nicht durchbekommen? ME die beste Möglichkeit an das Geld ranzukommen, allerdings für den Schuldner genauso bekloppt wie Bankpfändung. Wenn man nix hat und dann wird trotzdem versucht zu pfänden ist das für den Schuldner oft der erste Schritt ins totale Abseits. Viele Banken sagen dann „… und tschüss“ und eine neue Bank zu finden ist manchmal ein Akt… auch wenn sie einem eigentlich ein Konto geben _müssen_.

Allerdings sollte er schon seine Schulden zurückzahlen. Vielleicht kannst Du ihn überreden, wenn Du den Titel hast, monatlich einiges zurückzuzahlen und Du dafür _ncith_ an sein Konto gehst?

Laienhafte Meinung! Weiß nicht, ob man als „Privatgläubiger“ auch an das Konto des Schuldners rankommt?

Schönen Gruß

Silvia

Hallo Silvia,

bei entsprechendem Titel gibt es aus meiner Sicht einen Versuch der Pfändung über das Bankkonto, auch die Taschengeldpfändung. Die Lohnpfändung sollte nur dann vorgenommen werden, wenn sonst nichts zu holen ist. Wer den Arbeitsplatz wegen der Pfändung verliert, ist zahlungsunwillig.

Was wichtig ist, ist auch, dass der Gläubiger einmal überlegt, soweit er entsprechende Kenntisse hat, ob der Schuldner bei einer erfolglosen Pfändung durch den GV nicht möglicherweise eine Vollstreckungsvereitelung nach § 288 StGB begangen haben kann. Dann sollte sich jeder Gläubiger einmal überlegen, ob es sich ein Schuldner leisten kann die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Viele Schuldner zahlen spätestens dann, wenn gegen sie ein Haftbefehl zur Vorführung zur eidesstattlichen Versicherung beantragt wird.

Gruss Günter

ja habe ich, einen Schuldschein, den ich nicht nur von einen
sondern auch vom Ehepartner unterschreiben lassen habe. Was
bringt mir ein sogenannter „Titel“ ?

Ein sogenannter „Titel“ bedeutet grob gesagt, daß du die
fällige Summe, oder entsprechenden Gegenwert in Gütern,
pfänden lassen (Gerichtsvollzieher) kannst.

… wenn denn derjenige was zu pfänden hat…

@Thomas:
Lohnpfändung wirst Du wohl nicht durchbekommen? ME die beste
Möglichkeit an das Geld ranzukommen, allerdings für den
Schuldner genauso bekloppt wie Bankpfändung. Wenn man nix hat
und dann wird trotzdem versucht zu pfänden ist das für den
Schuldner oft der erste Schritt ins totale Abseits. Viele
Banken sagen dann „… und tschüss“ und eine neue Bank zu
finden ist manchmal ein Akt… auch wenn sie einem eigentlich
ein Konto geben _müssen_.

Allerdings sollte er schon seine Schulden zurückzahlen.
Vielleicht kannst Du ihn überreden, wenn Du den Titel hast,
monatlich einiges zurückzuzahlen und Du dafür _ncith_ an sein
Konto gehst?

Laienhafte Meinung! Weiß nicht, ob man als „Privatgläubiger“
auch an das Konto des Schuldners rankommt?

Schönen Gruß

Silvia

Hi Günter,

so schnell (einfach) schießen die Preussen nicht.

bei entsprechendem Titel gibt es aus meiner Sicht einen
Versuch der Pfändung über das Bankkonto, auch die
Taschengeldpfändung.

Die üblichen Wege sind Bak- und Gehaltspfändung. Abe auch ALG und ALH und Renten werde gepfändet. Meist kann der Gläubiger nach der EV feststellen wo Geld zu holen ist. Wenn keine Aussicht auf Geldeingang besteht, erst dann werden alle Möglichkeiten bis zur -rente und zum Taschengeld hin ausgenutzt.

Die Lohnpfändung sollte nur dann

vorgenommen werden, wenn sonst nichts zu holen ist.

Die Lohnpfändung ist im Allgemeinen die erste Pfändung die angesetzt wird, danach das Konto.

Wer den

Arbeitsplatz wegen der Pfändung verliert, ist
zahlungsunwillig.

Wenn der AG ihn entläßt und der Schuldner aufgrund der Angabe, daß er gepfändet wird, keine neue Stelle kriegt, wird so zahlungsunfähig gemacht, ist aber nicht zahlungsunwillig!!!

Was wichtig ist, ist auch, dass der Gläubiger einmal überlegt,
soweit er entsprechende Kenntisse hat, ob der Schuldner bei
einer erfolglosen Pfändung durch den GV nicht möglicherweise
eine Vollstreckungsvereitelung nach § 288 StGB begangen haben
kann.

Schuldner sind ja ausgebuffte Betrüger, die jede Schleichstelle der vermögenden Großbetrüger kennen! Mein Gott, vollstrechkungsvereitelung. Heutzutage pfänden die GV sowieso nur Bargeld und hochwertigen Schmuck. mit allem anderen halten sie sich doch garnicht mehr auf. selbst bei Autos werden die GV regelmäßig verklagt, weil sie zuweit unter dem marktpreis versteigert haben. da brucht man garkeine Vollstreckungsvereitelung mehr. Und allzuviele gibt es nciht, die in mallorca noch ne Yacht und in St. Trpez nen Ferienhaus und ne Villa im Tessin haben, die sie nciht angeben.

Dann sollte sich jeder Gläubiger einmal überlegen, ob es

sich ein Schuldner leisten kann die eidesstattliche
Versicherung abzugeben. Viele Schuldner zahlen spätestens
dann, wenn gegen sie ein Haftbefehl zur Vorführung zur
eidesstattlichen Versicherung beantragt wird.

Haftbefehl ist eine tagesübliche androhung, mittlerweile „ohne“ Wirkung: Man wird zuhause abgeholt zum GV gebracht und muß dort angaben machen. Das weiß heutzutage jeder! So spart man sich die Fahrtkosten zum Termin. zudem nehmen die GV die EV heutzutage schon beim Pfändungstermin ab, so, daß Vorladungen mittlerweile unüblich sind.

gruss
winkel

Hi Henryk,

so schnell (einfach) schießen die Preussen nicht.

bei entsprechendem Titel gibt es aus meiner Sicht einen
Versuch der Pfändung über das Bankkonto, auch die
Taschengeldpfändung.

Die üblichen Wege sind Bak- und Gehaltspfändung. Abe auch ALG
und ALH und Renten werde gepfändet. Meist kann der Gläubiger
nach der EV feststellen wo Geld zu holen ist. Wenn keine
Aussicht auf Geldeingang besteht, erst dann werden alle
Möglichkeiten bis zur -rente und zum Taschengeld hin
ausgenutzt.

Es ist ja richtig, dass üblich ist, zuerst Gehaltspfändung vorzunehmen oder bei der Bank zu pfänden. ALG, ALH oder Renten zu pfänden ist fast aussichtlos.

Die Lohnpfändung sollte nur dann

vorgenommen werden, wenn sonst nichts zu holen ist.

Die Lohnpfändung ist im Allgemeinen die erste Pfändung die
angesetzt wird, danach das Konto.

Ich persönlich sehe diese Form als Fehler. Viele verlieren dadurch den Arbeitsplatz und sind dann tatsächlich nicht mehr gewillt, Zahlungen zu leisten. Selbst wenn sie können. Die Lohn-Gehaltspfändung muss eine der letzten Maßnahmen sein, um an einem Schuldner und dessen Geld zu kommen.

Wer den

Arbeitsplatz wegen der Pfändung verliert, ist
zahlungsunwillig.

Wenn der AG ihn entläßt und der Schuldner aufgrund der Angabe,
daß er gepfändet wird, keine neue Stelle kriegt, wird so
zahlungsunfähig gemacht, ist aber nicht
zahlungsunwillig!!!

siebe oben. Kündigung juss ja nicht gleichzeitig Zahlungsunfähigkeit bedeuten.

Was wichtig ist, ist auch, dass der Gläubiger einmal überlegt,
soweit er entsprechende Kenntisse hat, ob der Schuldner bei
einer erfolglosen Pfändung durch den GV nicht möglicherweise
eine Vollstreckungsvereitelung nach § 288 StGB begangen haben
kann.

Schuldner sind ja ausgebuffte Betrüger, die jede
Schleichstelle der vermögenden Großbetrüger kennen! Mein Gott,
vollstrechkungsvereitelung.

Sie ist weiter verbreitet wie Du hier darzustellen versuchst. Es ist doch immer wieder erstaunlich, dass ein GV nichts erreicht, angeblich nichts zu pfänden ist, und dann, wenn man die Abgabe der EV beantragt, können die meisten Schuldner sofort zahlen.

Heutzutage pfänden die GV sowieso

nur Bargeld und hochwertigen Schmuck. mit allem anderen halten
sie sich doch garnicht mehr auf. selbst bei Autos werden die
GV regelmäßig verklagt, weil sie zuweit unter dem marktpreis
versteigert haben. da brucht man garkeine
Vollstreckungsvereitelung mehr. Und allzuviele gibt es nciht,
die in mallorca noch ne Yacht und in St. Trpez nen Ferienhaus
und ne Villa im Tessin haben, die sie nciht angeben.

Die hier von Dir Genannten sind ohnehin wohl eher in einem Insolvenzverfahren und haben mit den anderen Schuldnern wenig zu tun.

Dann sollte sich jeder Gläubiger einmal überlegen, ob es

sich ein Schuldner leisten kann die eidesstattliche
Versicherung abzugeben. Viele Schuldner zahlen spätestens
dann, wenn gegen sie ein Haftbefehl zur Vorführung zur
eidesstattlichen Versicherung beantragt wird.

Haftbefehl ist eine tagesübliche androhung, mittlerweile
„ohne“ Wirkung: Man wird zuhause abgeholt zum GV gebracht und
muß dort angaben machen. Das weiß heutzutage jeder! So spart
man sich die Fahrtkosten zum Termin. zudem nehmen die GV die
EV heutzutage schon beim Pfändungstermin ab, so, daß
Vorladungen mittlerweile unüblich sind.

Mir scheint, dass Du dieses Problem etwas zu kurz betrachtest. Wer Geld sparen will - im übrigen wird bei uns jemand am Abend vor Abgabe der EV durch die Polizei abgeholt und rechts früh, noch bevor die Hähne krähen, scheint mir falsch beraten. Und wer dann die EV leistet, sollte wenigstens wissen, welche Risiken er in Zukunft eingeht, sei dies bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Bank, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und bei Einkauf von Waren sowie Vertragsabschlüssen. Im Durchschnitt stehe ich im Monat vor mindestens zwei Strafanzeigen und/oder fristlose Kündigungen wegen Einmietbetruges, weil jemand die EV abgelegt hat. Wer, ich gehe davon aus, dass es Dir bekannt ist, weise nochmals hin, die EV abgelegt hat, ist verpflichtet, bei Vertragsabschlüssen dies dem Vertragsgeber mitzuteilen. Wird der Vertrag dann angenommen, geht es in Ordnung. Teilt der Auftraggeber die EV nicht mit und gerät in Zahlungsverzug ist es Betrug. Im Mietrecht zudem ein fristloser Kündigungsgrund. Da ist dann nichts mit einem Kündigungsschutz. Ich stelle aus meinem Bereich fest, wer zur EV geladen wird, zahlt meist ganz schnell und hat plötzlich auch Geld.

GRuss Günter

so spart
man sich die Fahrtkosten zum Termin.

nenen,

das ist wohl ein trugschluß, denn auch die polizei wird eine rechnung schreiben und die wird üppig ausfallen!

gruss

showbee

Hallo Günter,

Es ist ja richtig, dass üblich ist, zuerst Gehaltspfändung
vorzunehmen oder bei der Bank zu pfänden. ALG, ALH oder Renten
zu pfänden ist fast aussichtlos.

… nicht, wenn man über dem Pfändungssatz liegt. Und das ist man doch manchmal schnell, wenn man vorher nicht soo schlecht verdient hat.

Schuldner sind ja ausgebuffte Betrüger, die jede
Schleichstelle der vermögenden Großbetrüger kennen! Mein Gott,
vollstrechkungsvereitelung.

wo ist mein schwarzes Konto!? :smile:)

Sie ist weiter verbreitet wie Du hier darzustellen versuchst.
Es ist doch immer wieder erstaunlich, dass ein GV nichts
erreicht, angeblich nichts zu pfänden ist, und dann, wenn man
die Abgabe der EV beantragt, können die meisten Schuldner
sofort zahlen.

Vollstreckungsvereitelung mehr. Und allzuviele gibt es nciht,
die in mallorca noch ne Yacht und in St. Trpez nen Ferienhaus
und ne Villa im Tessin haben, die sie nciht angeben.

Die hier von Dir Genannten sind ohnehin wohl eher in einem
Insolvenzverfahren und haben mit den anderen Schuldnern wenig
zu tun.

?? Meinst Du die mit den Yachten, die wahrscheinlich vorher eine Firma hatten oder privatleute die Privatinsolvenz beantragen? Auch da gibt es doch tatsächlich welche, die nix aber auch gar nix haben.

Mir scheint, dass Du dieses Problem etwas zu kurz betrachtest.
Wer Geld sparen will - im übrigen wird bei uns jemand am Abend
vor Abgabe der EV durch die Polizei abgeholt und rechts früh,
noch bevor die Hähne krähen, scheint mir falsch beraten. Und
wer dann die EV leistet, sollte wenigstens wissen, welche
Risiken er in Zukunft eingeht, sei dies bei der Wohnungssuche,
bei der Suche nach einer Bank, bei der Suche nach einem
Arbeitsplatz und bei Einkauf von Waren sowie
Vertragsabschlüssen.

Hm, tja, und da gibt es Schuldnerberatungen, die einem anraten doch die EV während der Arbeitslosigkeit abzugeben, wäre das beste, was einem passieren kann…

Tja…

Hm…

Toll.

Schönen Gruß

Silvia

Hallo Silvia,

ich halte überhaupt nichts davon, freiwillig und ohne Anlass die EV abzugeben. Dass hierbei einige Schuldnerberater dies als einen künftigen Schutz für mögliche weitere Gläubiger sehen, mag sein.

Wenn ich jedoch berücksichtige, was aus solchen freiwilligen EVs erfolgt, wie schwierig jemand eine Wohnung findet, selbst wenn er in gewissen Rahmen die Mieten zahlen kann, kann ich solche Methoden nicht zustimmen.

Es ist ja richtig, dass üblich ist, zuerst Gehaltspfändung
vorzunehmen oder bei der Bank zu pfänden. ALG, ALH oder Renten
zu pfänden ist fast aussichtlos.

… nicht, wenn man über dem Pfändungssatz liegt. Und das ist
man doch manchmal schnell, wenn man vorher nicht soo schlecht
verdient hat.

Schuldner sind ja ausgebuffte Betrüger, die jede
Schleichstelle der vermögenden Großbetrüger kennen! Mein Gott,
vollstrechkungsvereitelung.

wo ist mein schwarzes Konto!? :smile:)

Die obige Behauptung stammt nicht von mir. Ich würde Schuldner insgesamt auch nicht als Betrüger bezeichnen.

Sie ist weiter verbreitet wie Du hier darzustellen versuchst.
Es ist doch immer wieder erstaunlich, dass ein GV nichts
erreicht, angeblich nichts zu pfänden ist, und dann, wenn man
die Abgabe der EV beantragt, können die meisten Schuldner
sofort zahlen.

Vollstreckungsvereitelung mehr. Und allzuviele gibt es nciht,
die in mallorca noch ne Yacht und in St. Trpez nen Ferienhaus
und ne Villa im Tessin haben, die sie nciht angeben.

Die hier von Dir Genannten sind ohnehin wohl eher in einem
Insolvenzverfahren und haben mit den anderen Schuldnern wenig
zu tun.

?? Meinst Du die mit den Yachten, die wahrscheinlich vorher
eine Firma hatten oder privatleute die Privatinsolvenz
beantragen? Auch da gibt es doch tatsächlich welche, die nix
aber auch gar nix haben.

Ich weiss nicht, was unser Vorredner gemeint haben will.

Mir scheint, dass Du dieses Problem etwas zu kurz betrachtest.
Wer Geld sparen will - im übrigen wird bei uns jemand am Abend
vor Abgabe der EV durch die Polizei abgeholt und rechts früh,
noch bevor die Hähne krähen, scheint mir falsch beraten. Und
wer dann die EV leistet, sollte wenigstens wissen, welche
Risiken er in Zukunft eingeht, sei dies bei der Wohnungssuche,
bei der Suche nach einer Bank, bei der Suche nach einem
Arbeitsplatz und bei Einkauf von Waren sowie
Vertragsabschlüssen.

Hm, tja, und da gibt es Schuldnerberatungen, die einem anraten
doch die EV während der Arbeitslosigkeit abzugeben, wäre das
beste, was einem passieren kann…

siehe Eingang

Gruss Günter

…wenn man Hilfe sucht…
Hallo Günter,

… und zur Schuldnerberatung geht, dann denkt man doch, daß die wissen was sie sagen. Die Konsequenzen kann jemand der noch nie was mit Mahnbescheiden und folgenden Sachen zu tun hatte doch gar nicht absehen (Konto, Wohnungssuche) :frowning: Jemand, der bisher die Raten für Kredit usw. immer relativ brav zurückgezahlt hat und das dann aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht mehr _kann_ und einen Weg sucht… (und das war dann der Abzweig zum Abseits (?). Mal sehen, wo es wieder einen Weg auf die normale Spur gibt.)

Aber die haben mich halt beruhigt und gemeint „lassen sie mal alles auf sich zukommen“…

Als Schutz vor Gläubigern gilt das eh nicht, die fragen beim A-Amt oder der Bank nach ob nicht doch was da ist.

Wenn man es nur vorher gewußt hätte :confused:

Hallo Slivia,

… und zur Schuldnerberatung geht, dann denkt man doch, daß
die wissen was sie sagen. Die Konsequenzen kann jemand der
noch nie was mit Mahnbescheiden und folgenden Sachen zu tun
hatte doch gar nicht absehen (Konto, Wohnungssuche) :frowning: Jemand,
der bisher die Raten für Kredit usw. immer relativ brav
zurückgezahlt hat und das dann aufgrund der Arbeitslosigkeit
nicht mehr _kann_ und einen Weg sucht… (und das war dann der
Abzweig zum Abseits (?). Mal sehen, wo es wieder einen Weg auf
die normale Spur gibt.)

Aber die haben mich halt beruhigt und gemeint „lassen sie mal
alles auf sich zukommen“…

Es muss doch hier mit einem Gläubiger verhandelt werden. es nützt doch niemand etwas, wenn „Du alles auf Dich zukommen lassen sollst“. Hierbei häufen sich Kosten an, notfalls neben Beitreibungskosten auch noch Anwaltskosten und die Schulden werden höher als notwendig. Es ist in solchen Fällen sinnvoll, ein Schuldner stellt seine Verpflichtungen zusammen. Danach schreibt der Schuldner die Gläubiger an und bietet einen Betrag an. Oftmals machen die Gläubiger doch mit, weil es immer noch besser ist, in Raten den Betrag zu bekommen als nichts oder zumindest eine zweifelhafte Forderung zu haben

Als Schutz vor Gläubigern gilt das eh nicht, die fragen beim
A-Amt oder der Bank nach ob nicht doch was da ist.

Wenn man es nur vorher gewußt hätte :confused:

Gruss Günter